Eine Augenprothese, auch Kunstauge genannt, kann nach dem Verlust eines Auges oder bei schweren Augenerkrankungen helfen, das natürliche Erscheinungsbild des Gesichts wiederherzustellen. Moderne Prothesen aus Emaille oder Kunststoff werden individuell angepasst und sorgen für ein ästhetisch harmonisches Ergebnis.
Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Mehr sieht eine Erstattung für Augenprothesen vor. Es gibt verschiedene Arten von Prothesen:
- Künstliches Auge: Augenprothese, die das gesamte Auge ersetzt, aus Emaille oder aus Kunststoff.
- Nicht optische sklerale Kontaktlinse: leichtere Variante des künstlichen Auges. Die Linse bedeckt das gesamte Auge.
Künstliche Augen aus Emaille werden jährlich erstattet. Künstliche Augen aus Kunststoff oder nicht optische sklerale Kontaktlinsen haben eine altersgebundene Erneuerungsfrist:
| Alter | Erneuerungsfrist |
| Bis 4 Jahre | 2 x pro Jahr |
| 4 bis 12 Jahre | 2 Jahre |
| 12 bis 18 Jahre | 3 Jahre |
| Ab 18 Jahre | 6 Jahre |
Im Falle einer wesentlichen anatomischen Veränderung der Augenhöhle oder deren Inhalt kann der VertrauensarztArzt, der im Auftrag der Krankenkasse die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit oder von medizinisch-sozialen Leistungen der Versicherten vornimmt. Mehr eine vorzeitige Erneuerung genehmigen. Dabei stützt er sich auf einen Bericht des behandelnden Augenfacharztes. Begünstigte haben Anrecht auf einen jährlichen Pauschalbetrag für die Pflege und die Reinigung ihrer Augenprothese.
Die Erstattung beträgt 100 % des gesetzlichen Tarifs, wenn der Okularist dem Kassenabkommen beigetreten ist. Andernfalls wird das offizielle Honorar zu 75 % erstattet, zuzüglich eventueller Aufschläge des nicht konventionierten Okularisten.
Zusätzliche Dienste
Ergänzend zu einer Erstattung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer internationalen Vereinbarung sehen wir eine Beteiligung bis zu 250,00 € pro Jahr vor.
Um eine Erstattung zu erhalten, müssen Sie die fachärztliche Verordnung sowie die Lieferbescheinigung des Optikers bei uns einreichen.
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
Während der Öffnungszeiten versuchen wir Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen, sei es telefonisch oder per Mail. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie einen Termin buchen oder gewisse Angelegenheiten in Ihrem persönlichen Online Büro selbst einsehen, Dokumente drucken, Vignetten bestellen und vieles mehr.