Mit dem richtigen Impfschutz durch die kalte Jahreszeit


Mit der Herbst- und Wintersaison steigt auch das Risiko für Atemwegsinfektionen. Eine saisonale Grippe, eine RSV-Infektion oder Pneumokokken können insbesondere für Risikogruppen ernste Folgen haben. Impfungen bieten daher einen wichtigen Schutz.


1. Grippeimpfung

Die saisonale Grippe betrifft jedes Jahr Tausende Menschen in Belgien. Die Impfung wird besonders für Risikogruppen empfohlen: Personen ab 65 Jahren, chronisch Kranke und Schwangere.

 

Erstattung

Pro Person wird pro Jahr ein Impfstoff erstattet; für die Saison 2026–2027 gilt dies für folgende trivalente Grippeimpfstoffe:

Alpharix®, Influvac®, Vaxigrip® und Flucelvax®

  • Eigenanteil Risikogruppe: 4,08 € bzw. 2,45 € für Patienten mit Vorzugstarif
  • Eigenanteil Nicht-Risikogruppe: 17,74 €

Für die Impfung können Sie sich an Ihren Hausarzt, Apotheker (nicht alle verabreichen Impfungen) oder während der Schwangerschaft an Ihren Gynäkologen bzw. Ihre Hebamme wenden.

Efluelda® oder Fluad®

Für Personen ab 65 Jahren werden verstärkte Grippeimpfstoffe wie der Impfstoff mit Standarddosierung Fluad® und der hochdosierte Impfstoff Efluelda® teilweise erstattet, wenn der behandelnde Arzt deren Verabreichung auf Grundlage der aktuellen Empfehlungen des Hohen Gesundheitsrates für erforderlich hält.

  • Eigenanteil Risikogruppe: 7,92 € bzw. 4,71 € für Patienten mit Vorzugstarif
  • Eigenanteil Nicht-Risikogruppe: 30,87 €

Für eine Erstattung muss die Abrechnung über das Drittzahlersystem erfolgen.

2. RSV-Impfung

Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist ein hochansteckendes Atemwegsvirus, das vor allem von Oktober bis März zirkuliert und über Tröpfcheninfektion wie Husten oder Niesen, Hände und verunreinigte Oberflächen übertragen wird. Eine Infektion verläuft meist wie eine Erkältung, kann bei Babys und älteren Menschen jedoch schwere Atemwegserkrankungen wie Bronchiolitis oder Lungenentzündung verursachen.

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RSV-Schutz bei Babys und Kindern

RSV ist eine häufige Ursache für Atemwegsinfektionen bei Säuglingen und Kleinkindern. Besonders gefährdet sind Babys unter einem Jahr, Frühgeborene und Kinder mit Herz- oder Lungenerkrankungen oder ein erhöhtes Risiko aufgrund anderer Erkrankungen haben. Etwa 1 von 20 kleinen Kindern muss aufgrund von Atem- oder Nahrungsaufnahmeproblemen im Krankenhaus behandelt werden. Der Hohe Gesundheitsrat empfiehlt daher den RSV-Schutz für alle Babys vor ihrer 1. RSV-Saison sowie für 1- bis 2-Jährige mit erhöhtem Risiko auch in der 2. Saison.

 

Es gibt zwei Möglichkeiten, Ihr Baby zu schützen: während der Schwangerschaft (Abrysvo®) oder nach der Geburt (Beyfortus®). Die Maßnahmen hängen vom Geburtsdatum ab.

Beyfortus®

Beyfortus® ist kein Impfstoff, sondern ein monoklonaler Antikörper, der dem Baby per Injektion verabreicht wird und sofort für 5 bis 6 Monate schützt. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, wenn das Baby während der RSV-Saison (in der Regel von Oktober bis März) oder nach dem 1. April geboren wird.

  • Babys, die zwischen dem 16. März und dem 30. September 2026 geboren wurden, können die Antikörper zu Beginn der RSV-Saison, im September oder Oktober 2026, erhalten.
  • Babys, die ab dem 1. Oktober 2026 bis zum Ende der RSV-Saison im Februar/März 2027 geboren werden, erhalten die Antikörper vorzugsweise in den ersten Lebenstagen – in der Entbindungsklinik oder kurz danach beim Haus- oder Kinderarzt.

Erstattung nach Genehmigung

Zur Erstattung ist eine vorherige Genehmigung durch den Vertrauensarzt erforderlich. Der Arzt beantragt die Kostenübernahme mithilfe des entsprechenden Formulars bei Ihrer Krankenkasse. Im Falle einer Genehmigung beträgt der Eigenanteil für Eltern:

  • 12,80 € bzw. 8,50 € für Patienten mit Anrecht auf den Vorzugstarif

Die Kostenübernahme für Beyfortus® gilt von Oktober bis zum Ende der RSV-Saison, März.

 

Auch darf die Mutter nicht bereits mit dem Impfstoff Abrysvo® geimpft worden sein, ansonsten ist keine Erstattung mehr für Beyfortus® möglich. Die Verabreichung erfolgt auf ärztliche Verschreibung durch den  Haus- oder Kinderarzt.

 

! Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet die monoklonalen Antikörper für Kinder, die vor Beginn der RSV-Saison geboren wurden, nur bis einschließlich Oktober. Für Kinder, die nach Oktober geboren sind, werden die Antikörper während der gesamten offiziellen RSV-Saison 2026/2027 erstattet.

Abrysvo®

Abrysvo schützt das Baby durch passive Immunisierung: Durch die Impfung kann die Mutter Antikörpern gegen RSV bilden, die während der Schwangerschaft über die Plazenta auf das Baby übertragen werden. Sie wird zwischen der 28. und 36. Schwangerschaftswoche empfohlen, wenn die Entbindung während der RSV-Saison (Oktober bis März) erwartet wird. Der Schutz hält nach der Geburt etwa 5 bis 6 Monate an.

 

Erstattung nach Genehmigung

Die Kosten für den Impfstoff werden teilweise erstattet, wenn:

  • der voraussichtliche Entbindungstermin in die RSV-Saison (September bis März) fällt
  • die Impfung zwischen der 28. und 36. Schwangerschaftswoche erfolgt.

Abrysvo® und Beyfortus® werden nicht gleichzeitig verabreicht. Sie haben die Wahl zwischen einer Impfung während der Schwangerschaft oder danach an Ihr Baby. Wird das Kind zwischen dem 1. Februar 2027 und dem Ende der RSV-Saison 2027 geboren, werden vorzugsweise monoklonale Antikörper (Beyfortus®) bereits in der Entbindungsklinik verabreicht.

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RSV – Schutz bei älteren Personen

RSV kann insbesondere bei älteren und vorerkrankten Personen schwere Atemwegsinfektionen verursachen. Die RSV-Impfung wird durch den Hohen Gesundheitsrat empfohlen: für alle Personen ab 75 Jahren, Personen ab 60 Jahren mit Risikofaktoren (z.B. chronische Atemwegs- oder Herzerkrankungen, Nierenerkrankung, Diabetes, Rauchen), immungeschwächte Personen oder Bewohner von Pflegeheimen.

 

Erstattung bei Erwachsenen

Derzeit stehen für Erwachsene zwei Impfstoffe zur Verfügung: Arexvy und Abrysvo. Seit August 2025 werden diese Impfstoffe unter bestimmten Voraussetzungen teilweise erstattet:

  • Arexvy (Impfstoff für Erwachsene):
    • Teilweise erstattet für Personen ab 65 Jahren, die:
      • in einer stationären Pflegeeinrichtung leben,
      • ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer RSV-Erkrankung haben.
  • Abrysvo (Impfstoff für Erwachsene, einschließlich der Impfung während der Schwangerschaft): siehe oben

Erstattung nach Genehmigung:

  • Eigenanteil Risikogruppe: 12,80 € bzw. 8,50 € für Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif.

! Die Erstattungsbedingungen entsprechen nicht immer den Impfempfehlungen. Die vollständigen und aktuellen Erstattungsbedingungen finden Sie über die Arzneimittelsuche des LIKIV.

 

Wenn Sie weitere Fragen haben oder einen Termin für die Verabreichung von Arexvy oder Abrysvo vereinbaren möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.

3. Pneumokokkenimpfung

Die Pneumokokken-Impfung schützt vor schweren Infektionen, die durch das Bakterium Streptococcus pneumoniae verursacht werden. Diese Bakterie kann Erkrankungen wie Lungenentzündung, Hirnhautentzündung (Meningitis) oder Blutinfektionen verursachen. Im Jahr 2024 kam es bei Erwachsenen zu einem starken Anstieg der Pneumokokken-Infektionen. Mit 2.120 Fällen wurde der höchste Stand seit zehn Jahren erreicht. Außerdem verändern sich die zirkulierenden Bakterientypen.

 

Besonders gefährdet sind Kleinkinder, Personen ab 65 Jahren sowie Erwachsene mit Risikofaktoren, bspw. chronischen Erkrankungen, einem geschwächten Immunsystem oder erhöhtem Risiko für Pneumokokkeninfektionen. Für diese Gruppen und Kleinkinder im Rahmen des Basisimpfplans, wird die Impfung empfohlen.

 

Erstattung

  • Kinderimpfung im Basisplan: kostenlos.
  • Erwachsene: Erstattung für Prevenar20® unter bestimmten Voraussetzungen, Eigenanteil max. 12,50 € bzw. 8,30 € für Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif
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Weitere Erstattung durch unsere Zusätzlichen Dienste

Durch unsere Zusätzlichen Dienste sehen wir für Mitglieder ungeachtet des Alters eine Erstattung von anerkannten Impfstoffen vor. Diese gilt auch für die Eigenanteile und beträgt bis zu 30 € pro Jahr.

 

Reichen Sie hierzu die Bescheinigung aus der Apotheke ein.

Weitere Informationen zum Thema empfohlene Impfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene finden Sie unter Verwandte Themen.