Manche Menschen haben Probleme beim mündlichen oder schriftlichen Ausdruck. Solche Kommunikationsprobleme können anhand einer logopädischen Behandlung individuell aufgegriffen und behoben werden.

Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Erstattungstarife für Logopädiebehandlungen

    Wenn der Vertrauensarzt die Behandlung genehmigt und die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten übernimmt, sind dies die Honorare und Erstattungen, wenn der Logopäde dem Kassenabkommen beigetreten ist:

    Leistung Honorar Normale Erstattung Erstattung Vorzugstarif
    Startbilanz

    44,18 €

    36,68 €

    41,18 €

    Bewertungssitzung – mehr als 30 Minuten

    74,69 €

    63,69 €

    70,19 €

    Einzelsitzung – 30 Minuten

    37,35 €

    31,85 €

    35,35 €

    Einzelsitzung – 60 Minuten (entspricht 2 Sitzungen innerhalb des Containers)

    75,01 €

    64,01 €

    70,51 €

    Gruppensitzung  – 60 Minuten (entspricht 1 Sitzung innerhalb des Containers)

    19,23 €

    16,23 €

    18,23 €

    Einzelsitzung für Eltern – 60 Minuten (entspricht 2 Sitzungen innerhalb des Containers)

    75,01 €

    64,01 €

    70,51 €

    Gruppensitzung für Eltern – 90 Minuten (entspricht 1 Sitzung innerhalb des Containers)

    32,01 €

    26,51 €

    30,01 €

    EInzelsitzung in der Schule – 30 Minuten

    36,08 €

    30,08 €

    34,08 €

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    Allgemein gilt: Es wird nur eine Sitzung pro Tag erstattet. Nur elterliche Begleitsitzungen dürfen am gleichen Tag wie eine Sitzung ihres Kindes stattfinden. Die erste Sitzung findet frühestens am Tag nach dem Erstellen der Startbilanz statt. 

  • Erstattungsbedingungen für Logopädiebehandlungen

    Damit die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten übernimmt, ist eine vorherige Genehmigung durch den Vertrauensarzt erforderlich. Der Ablauf bis zur Genehmigung erfolgt in mehreren Schritten:

    1. Ärztliche Untersuchung

    Bei Verdacht auf eine Kommunikationsstörung, eine Lese-Rechtschreibschwäche o.Ä. stellt der Haus- oder Facharzt eine Verordnung für eine Startbilanz bei einem Logopäden aus.

    2. Startbilanz

    Der Logopäde analysiert in bis zu 5 Sitzungen die vorliegende Störung und beurteilt, ob eine logopädische Behandlung notwendig ist. Die Ergebnisse werden mit dem Arzt besprochen.

    3. Fachärztliche Verordnung der Behandlung

    Wenn eine Behandlung empfohlen wird, muss der entsprechende Facharzt (z.B. HNO-Arzt, Neurologe, Kinderarzt) eine ärztliche Verordnung für die Therapie ausstellen.

    4. Antrag an den Vertrauensarzt

    Folgende Dokumente müssen innerhalb von 60 Tagen nach dem ersten Arztbesuch eingereicht werden:

    • die ärztliche Verordnung für die logopädische Startbilanz;
    • das erforderliche Antragsformular des Logopäden;
    • die fachärztliche Verordnung für die logopädische Behandlung.

    In bestimmten Fällen sind zusätzliche Berichte erforderlich, bspw. die Resultate eines Hörtestes (Audiogramm) oder die Bestimmung des Gesamt-Intelligenzquotienten (hierfür sehen wir eine Erstattung durch unsere Zusätzlichen Dienste vor).

    5. Genehmigung

    Der Vertrauensarzt entscheidet über die Genehmigung – in der Regel für 2 Jahre, bei bestimmten Störungen für 1 Jahr.

    6. Behandlung

    Die logopädische Behandlung erfolgt nach dem „Container“-Prinzip: Für jede Störung ist eine bestimmte Anzahl von Sitzungen (von jeweils 30 Minuten) vorgesehen. Diese Anzahl variiert je nach Art und Schwere der Störung.

    Anzahl Sitzungen innerhalb eines Containers

    Logopädische Störung Container (2 Jahre)

    Verlängerung

    Chronische Kommunikationsstörungen
    Lippen-, Gaumen- oder Zahnfachspalte

    0 bis 2-Jährige: 30 Sitzungen für 1 Jahr

    3 bis 19-Jährige: 75 Sitzungen pro Genehmigung (max. 8 Genehmigungen)

    Verlängerung möglich
    Sprechstörung wegen eines neuromuskulären Leidens

    520 Sitzungen

    Verlängerung von 2 Jahren möglich
    Funktionsstörung wegen kieferorthopädischer Behandlung

    20 Sitzungen

    Verlängerung möglich
    Dysfunktion des Kehlkopfes oder der Stimmbänder

    80 Sitzungen

    Verlängerung möglich

    Gehörstörung

    520 Sitzungen

    Verlängerung von 2 Jahren möglich
    Dysphasie

    384 Sitzungen

    Verlängerungen bis zum Alter von 17 Jahren möglich:

    192 Sitzungen/2 Jahre

    Nicht-Chronische Kommunikationsstörungen

    Sprach- und Sprechstörung

    55 Sitzungen

    Verlängerung möglich

    Aphasie

    288 Sitzungen

    Verlängerung von 2 Jahren möglich

    Sprachentwicklungsstörung

    190 Sitzungen

    Verlängerung bis zum Alter von 17 Jahren möglich

    Lernstörung (Dyslexie, Dysorthographie, Dyskalkulie)

    140 Sitzungen

    Verlängerung bis zum Alter von 17 Jahren möglich

    Störung wegen Radiotherapie oder chirurgischem Eingriff

    55 Sitzungen

    Verlängerung möglich

    Dysglossie

    149 Sitzungen

    Verlängerung möglich

    Stottern

    128 Sitzungen

    Verlängerung möglich

    Folgen einer Laryngektomie

    90 Sitzungen

    Verlängerung möglich

    Dysphagie

    65 Sitzungen

    Verlängerung möglich

    Locked-in-Syndrom

    150 Sitzungen für 1 Jahr

    Verlängerung ein Leben lang möglich: 100 Sitzungen/Jahr

    Bewertung der Behandlung

    Eine kontinuierliche Bewertung der logopädischen Behandlung ist erforderlich. Innerhalb der 2-jährigen Behandlungsperiode muss mind. eine formelle Bewertung erfolgen, die in der Patientenakte dokumentiert wird. Im Rahmen dieser Bewertung werden standardisierte Tests durchgeführt, deren Ergebnisse die Entwicklung des Patienten widerspiegeln.

    Die Bewertung findet während 1-2 Einzelsitzungen statt und zählt dadurch zur maximalen Anzahl der Behandlungssitzungen eines Containers. Sie ist nicht mit der Bewertungssitzung gleichzusetzen .

    Bewertungssitzungen

    Bewertungssitzungen dürfen nur im Rahmen eines bereits durch den Vertrauensarzt der Krankenkasse genehmigten Containers durchgeführt werden. Sie werden in Anspruch genommen, wenn eine Verschlechterung der Sprachstörung, eine Stagnation der Behandlungsergebnisse oder eine Unterbrechung der Behandlung vorliegt. 

    Verlängerung der Kostenübernahme

    Eine Verlängerung der logopädischen Behandlung ist möglich. Um diese zu beantragen, muss der Logopäde vor Ablauf der bestehenden Genehmigung einen Antrag auf Verlängerung und eine ärztliche Verordnung für die Behandlung beim Vertrauensarzt der Krankenkasse einreichen.

    Elterliche Begleitung

    Für Kinder mit bestimmten Störungen (z.B. Sprachentwicklungsverzögerung, Stottern, Lernstörung) können zusätzlich bis zu 10 elterliche Begleitsitzungen beantragt werden. Diese finden ohne das Kind statt und dienen dazu, die Unterstützung zu Hause zu verbessern.

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    Keine Genehmigung

    Bei Anfragen, die nicht innerhalb der 60-tägigen Frist beim Vertrauensarzt eingereicht werden oder unvollständig sind. Nach Einreichen der fehlenden Unterlagen ist eine Genehmigung
    unter gewissen Bedingungen im Nachhinein möglich.

  • Besondere Logopädiebehandlungen

    Multidisziplinäre Rehabilitation

    Im Rahmen einer multidisziplinären Rehabilitationsmaßnahme in einem Reha-Zentrum können Sie ebenfalls eine logopädische Behandlung erhalten. In diesem Fall ist die Logopädie ein Teil der Rehabilitation und wird von der gesetzlichen Krankenversicherung pauschal rückerstattet.

    Stationäre Aufenthalte

    Patienten, die stationär in einem Dienst der Geriatrie oder Psychiatrie oder in einer Spezialklinik oder Reha-Klinik behandelt werden, erhalten nachträglich keine Erstattung für dort erhaltene logopädische Behandlungen, denn in diesem Fall sind die Kosten im Tagespreis für den Krankenhausaufenthalt enthalten.

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Zusätzliche Dienste

Wenn die Behandlungskosten nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden, sehen unsere Zusätzlichen Dienste eine Erstattung von 15,00 € pro Sitzung vor. Die Anzahl der Sitzungen pro Jahr ist dabei auf 200 begrenzt.

Bedingungen

Die Erstattung erfolgt nur, wenn die Behandlung durch einen anerkannten selbstständigen Logopäden durchgeführt wurde. Sie gilt nicht für Behandlungen in einer Rehabilitationseinrichtung oder in einer anderen Institution.

 

Der Logopäde muss von uns anerkannt sein. Finden Sie einen Therapeuten in Ihrer Nähe. Klicken Sie auf das jeweilige Icon des Ortes, damit sich die Informationen anzeigen:

 

Eupen

Eupen

Eupen

    Cleuren Marie

  • Aachener Straße 16, 4700 Eupen
  • 0498 071 995

Eupen

    Klinkenberg Michelle

  • Aachener Straße 78, 4700 Eupen
  • 0494 610 018

Eupen

Hergenrath

Raeren

Sankt Vith

Wirtzfeld

    Andres Patricia

  • Zur Holzwarche 44, 4760 Wirtzfeld
  • 0478 535 325

Büllingen

    Kohnen Birgit

  • Hauptstraße 36, 4760 Büllingen
  • 0473 230 453

Büllingen

    Mölter-Groven Isabelle

  • Honsfeld 26D, 4760 Büllingen
  • 0479 580 966

Krinkelt

    Palm-Arens Esther

  • Wirtzfelder Weg 15, 4761 Krinkelt
  • 080 511 571

Amel

Meyerode

    Quetsch-Huby Dajana

  • Martinusstraße 151, 4770 Meyerode
  • 0474 484 881

Sankt Vith

Burg Reuland

    Cornely-Landeck Sabrina

  • Oudler, Hofstraße 63, 4790 Burg Reuland
  • 0474 458 137

Sankt Vith

Wahlerscheider Straße

Eupen

Burg-Reuland

Raeren

Sankt Vith

 

Ihr Logopäde ist nicht aufgelistet? Dann haben wir entweder kein Einverständnis zur Veröffentlichung seiner Daten oder er wurde (noch) nicht von uns anerkannt. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

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IQ-Test

Für einen IQ-Test, der im Vorfeld einer logopädischen Behandlung durch einen selbstständigen Psychologen durchgeführt wird, erstatten wir die Honorarkosten des Psychologen zu 50,00 €, unter der Bedingung, dass im Anschluss an den Test ein Antrag auf Folgebehandlung bei einem Logopäden gestellt wird. Die Beteiligung wird nicht erstattet für Behandlungen in einer Rehabilitations­einrichtung oder in einer von der öffentlichen Hand bezuschussten öffentlichen Institution (bspw. Kaleido).