logo

Zusätzliche Dienste

Im Falle von Neurodermitis oder Psoriasis werden oft Pflegeprodukte benötigt zur Regeneration der Haut oder andere Mittel zur Linderung des Juckreizes (z.B. besondere Bettwäsche, Kleidung). Für betroffene Kinder und Jugendliche sehen wir eine pauschale Erstattung dieser Kosten in Höhe von 100,00 € pro Jahr vor, für die die gesetzliche Krankenversicherung keine Erstattung vorsieht.

Bedingungen

Kinder bis 18 Jahre, die an Neurodermitis oder an Psoriasis (Schuppenflechte) leiden, können unter folgenden Bedingungen eine Erstattung erhalten:

  • Es handelt sich um Kosten für Pflegeprodukte zur Regeneration der Haut, für eine spezielle Ernährung sowie für Hilfsmittel zur Linderung des Juckreizes (besondere Bettwäsche, Kleidung usw.).
  • Der behandelnde Dermatologe bescheinigt, dass das Kind seit mindestens 6 Monaten zu einem bestimmten Grad an der Krankheit leidet und diese nicht durch Entfernung des Risikos (bspw. bei Allergie auf Tierhaaren) geheilt werden kann.

Laden Sie das passende Antragsformular für die Kostenerstattung hier im Downloadbereich herunter oder im Online Büro mit den Daten Ihres Kindes vorausgefüllt. Sie können es aber auch in einer unserer Geschäftsstellen erhalten.