Schmerzmittel bei chronischen Leiden


Für bestimmte Medikamente gegen chronische Schmerzen, sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine Erstattung vor. Diese müssen auf der Liste der erstattungsfähigen Schmerzmittel des Landesinstitutes für Kranken- und Invalidenversicherung aufgeführt sein.


Wie viel erstattet Ihnen die Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt 20% des Preises. Allerdings wird der hohe Eigenanteil, der zu Ihren Lasten bleibt, wohl für die Maximale Gesundheitsrechnung berücksichtigt.

Wie erhalten Sie eine Erstattung?

  1. Ihr behandelnder Arzt muss einen Antrag an den Vertrauensarzt der Krankenkasse stellen.
  2. Sie erhalten daraufhin eine Erstattungsgenehmigung.
  3. Diese müssen Sie Ihrem Apotheker beim Kauf von Schmerzmitteln vorlegen. Die Erstattung wird automatisch vom zu zahlenden Preis abgehalten (Drittzahlersystem)