Manche Menschen haben Probleme beim mündlichen oder schriftlichen Ausdruck. Solche Kommunikationsprobleme können anhand einer logopädischen Behandlung individuell aufgegriffen und behoben werden.
Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung
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Erstattungstarife für Logopädiebehandlungen
Wenn der VertrauensarztArzt, der im Auftrag der Krankenkasse die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit oder von medizinisch-sozialen Leistungen der Versicherten vornimmt. Mehr die Behandlung genehmigt und die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Mehr die Kosten übernimmt, sind dies die Honorare und Erstattungen, wenn der Logopäde dem KassenabkommenAbkommen zwischen Pflegeleistenden und Krankenkassen, bei dem u.a. die Honorare festgelegt werden. (s. auch konventioniert) Mehr beigetreten ist:
Leistung Honorar Normale Erstattung Erstattung VorzugstarifAnrecht auf eine höhere Rückerstattung der Kosten für Gesundheitspflege. Um von diesem System profitieren zu können, darf das jährliche Einkommen der Person einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Mehr Startbilanz 44,18 €
36,68 €
41,18 €
Bewertungssitzung – mehr als 30 Minuten
74,69 €
63,69 €
70,19 €
Einzelsitzung – 30 Minuten 37,35 €
31,85 €
35,35 €
Einzelsitzung – 60 Minuten (entspricht 2 Sitzungen innerhalb des Containers) 75,01 €
64,01 €
70,51 €
Gruppensitzung – 60 Minuten (entspricht 1 Sitzung innerhalb des Containers) 19,23 €
16,23 €
18,23 €
Einzelsitzung für Eltern – 60 Minuten (entspricht 2 Sitzungen innerhalb des Containers) 75,01 €
64,01 €
70,51 €
Gruppensitzung für Eltern – 90 Minuten (entspricht 1 Sitzung innerhalb des Containers)
32,01 €
26,51 € 30,01 €
EInzelsitzung in der Schule – 30 Minuten 36,08 €
30,08 € 34,08 €
Allgemein gilt: Es wird nur eine Sitzung pro Tag erstattet. Nur elterliche Begleitsitzungen dürfen am gleichen Tag wie eine Sitzung ihres Kindes stattfinden. Die erste Sitzung findet frühestens am Tag nach dem Erstellen der Startbilanz statt.
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Erstattungsbedingungen für Logopädiebehandlungen
Damit die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten übernimmt, ist eine vorherige Genehmigung durch den Vertrauensarzt erforderlich. Der Ablauf bis zur Genehmigung erfolgt in mehreren Schritten:
1. Ärztliche Untersuchung Bei Verdacht auf eine Kommunikationsstörung, eine Lese-Rechtschreibschwäche o.Ä. stellt der Haus- oder Facharzt eine Verordnung für eine Startbilanz bei einem Logopäden aus.
2. Startbilanz Der Logopäde analysiert in bis zu 5 Sitzungen die vorliegende Störung und beurteilt, ob eine logopädische Behandlung notwendig ist. Die Ergebnisse werden mit dem Arzt besprochen.
3. Fachärztliche Verordnung der Behandlung Wenn eine Behandlung empfohlen wird, muss der entsprechende Facharzt (z.B. HNO-Arzt, Neurologe, Kinderarzt) eine ärztliche Verordnung für die Therapie ausstellen.
4. Antrag an den Vertrauensarzt Folgende Dokumente müssen innerhalb von 60 Tagen nach dem ersten Arztbesuch eingereicht werden:
- die ärztliche Verordnung für die logopädische Startbilanz;
- das erforderliche Antragsformular des Logopäden;
- die fachärztliche Verordnung für die logopädische Behandlung.
In bestimmten Fällen sind zusätzliche Berichte erforderlich, bspw. die Resultate eines Hörtestes (Audiogramm) oder die Bestimmung des Gesamt-Intelligenzquotienten (hierfür sehen wir eine Erstattung durch unsere Zusätzlichen Dienste vor).
5. Genehmigung Der Vertrauensarzt entscheidet über die Genehmigung – in der Regel für 2 Jahre, bei bestimmten Störungen für 1 Jahr.
6. Behandlung Die logopädische Behandlung erfolgt nach dem „Container“-Prinzip: Für jede Störung ist eine bestimmte Anzahl von Sitzungen (von jeweils 30 Minuten) vorgesehen. Diese Anzahl variiert je nach Art und Schwere der Störung.
Anzahl Sitzungen innerhalb eines Containers
Logopädische Störung Container (2 Jahre) Verlängerung
Chronische Kommunikationsstörungen Lippen-, Gaumen- oder Zahnfachspalte 0 bis 2-Jährige: 30 Sitzungen für 1 Jahr
3 bis 19-Jährige: 75 Sitzungen pro Genehmigung (max. 8 Genehmigungen)
Verlängerung möglich Sprechstörung wegen eines neuromuskulären Leidens 520 Sitzungen
Verlängerung von 2 Jahren möglich Funktionsstörung wegen kieferorthopädischer Behandlung 20 Sitzungen
Verlängerung möglich Dysfunktion des Kehlkopfes oder der Stimmbänder 80 Sitzungen
Verlängerung möglich
Gehörstörung 520 Sitzungen
Verlängerung von 2 Jahren möglich Dysphasie 384 Sitzungen
Verlängerungen bis zum Alter von 17 Jahren möglich:
192 Sitzungen/2 Jahre
Nicht-Chronische Kommunikationsstörungen
Sprach- und Sprechstörung
55 Sitzungen
Verlängerung möglich Aphasie
288 Sitzungen
Verlängerung von 2 Jahren möglich
Sprachentwicklungsstörung
190 Sitzungen
Verlängerung bis zum Alter von 17 Jahren möglich
Lernstörung (Dyslexie, Dysorthographie, Dyskalkulie)
140 Sitzungen
Verlängerung bis zum Alter von 17 Jahren möglich
Störung wegen Radiotherapie oder chirurgischem Eingriff
55 Sitzungen
Verlängerung möglich Dysglossie
149 Sitzungen
Verlängerung möglich Stottern
128 Sitzungen
Verlängerung möglich
Folgen einer Laryngektomie
90 Sitzungen
Verlängerung möglich Dysphagie
65 Sitzungen
Verlängerung möglich
Locked-in-Syndrom
150 Sitzungen für 1 Jahr
Verlängerung ein Leben lang möglich: 100 Sitzungen/Jahr Bewertung der Behandlung
Eine kontinuierliche Bewertung der logopädischen Behandlung ist erforderlich. Innerhalb der 2-jährigen Behandlungsperiode muss mind. eine formelle Bewertung erfolgen, die in der Patientenakte dokumentiert wird. Im Rahmen dieser Bewertung werden standardisierte Tests durchgeführt, deren Ergebnisse die Entwicklung des Patienten widerspiegeln.
Die Bewertung findet während 1-2 Einzelsitzungen statt und zählt dadurch zur maximalen Anzahl der Behandlungssitzungen eines Containers. Sie ist nicht mit der Bewertungssitzung gleichzusetzen .
Bewertungssitzungen
Bewertungssitzungen dürfen nur im Rahmen eines bereits durch den Vertrauensarzt der Krankenkasse genehmigten Containers durchgeführt werden. Sie werden in Anspruch genommen, wenn eine Verschlechterung der Sprachstörung, eine Stagnation der Behandlungsergebnisse oder eine Unterbrechung der Behandlung vorliegt.
Verlängerung der Kostenübernahme
Eine Verlängerung der logopädischen Behandlung ist möglich. Um diese zu beantragen, muss der Logopäde vor Ablauf der bestehenden Genehmigung einen Antrag auf Verlängerung und eine ärztliche Verordnung für die Behandlung beim Vertrauensarzt der Krankenkasse einreichen.
Elterliche Begleitung
Für Kinder mit bestimmten Störungen (z.B. Sprachentwicklungsverzögerung, Stottern, Lernstörung) können zusätzlich bis zu 10 elterliche Begleitsitzungen beantragt werden. Diese finden ohne das Kind statt und dienen dazu, die Unterstützung zu Hause zu verbessern.
Keine Genehmigung
Bei Anfragen, die nicht innerhalb der 60-tägigen Frist beim Vertrauensarzt eingereicht werden oder unvollständig sind. Nach Einreichen der fehlenden Unterlagen ist eine Genehmigung
unter gewissen Bedingungen im Nachhinein möglich. -
Besondere Logopädiebehandlungen
Multidisziplinäre Rehabilitation
Im Rahmen einer multidisziplinären Rehabilitationsmaßnahme in einem Reha-Zentrum können Sie ebenfalls eine logopädische Behandlung erhalten. In diesem Fall ist die Logopädie ein Teil der Rehabilitation und wird von der gesetzlichen Krankenversicherung pauschal rückerstattet.
Stationäre Aufenthalte
Patienten, die stationär in einem Dienst der Geriatrie oder Psychiatrie oder in einer Spezialklinik oder Reha-Klinik behandelt werden, erhalten nachträglich keine Erstattung für dort erhaltene logopädische Behandlungen, denn in diesem Fall sind die Kosten im Tagespreis für den Krankenhausaufenthalt enthalten.
Zusätzliche Dienste
Wenn die Behandlungskosten nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden, sehen unsere Zusätzlichen Dienste eine Erstattung von 15,00 € pro Sitzung vor. Die Anzahl der Sitzungen pro Jahr ist dabei auf 200 begrenzt.
Bedingungen
Die Erstattung erfolgt nur, wenn die Behandlung durch einen anerkannten selbstständigen Logopäden durchgeführt wurde. Sie gilt nicht für Behandlungen in einer Rehabilitationseinrichtung oder in einer anderen Institution.
Der Logopäde muss von uns anerkannt sein. Finden Sie einen Therapeuten in Ihrer Nähe. Klicken Sie auf das jeweilige Icon des Ortes, damit sich die Informationen anzeigen:
Eupen
- Favrunpark 11, 4700 Eupen
- 0474 625 921
Paulus Viviane
Eupen
- Stendrich 81, 4700 Eupen
- 0477 627 746
Brantz Günther
Eupen
- Aachener Straße 16, 4700 Eupen
- 0498 071 995
Cleuren Marie
Eupen
- Aachener Straße 78, 4700 Eupen
- 0494 610 018
Klinkenberg Michelle
Eupen
- Rotenbergplatz 8, 4700 Eupen
- 0494 235 904
Torrejon Janina
Hergenrath
- Roter Pfuhl 17B, 4728 Hergenrath
- laschet.dunja@gmail.com
- 087 56 93 08
Laschet Dunja
Raeren
- Schonsweg 12, 4730 Raeren
- 0497 815 698
Krings Milena
Sankt Vith
- Marxweg 9, 4782 Schönberg
- 0475 209 516
Olivier Sophie
Wirtzfeld
- Zur Holzwarche 44, 4760 Wirtzfeld
- 0478 535 325
Andres Patricia
Büllingen
- Hauptstraße 36, 4760 Büllingen
- 0473 230 453
Kohnen Birgit
Büllingen
- Honsfeld 26D, 4760 Büllingen
- 0479 580 966
Mölter-Groven Isabelle
Krinkelt
- Wirtzfelder Weg 15, 4761 Krinkelt
- 080 511 571
Palm-Arens Esther
Amel
- Salzweg 11, 4770 Amel
- 0498 279 496
Hennes Marylin
Meyerode
- Martinusstraße 151, 4770 Meyerode
- 0474 484 881
Quetsch-Huby Dajana
Sankt Vith
- Neundorfer Straße 72, 4780 Sankt Vith
- inessa.thomas@skynet.be
- 0498 756 154
Thomas Inessa
Burg Reuland
- Oudler, Hofstraße 63, 4790 Burg Reuland
- 0474 458 137
Cornely-Landeck Sabrina
Sankt Vith
- Recht, Zur Kaiserbaracke 20, 4780 Sankt Vith
- lauraspoden@hotmail.de
- 0477 423 049
Spoden Laura
Wahlerscheider Straße
- Wahlerscheider Straße 60, Rocherath Büllingen, Belgien
- evelyne.rauw@hotmail.com
- 0478 703 130
Evelyne Rauw
Eupen
- Lindenberg 1, 4701 Kettenis
- 0472 67 69 41
Rombach Denise
Burg-Reuland
- Sankt Vither Straße 96, 4790 Burg-Reuland
- fank.larissa@gmail.com
- 0470 680 774
Fank Larissa
Raeren
- Lichtenbuscher Straße 322, 4731 Eynatten
- jenniferschmitzerlogo@yahoo.com
- 0472 690 344
Schmitzer Jennifer
Sankt Vith
- Am Sonnenhang 9, 4780 Sankt Vith
- lara.rauschen@gmail.com
- 0456 080 369
Rauschen Lara
Ihr Logopäde ist nicht aufgelistet? Dann haben wir entweder kein Einverständnis zur Veröffentlichung seiner Daten oder er wurde (noch) nicht von uns anerkannt. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
IQ-Test
Für einen IQ-Test, der im Vorfeld einer logopädischen Behandlung durch einen selbstständigen Psychologen durchgeführt wird, erstatten wir die Honorarkosten des Psychologen zu 50,00 €, unter der Bedingung, dass im Anschluss an den Test ein Antrag auf Folgebehandlung bei einem Logopäden gestellt wird. Die Beteiligung wird nicht erstattet für Behandlungen in einer Rehabilitationseinrichtung oder in einer von der öffentlichen Hand bezuschussten öffentlichen Institution (bspw. Kaleido).
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
Während der Öffnungszeiten versuchen wir Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen, sei es telefonisch oder per Mail. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie einen Termin buchen oder gewisse Angelegenheiten in Ihrem persönlichen Online Büro selbst einsehen, Dokumente drucken, Vignetten bestellen und vieles mehr.