Das Auge ist mitunter unser wichtigstes Sinnesorgan. Rund 80 % der Informationen und Eindrücke aus unserer Umgebung erfassen wir über die visuelle Wahrnehmung. Mit den Augen erkennen wir nicht nur Farben, Formen, Konturen und Kontraste, sie sind auch besonders wichtig für die räumliche Orientierung und die bildliche Verinnerlichung von Situationen und Erlebnissen.
Wie beträchtlich die Leistungsfähigkeit unserer Augen wirklich ist, merken wir meistens erst, wenn wir in unserer Sehfähigkeit eingeschränkt sind. Damit Sie in Ihrem Leben den Durchblick bewahren, sehen wir als Krankenkasse neben den Erstattungen der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzliche Leistungen vor.
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Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Mehr sieht für Kinder und Jugendliche eine Erstattung vor, unabhängig der Dioptrienstärke:
- Brillengläser werden mindestens mit 45,00 € pro Glas erstattet. Je nach Glasart und -stärke fällt die Erstattung höher aus. Die Erneuerungsfrist beträgt 2 Jahre. Eine vorzeitige Erstattung ist möglich, wenn sich die Dioptrienstärke um mindestens 0,5 verändert.
- Kontaktlinsen werden nur in bestimmten Fällen erstattet, z.B. bei sehr hoher Dioptrienstärke (± 6) oder bei bestimmten Erkrankungen. Die Erneuerungsfrist beträgt 1 Jahr für weiche Linsen und 3 Jahre für starre oder optische sklerale Linsen.
Die Erstattungen für Gläser oder Linsen betragen 100 % des gesetzlichen Tarifs, wenn der Optiker dem KassenabkommenAbkommen zwischen Pflegeleistenden und Krankenkassen, bei dem u.a. die Honorare festgelegt werden. (s. auch konventioniert) Mehr beigetreten ist – ansonsten sind sie auf 75 % begrenzt, zusätzlich zu eventuellen Kostenaufschlägen des nicht konventionierten Optikers.
Für Brillengestelle gibt es höchstens 2 Mal eine Pauschalerstattung in Höhe von jeweils 29,51 €. Die erste Pauschalerstattung wird für das erste Brillengestell ausgezahlt, die zweite bei einer Erneuerung des Brillengestells.
Um eine Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten, muss die Sehstärke von einem Augenfacharzt geprüft und eine Sehhilfe verschrieben worden sein. Die Erstattung erfolgt auf Vorlage der Verschreibung sowie der Lieferbescheinigung des Optikers.
Zusätzliche Dienste
Für eine Brille oder Kontaktlinsen sehen wir ergänzend zur gesetzlichen Erstattung folgende Kostenübernahme vor:
- Wenn die Stärke der Gläser oder Linsen auf beiden Augen ≤ ± 4 Dioptrien ist: Erstattung bis zu 75,00 € pro Jahr
- Wenn die Stärke der Gläser oder Linsen auf mindestens 1 Auge > ± 4 Dioptrien ist: Erstattung bis zu 150,00 € pro Jahr
Beide Erstattungen (Gläser und Linsen) sind innerhalb eines Jahres nicht kumulierbar.
Spezialgestelle für Kleinkinder bis 4 Jahre erstatten wir bis zu 50,00 € pro Jahr, wenn die Bügel das Ohr fest umschließen und das Gestell mit einem speziell angepassten Nasenbügel aus Silikon ausgestattet ist.
Die Erstattung erfolgt auf Vorlage der Lieferbescheinigung des Optikers.
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Für Personen von 18 bis 64 Jahre
Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung
- Brillengläser werden mindestens mit 82,00 € pro Glas erstattet, wenn die Sehschwäche mindestens ± 6 Dioptrien beträgt. Sobald sich die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien verändert, ist eine Erstattung für die Erneuerung der Brillengläser vorgesehen. Andernfalls beträgt die Erneuerungsfrist 5 Jahre.
- Kontaktlinsen werden nur in bestimmten Fällen erstattet, z.B. bei sehr hoher Dioptrienstärke (± 6) oder bei bestimmten Erkrankungen. Die Erneuerungsfrist beträgt 1 Jahr für weiche Linsen und 3 Jahre für starre oder optische sklerale Linsen.
Die Erstattungen für Gläser und Linsen betragen 100 % des gesetzlichen Tarifs, wenn der Optiker dem Kassenabkommen beigetreten ist – ansonsten sind sie auf 75 % begrenzt, zusätzlich zu eventuellen Kostenaufschlägen des nicht konventionierten Optikers.
Um eine Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten, muss die Sehstärke von einem Augenfacharzt geprüft und eine Sehhilfe verschrieben worden sein. Die Erstattung erfolgt auf Vorlage der Verschreibung sowie der Lieferbescheinigung des Optikers.
Zusätzliche Dienste
Für eine Brille oder Kontaktlinsen zur Korrektur von Sehschwächen sehen wir eine Erstattung vor bis zu 175,00 €, unabhängig der Dioptrienstärke.
Alle 4 Jahre kann nur eine einzige Erstattung (Brille oder Linsen) erfolgen. Die Erstattungen können nicht miteinander kumuliert oder ergänzt werden.
Die Erstattung erfolgt auf Vorlage der Lieferbescheinigung des Optikers.
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Für Personen ab 65 Jahre
Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung
- Einstärkengläser (Unifokalgläser) werden ab einer Dioptrienstärke von ± 6 mindestens mit 82,00 € pro Glas erstattet. Für Zweistärkengläser (Bifokalgläser) und Gleitsichtgläser ist eine Erstattung ab einer Sehschwäche von ± 4,25 Dioptrien vorgesehen, mit einem Mindestbetrag von 94,00 € bzw. — € pro Glas. Sobald sich die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien verändert, ist eine Erstattung für die Erneuerung der Brillengläser vorgesehen. Andernfalls beträgt die Erneuerungsfrist 5 Jahre.
- Kontaktlinsen werden nur in bestimmten Fällen erstattet, z.B. bei sehr hoher Dioptrienstärke (± 6) oder bei bestimmten Erkrankungen. Die Erneuerungsfrist beträgt 1 Jahr für weiche Linsen und 3 Jahre für starre oder optische sklerale Linsen.
Die Erstattungen für Gläser und Linsen betragen 100 % des gesetzlichen Tarifs, wenn der Optiker dem Kassenabkommen beigetreten ist – ansonsten sind sie auf 75 % begrenzt, zusätzlich zu eventuellen Kostenaufschlägen des nicht konventionierten Optikers.
Um eine Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten, muss die Sehstärke von einem Augenfacharzt geprüft und eine Sehhilfe verschrieben worden sein. Die Erstattung erfolgt auf Vorlage der Verschreibung sowie der Lieferbescheinigung des Optikers.
Zusätzliche Dienste
Für eine Brille oder Kontaktlinsen zur Korrektur von Sehschwächen sehen wir eine Erstattung vor bis zu 175,00 €, unabhängig der Dioptrienstärke.
Alle 4 Jahre kann nur eine einzige Erstattung (Brille oder Linsen) erfolgen. Die Erstattungen können nicht miteinander kumuliert oder ergänzt werden.
Die Erstattung erfolgt auf Vorlage der Lieferbescheinigung des Optikers.
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