Durch die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. (mittels EHICDie European Health Insurance Card oder Europäische Krankenversicherungskarte gibt Anrecht auf Erstattung der Pflegekosten bei einem zeitweiligen Aufenthalt im europäischen Ausland (in der Regel nicht länger als 3 Monate). oder AuslandskrankenscheinKrankenversicherungsschein für Länder, die mit Belgien ein bilaterales Abkommen abgeschlossen haben, die aber nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören.) haben Sie Anrecht auf eine Basisdeckung bei Krankheit oder Unfall im Ausland. Wichtig ist, dass die Pflege dringend und unvorhergesehen, also nicht geplant ist. Außerdem sollten Sie mit der Zahlung Ihrer Versicherungsbeiträge in Ordnung sein.
Wie werden die Kosten erstattet?
Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den gesetzlichen Tarifen des Reiselandes.
Kostenerstattung am Urlaubsort
Es gibt 2 Möglichkeiten:
- Sie bezahlen den Pflegeleistenden und erhalten dann vor Ort anschließend die Erstattung durch die ausländische Krankenkasse.
- Der Pflegeleistende regelt selbst die Zahlung direkt mit der ausländischen Kasse. Sie bezahlen nur den Eigenanteil.
Kostenerstattung nach der Rückkehr
Falls Sie vergessen haben, vor Ihrer Reise eine EHIC oder den passenden Auslandsschein zu beantragen oder falls Sie Ihre Pflegekosten nicht mit der ausländischen Krankenkasse abrechnen konnten, reichen Sie Ihre Rechnungen nach Ihrer Rückkehr bei uns ein.
- Rechnungen bis 200 € werden durch unsere Krankenkasse zu 75 % erstattet, insofern die belgische gesetzliche Krankenversicherung eine Kostenbeteiligung vorsieht.
- Rechnungen über 200 € werden zum Erstattungssatz des Aufenthaltslandes zurückgezahlt.
Wichtig!
Eine Erstattung ist nur möglich, wenn der Rechnung ein Zahlungsbeleg beigefügt ist.
Was ist zu tun bei einem dringenden Krankenhausaufenthalt?
- Nehmen Sie auf jeden Fall innerhalb von 48 Stunden Kontakt zu der Hilfszentrale Mediphone AssistHilfszentrale für medizinischen Beistand im Ausland mit dem unsere Krankenkasse eine Vereinbarung hat. Sie können Mediphone Assist auf der ganzen Welt erreichen. Die Nummer ist: +32 2 778 94 94. auf: Tel. +32 2 778 94 94. Die Hilfszentrale hilft Ihnen bei allen administrativen Gegebenheiten. Mehr dazu unter Zusatzdeckung.
- Zeigen Sie Ihre EHIC bei der Anmeldung im Krankenhaus. Wenn die Karte akzeptiert wird, müssen Sie eventuell einen Eigenanteil für den Krankenhausaufenthalt zahlen.
Was ist zu tun bei dringender ärztlicher Pflege?
Wenden Sie sich an einen Arzt, der durch das Pflegesystem des Aufenthaltslandes anerkannt ist.
Die Tarife eines Privatarztes können erheblich höher liegen. Informieren Sie sich bei der Krankenkasse des jeweiligen Landes.
Je nach gesetzlichem Tarif des Urlaubsorts werden Arzt- und Medikamentenkosten teilweise oder vollständig bei Vorlage der EHIC erstattet. Die Kostenabrechnung erfolgt entweder sofort durch den Pflegeleistenden oder nach der Behandlung durch eine ausländische Krankenkasse.
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