Achtung bei Ihren Urlaubsplänen!


Haben Sie schon Urlaubspläne für diesen Sommer? Berücksichtigen Sie Ihre Impftermine bei der Planung! Achten Sie auch auf die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes.


Denken Sie an Ihre Covid-19-Impfung

Ratsam ist es, wenn Sie vor Ihrer Reise bereits vollständig gegen Covid-19 geimpft sind; so schützen Sie sich vor den Auswirkungen einer Ansteckung und verringern ebenfalls das Ansteckungsrisiko.

 

Wenn Ihre Impftermine aber mit Ihren Reiseplänen kollidieren, achten Sie dennoch darauf, dass Sie wenigstens eine der Impfdosen erhalten haben und seien Sie rechtzeitig zu Ihrem 2. Termin wieder da. 

 

In den kommenden Wochen werden noch viele Personen ihre Impfeinladung erhalten. Denken Sie daran, bevor Sie Urlaubspläne machen. Es ist wichtig, das Impfschema und den Zeitplan einzuhalten. Die Impfzentren haben nicht die Möglichkeit, sich nach individuellen Urlaubsplänen zu richten. 

Achten Sie auf die Bestimmungen des Urlaubslandes

Jedes Land kann seine eigenen Regeln aufstellen und z. B. Quarantäne oder Reise- und Besuchsbeschränkungen für Personen verhängen, die nicht vollständig geimpft sind. Es ist nicht möglich vorherzusagen, welche Regeln in Ihrem Urlaubsland dann gelten werden. 

 

Informieren Sie sich vor dem Reisebeginn ausführlich über die Hinweise Ihres Urlaubslandes. Auf der Website des Föderalen Öffentlichen Diensts (FÖD) Auswärtige Angelegenheiten (siehe nützliche Links) finden Sie die aktuellen Empfehlungen pro Land.

 

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Spricht der FÖD Auswärtige Angelegenheiten für ein bestimmtes Land eine Reisewarnung aus, bedeutet das gleichzeitig, dass Sie in diesem Land nicht optimal durch unsere Zusätzlichen Dienste und den Dienst “Mediphone Assist” versichert sind, wenn Sie dringende medizinische Pflege benötigen. 

 

Gut versichert auf Reisen

Detaillierte Auskunft über Ihre Abdeckung bei dringender medizinischer Pflege im Ausland können Sie in unseren Kontaktstellen erhalten. Gut übersichtliche Informationen stellen wir auch auf unserer Website zur Verfügung sowie in unserer Broschüre „Gut versichert auf Reisen“.

 

Beantragen Sie vor Ihrer Reise die notwendigen Dokumente, wie die EHIC oder – für bestimmte Länder außerhalb der EU – den besonderen Auslandschein. Sind Sie im Online Büro registriert, so können Sie diese auch dort beantragen und kurzfristig per Post erhalten.

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Reisen bei Arbeitsunfähigkeit

Sie sind arbeitsunfähig? Denken Sie daran, den Vertrauensarzt mindestens 10 Tage vor Ihrer Reise zu informieren. Sonst könnten Sanktionen auf Sie zukommen, falls Sie einer Vorladung nicht nachkommen. Je nach Reiseland benötigen Sie außerdem eine Genehmigung des Vertrauensarztes.