Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung sieht einen jährlichen Pauschalbetrag für chronisch Kranke vor. Anhand unterschiedlicher Kriterien wird das Anrecht auf die Auszahlung automatisch von uns überprüft. Im Falle einer Erstattung werden Sie über die Zahlung informiert.

Kriterien und Auszahlung

Während des laufenden und des vorherigen Jahres müssen die vom Patienten gezahlten Eigenanteile mindestens

die Summe von jeweils 450,00 € erreichen (für Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif den Betrag von 365,00 €) und eine der folgenden Situationen muss zutreffen:

 

Ihre Situation Jährliche Pauschale
  • Ihnen wurden Kinesitherapiesitzungen für einen Zeitraum von 6 Monaten wegen einer schweren Krankheit genehmigt.
  • Sie erfüllen die medizinischen Voraussetzungen für eine erhöhte Kinderzulage.
  • Sie waren im laufenden Jahr und im Vorjahr insgesamt mindestens 120 Tage im Krankenhaus oder wurden mindestens 6 Mal aufgenommen.
371,55 €
  • Sie erhalten das Integrationseinkommen für Beeinträchtigte.
  • Sie erhalten die Beihilfe für Betagte.
  • Sie erhalten Kranken- oder Invalidengeld mit einem Zuschlag für die erforderliche Hilfe einer Drittperson.
557,36 €

Ihnen wurde die Pflegepauschale der Kategorie B oder C von unserem Vertrauensarzt genehmigt und Sie erhalten diese während mindestens 3 Monaten.

743,12 €

 

Person mit einem chronischem Leiden

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, das Statut „Person mit einem chronischen Leiden“ zu erhalten. Dieses ermöglicht es den Betroffenen, bestimmte Rechte in Anspruch zu nehmen, darunter:

  • das Drittzahlersystem, d.h. dass sie nicht mehr das gesamte Arzthonorar vorstrecken müssen, sondern nur noch den Teil zahlen, der nicht von der Krankenkasse erstattet wird;
  • die Anwendung der „Maximalen Gesundheitsrechnung für chronisch Kranke“. Für chronisch Kranke wird der errechnete Höchstbetrag der Eigenanteile um 114,87 € reduziert.

 

In folgenden Fällen wird Ihnen das Statut automatisch erteilt:

  • Ihre Ausgaben in der Gesundheitspflege sind pro Trimester höher als 387,27 € während 8 aufeinanderfolgenden Trimestern.
  • Sie sind bereits Nutznießer einer Pauschale für chronisch Kranke.
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Sie brauchen diesbezüglich nichts zu unternehmen. Wir informieren Sie schriftlich, falls Sie die Bedingungen für dieses Statut erfüllen. Wenn Sie dem Pflegeleistenden dieses Schreiben vorlegen, kann er ohne Weiteres das Drittzahlersystem anwenden.

Erstattung durch die Garantie für schwere Krankheiten

Mitglieder der Garantie für schwere Krankheiten (Anschluss möglich durch die Mitgliedschaft an ein Hospitalia-Produkt) können nach Anerkennung des chronischen Leidens eine zusätzliche Erstattung bis zu 7.000,00 € für die Pflegekosten erhalten, die nicht im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt stehen.