Auswirkungen der Arbeitslosenreform auf den Krankengeldbereich


Zum 1. Januar 2026 treten die ersten Beschlüsse der Arbeitslosenreform in Kraft. Welche Auswirkungen diese und die nächsten Änderungen ab März auf die gesetzliche Krankenversicherung haben – insbesondere in Bezug auf eine Arbeitsunfähigkeit oder Mutterschaftsruhe – erfahren Sie im Folgenden.


Die Reform im Überblick

  • Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist künftig auf höchstens 24 Monate beschränkt, bestehend aus 12 Grundmonaten sowie, je nach Berufserfahrung, bis zu 12 zusätzlichen Monaten.
  • Der Anspruch auf Berufseingliederungsgeld wird künftig auf eine Höchstdauer von 1 Jahr begrenzt.
  • Ab dem 1. März 2026 wird das Arbeitslosengeld stärker reduziert. Zu Beginn der Arbeitslosigkeit wird es auf Grundlage des letzten Gehalts ermittelt – es gilt ein höherer Höchstbetrag. In den späteren Perioden sinken sowohl der Prozentsatz als auch der Höchstbetrag. Ab dem 13. Monat wird das Arbeitslosengeld als Pauschalbetrag ausgezahlt.
    Zudem werden ab diesem Zeitpunkt auch die Zugangsbedingungen für Arbeitslosen- und Berufseingliederungsgeld geändert.

Bestimmte Fälle von Arbeitslosigkeit sind nicht von den zeitlichen Begrenzungen betroffen und einige Ereignisse fallen nicht innerhalb dieser Fristen. Genauere Informationen finden Sie unter „Ausnahmen“ auf dieser Seite des LfA.

 

Die Reform umfasst Übergangsregelungen. Das bedeutet, dass für Personen, die bereits vor dem 1. März 2026 arbeitslos sind, das Anrecht auf Leistungen schrittweise auslaufen wird. Dies geschieht in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen ab dem 1. Januar 2026, je nach Situation der arbeitssuchenden Person.

 

Bei Fragen, die die Leistungen selbst betreffen (Berechnung, Dauer oder andere Modalitäten), wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft, die CAPAC (Hilfszahlstelle für Arbeitslosenunterstützungen) oder das LfA.

Auswirkungen der Arbeitslosenreform

Auswirkungen einer Arbeitsunfähigkeit oder einer Mutterschaftsruhe auf das Arbeitslosengeld

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit oder Mutterschaftsruhe während einer Arbeitslosigkeitsperiode wird das Anrecht auf Arbeitslosengeld um die Dauer dieser Arbeitsunfähigkeit bzw. Mutterschaftsruhe verlängert.

Für werdende Mütter wird außerdem die allmähliche Verringerung der Arbeitslosenleistungen pausiert, dies gilt allerdings nicht für Arbeitsunfähigkeit.

Konkret bedeutet das: Wenn Sie zu Beginn der Mutterschaftsruhe bzw. Arbeitsunfähigkeit arbeitslos waren, wird die Auszahlung des Kranken- bzw. Mutterschaftsgelds nicht aufgrund der zeitlichen Begrenzung des Arbeitslosengelds unterbrochen.

 

Beispiel: Sie wurden darüber informiert, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld am 28. Februar 2026 endet. Wenn Sie in der Zwischenzeit für 15 Tage arbeitsunfähig werden, wird das Enddatum entsprechend nach hinten verschoben und auf den 15. März 2026 verlegt.

 

Auswirkungen der Beendigung des Arbeitslosengelds auf die Eröffnung Ihrer Rechte auf Krankengeld

Wenn Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld endet, behalten Sie Ihren Status als „kontrollierter Arbeitsloser“ für eine Dauer von 30 Tagen nach Beendigung.

 

Konkret bedeutet das: Wenn Sie am 30. Tag nach dem Ende Ihres Arbeitslosengelds krank werden oder eine Mutterschaftsruhe beginnen, können Sie weiterhin Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld haben, insofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere eine medizinische Anerkennung (Attest) sowie ein gültiges Versicherungsverhältnis. Mehr Informationen finden Sie  unter Krankengeld für Arbeitslose (siehe Verwandte Themen).

 

Beginnt die Krankheit oder die Mutterschaftsruhe mehr als 30 Tage nach Ende Ihres Anrechts auf Arbeitslosengeld, gelten Sie nicht mehr als kontrollierter Arbeitsloser. Das Anrecht auf Krankengeld können Sie dann nur noch beziehen, wenn Sie in der Zwischenzeit einen anderen Status erlangen (z.B. Arbeitnehmer).

 

Beispiel: Sie wurden darüber informiert, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld am 31. Dezember 2025 endet. Wenn Sie am 5. Februar 2026 arbeitsunfähig werden oder ihre Mutterschaftsruhe beginnt, können Sie kein Kranken- bzw. Mutterschaftsgeld mehr als kontrollierter Arbeitsloser in Anspruch nehmen.

Wenn Sie jedoch in der Zwischenzeit wieder ein Statut erlangen, z.B., weil Sie ab dem 15. Januar 2026 eine neue Beschäftigung als Arbeitnehmer aufnehmen, können Sie möglicherweise Krankengeld auf dieser Grundlage beanspruchen, insofern die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

 

Mehr Informationen finden Sie unter Krankengeld für Arbeitnehmer (siehe Verwandte Themen).

 

Auswirkungen der Arbeitslosenreform auf die Berechnung des Krankengeldes

Arbeitsunfähigkeit

Während der ersten 6 Monate Ihrer Arbeitsunfähigkeit entspricht Ihre Entschädigung dem Betrag Ihres Arbeitslosengelds, es sei denn, dieser Betrag liegt über der Entschädigung für die Arbeitsunfähigkeit (d.h. 60 % Ihres begrenzten Bruttotagessatzes, der auch die Berechnungsgrundlage für Ihr Arbeitslosengeld ist).
Wenn im Rahmen der Senkung des Arbeitslosengelds während dieses Zeitraums bereits eine Senkung vorgesehen war, wird diese auch bei der Berechnung Ihres Krankengelds berücksichtigt.

 

  • Bei Arbeitsunfähigkeit während der 1. Auszahlungsperiode innerhalb der ersten 12 Monate der Arbeitslosigkeit:
    Im Rahmen der Berechnung des Arbeitslosengelds gelten je nach Kategorie des Arbeitslosen unterschiedliche Höchstbeträge. Diese Höchstbeträge werden ab dem 1. März 2026 angepasst, was eine Änderung der Höhe Ihrer Entschädigung ab diesem Datum zur Folge haben kann. Zu Beginn der Arbeitslosigkeitsperiode werden diese Obergrenzen angehoben, was zu einer höheren Entschädigung führen kann.
    In den ersten 3 Monaten Ihrer Arbeitslosigkeit erhalten Sie 65 % Ihres letzten Gehalts. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit wird der Betrag jedoch auf 60 % dieses Gehalts begrenzt.
  • Bei Arbeitsunfähigkeit während der 2. Auszahlungsperiode ab dem 13. Monat der Arbeitslosigkeit:
    Ab diesem Zeitpunkt ändern sich die Berechnungsregeln , da das Arbeitslosengeld ab dann pauschal ausgezahlt wird. Dies kann zu einer verringerten Entschädigung führen.

 

Ab dem 7. Monat Ihrer Arbeitsunfähigkeit wird Ihre Entschädigung auf der Grundlage des Gehalts berechnet, auf dem auch Ihr Arbeitslosengeld basiert.

Weitere Informationen zur Berechnung des Krankengelds finden Sie unter Krankengeld für Arbeitnehmer (siehe Verwandte Themen).

 

Beispiel: Sie sind seit mehr als 12 Monaten kontrollierter Arbeitsloser und befinden sich nach der alten Arbeitslosenregelung in der 2. Auszahlungsperiode. Sie werden am 13. Januar 2026 krank. Nach der neuen Regelung wird Ihr Arbeitslosengeld ab dem 1. März 2026 pauschal ausgezahlt. Da Ihre Entschädigung auf der Grundlage des Arbeitslosengelds berechnet wird, kann dies im Rahmen der Anpassung ab diesem Datum zu einer veränderten Entschädigung führen.

 

Mutterschaftsruhe

Während einer Mutterschaftsruhe erhalten Sie eine Basisentschädigung in Höhe Ihres Arbeitslosengelds sowie einen Zuschlag von 19,5 % des begrenzten Bruttogehalts, das im Arbeitslosensektor als Grundlage für die Berechnung dient (ab dem 31. Tag beträgt dieser Zuschlag 15 % des vorgenannten Gehalts).

  • Mutterschaftsruhe während der ersten 12 Monate Arbeitslosigkeit:
    Die Berechnung des Arbeitslosengelds kann je nach Kategorie der Arbeitslosigkeit Höchstbeträgen unterliegen. Diese werden ab dem 1. März 2026 angepasst, was ab diesem Datum zu einer Änderung der Höhe Ihrer Entschädigung führen kann. Zu Beginn der Arbeitslosigkeit werden diese Obergrenzen angehoben, d.h. die Entschädigung kann höher ausfallen.

 

  • Mutterschaftsruhe ab dem 13. Monat der Arbeitslosigkeit:
    Ab diesem Zeitpunkt ändern sich auch die Berechnungsregeln für das Arbeitslosengeld, da das Arbeitslosengeld künftig pauschal ausgezahlt wird.

    Wird jedoch während der Mutterschaftsruhe eine Senkung des Arbeitslosengelds vorgenommen, wird sich diese Kürzung nicht auf Ihr Mutterschaftsgeld auswirken.
    Weitere Informationen zum Mutterschaftsgeld finden Sie unter Mutterschaftsruhe für Arbeitnehmerinnen und Arbeitslose (siehe Verwandte Themen).

 

Beispiel: Sie werden am 18. Dezember2025 kontrollierte Arbeitslose, beginnen Ihre Mutterschaftsruhe am 9. Januar 2026 und erhalten zuvor Arbeitslosengeld, das auf der Grundlage eines gedeckelten Gehalts berechnet wird. Da Sie sich am Anfang Ihrer Arbeitslosigkeit befinden, werden die Höchstbeträge ab März 2026 angehoben. Dies kann zu einem höheren Mutterschaftsgeld führen.