Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für orthopädische Schuheinlagen

Für Einlagen, die durch einen Facharzt verordnet und von einem anerkannten Orthopädisten geliefert werden, gibt es eine Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung von 57,54 € pro Paar – wenn der Orthopädist dem Kassenabkommen beigetreten ist.

Erneuerungsfrist

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre können eine solche Erstattung jährlich erhalten.
  • Erwachsene ab 18 Jahre können diese finanzielle Unterstützung alle 2 Jahre erhalten.

Bedingung

Reichen Sie die fachärztliche Verordnung sowie die Rechnung des Orthopädisten bei uns ein.

 

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Zusätzliche Dienste

Podologische Einlagen: 

Wir sehen eine Erstattung für podologische Einlagen vor, die von einem Podologen oder von einem Posturologen geliefert werden. Die Erstattung beträgt 25,00 € pro Einlage, begrenzt auf 2 Einlagen alle 2 Jahre.

Bedingung

Reichen Sie die Rechnung des Podologen oder Posturologen bei uns ein.