Eine Augenprothese, auch Kunstauge genannt, kann nach dem Verlust eines Auges oder bei schweren Augenerkrankungen helfen, das natürliche Erscheinungsbild des Gesichts wiederherzustellen. Moderne Prothesen aus Emaille oder Kunststoff werden individuell angepasst und sorgen für ein ästhetisch harmonisches Ergebnis.

Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung sieht eine Erstattung für Augenprothesen vor. Es gibt verschiedene Arten von Prothesen:

  • Künstliches Auge: Augenprothese, die das gesamte Auge ersetzt, aus Emaille oder aus Kunststoff.
  • Nicht optische sklerale Kontaktlinse: leichtere Variante des künstlichen Auges. Die Linse bedeckt das gesamte Auge.

Künstliche Augen aus Emaille werden jährlich erstattet. Künstliche Augen aus Kunststoff oder nicht optische sklerale Kontaktlinsen haben eine altersgebundene Erneuerungsfrist:

 

Alter Erneuerungsfrist
Bis 4 Jahre 2 x pro Jahr
4 bis 12 Jahre 2 Jahre
12 bis 18 Jahre 3 Jahre
Ab 18 Jahre 6 Jahre

 

Im Falle einer wesentlichen anatomischen Veränderung der Augenhöhle oder deren Inhalt kann der Vertrauensarzt eine vorzeitige Erneuerung genehmigen. Dabei stützt er sich auf einen Bericht des behandelnden Augenfacharztes. Begünstigte haben Anrecht auf einen jährlichen Pauschalbetrag für die Pflege und die Reinigung ihrer Augenprothese.

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Die Erstattung beträgt 100 % des gesetzlichen Tarifs, wenn der Okularist dem Kassenabkommen beigetreten ist. Andernfalls wird das offizielle Honorar zu 75 % erstattet, zuzüglich eventueller Aufschläge des nicht konventionierten Okularisten.

 

 

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Zusätzliche Dienste

Ergänzend zu einer Erstattung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer internationalen Vereinbarung sehen wir eine Beteiligung bis zu 250,00 € pro Jahr vor.

 

Um eine Erstattung zu erhalten, müssen Sie die fachärztliche Verordnung sowie die Lieferbescheinigung des Optikers bei uns einreichen.