Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

Pro Packung Verbandsmaterial wird Ihnen in der Apotheke 20 % des offiziellen Preises abgehalten. Die restlichen Kosten, die zu Ihren Lasten bleiben, werden außerdem für die Maximale Gesundheitsrechnung berücksichtigt.

Bedingungen

Wenn Sie an einer chronischen Wunde leiden, die nach 6 Wochen angemessener Behandlung noch nicht ausreichend verheilt ist, haben Sie Anspruch auf eine Erstattung. Dazu gehören beispielsweise Brandwunden, Wunden, die durch Krebs oder Diabetes verursacht wurden usw. Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie folgende Schritte beachten:

  1. Ihr Arzt oder Facharzt muss Ihnen das aktive Verbandsmaterial verschreiben.
  2. Ihr Arzt oder Facharzt muss den Antrag zur Genehmigung ausfüllen, den Sie beim Vertrauensarzt unserer Krankenkasse einreichen.
  3. Wenn der Vertrauensarzt die Anfrage genehmigt, ist die Genehmigung maximal während 3 Monaten gültig. Falls eine Verlängerung erforderlich ist, muss Ihr Arzt oder Facharzt einen neuen Antrag stellen. Der Vertrauensarzt kann die Genehmigung bis zu 3 x um einen weiteren Zeitraum von 3 Monaten verlängern. Nach einem Jahr kann der Vertrauensarzt die Genehmigung ebenfalls um weitere Zeiträume verlängern.
  4. Wurde das Verbandsmaterial verschrieben und genehmigt, können Sie die Verbände beim Apotheker abholen. Die Erstattung der Krankenkasse wird dann automatisch berücksichtigt.