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Ich bin arbeitsunfähig, was nun?
Während einer gewissen Periode erhalten Sie weiterhin Ihr Gehalt bzw. Ihren Lohn. Informieren Sie also schnellstmöglich Ihren Arbeitgeber über Ihre Arbeitsunfähigkeit.
Um im Anschluss Krankengeld durch die Krankenkasse zu erhalten, müssen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit dort ebenfalls melden.
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Was ist, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einen Unfall zurückgeht?
Wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einen Unfall zurückgeht, müssen Sie zudem Ihre Unfallversicherung benachrichtigen. Damit wir feststellen können, ob wir Regressansprüche gegenüber einer Versicherung oder einem Dritten geltend machen müssen, sollten Sie unseren Vordruck „Unfallerklärung“ ausfüllen (siehe Downloadbereich).
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Wie und wann muss ich die Krankenkasse informieren?
Informieren Sie den Vertrauensarzt unserer Krankenkasse mittels der Arbeitsunfähigkeitserklärung (siehe Downloadbereich).
Gut zu wissen
Das Formular erhalten Sie auch mit Ihren Daten vorausgefüllt im Online Büro oder in Ihrer Geschäftsstelle.
Die Arbeitsunfähigkeitserklärung enthält 2 Teile – einen auszufüllen von Ihnen, den anderen von Ihrem Arzt. Folgende Infos muss der Vordruck beinhalten:
- Situation des Arbeitnehmers
- Diagnose
- Anfangs- und voraussichtliches Enddatum der Arbeitsunfähigkeit
- Stempel, Datum und Unterschrift des Arztes
- Vignette der Krankenkasse
Abgabefrist bei der Krankenkasse
Die Abgabefrist der Krankmeldungen für Arbeiter beträgt 14 Tage und für Angestellte 28 Tage.
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Die Abgabefrist meiner Krankmeldung ist abgelaufen, was nun?
Falls Sie die Abgabefrist nicht einhalten, so wird der Tagessatz Ihres Krankengeldes um 10 % verringert. Dies gilt ab dem Anfangsdatum Ihrer Krankmeldung bis einschließlich dem Versandtag des Attestes. In besonderen Situationen kann das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung von dieser Regel abweichen und die Verminderung von 10 % aufheben:
- Sie konnten die Arbeitsunfähigkeitserklärung aus Gründen höherer Gewalt nicht einreichen.
- Ihr Bruttojahreseinkommen ist geringer als 28.100,75 € pro Jahr (zuzüglich 5.202,22 € pro Person zu Lasten).
- Der Betrag der Sanktion ist niedriger als 25,00 €.
Die gesetzliche Regelung sieht eine Ausnahme vor: Bei einer Krankheitsperiode wird toleriert, dass der Kranke ein einziges Mal seine Krankmeldung verspätet einreicht, allerdings darf die Verspätung höchstens einen Monat betragen. Endet diese Zeitspanne mit einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, so wird sie bis zum nächsten Arbeitstag ausgedehnt.
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Was muss ich tun bei Verlängerung meiner Krankheitsperiode oder einem Rückfall?
Falls Ihre Krankheitsperiode verlängert wird, müssen Sie uns das Verlängerungsattest innerhalb von 8 Tagen zusenden. Das Gleiche gilt, wenn Sie Ihre Arbeit wieder aufgenommen haben, jedoch innerhalb der ersten 14 Tage erneut erkranken (Rückfall).
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Die Arbeitsunfähigkeit beginnt während einer Reise – was muss ich tun?
Informieren Sie uns sofort, falls Ihre Arbeitsunfähigkeit während eines Auslandsaufenthalts beginnt. Wir teilen Ihnen dann mit, was Sie vor Ort unternehmen müssen.
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Was muss ich tun, wenn ich arbeitsunfähig bin, aber verreisen möchte?
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Krankenkasse mind. 15 Tage im Voraus informieren.
Warum?
Sollte eine Vorladung bei unserem Vertrauensarzt/dem Paramediziner oder unserem „Return to work“-Koordinator geplant sein, so können wir – nach Möglichkeit – diesen Termin verschieben. Falls Sie die Frist nicht einhalten, bleibt der Termin (während Ihres Auslandsaufenthalts) bestehen und Sie sind verpflichtet ihn wahrzunehmen, andernfalls wird eine Sanktion aufs Kranken-/Invalidengeld angewendet.
Anerkennung und Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit
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Wie wird meine Arbeitsunfähigkeit anerkannt?
Der Vertrauensarzt muss überprüfen, ob die gemeldete Arbeitsunfähigkeit den rechtlichen Kriterien entspricht. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Wenn die Arbeitsunfähigkeit anerkannt wird, legt der Vertrauensarzt die voraussichtliche Dauer fest und bestimmt ein Datum für die Kontrolluntersuchung.
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Was ist, wenn meine Arbeitsunfähigkeit nicht anerkannt wird?
Wird die Arbeitsunfähigkeit nicht anerkannt, können Sie innerhalb von 3 Monaten Berufung beim Arbeitsgericht einlegen. Reichen Sie diese Beschwerde per Einschreibebrief ein. In der Regel überprüft der Auditor des Arbeitsgerichts den Antrag. Das Gericht entscheidet nach Vorlage eines medizinischen Gutachtens durch einen unabhängigen Experten.
Arbeitnehmer, die auf die Entscheidung des Gerichtes warten, müssen sich während dieser Zeit als arbeitslos eintragen lassen. Somit erhalten Sie während der Wartezeit Arbeitslosenunterstützung.
Die Kosten des Verfahrens – gleich wie es ausgeht – trägt die Krankenversicherung, außer wenn der Richter der Meinung ist, das Verfahren sei herausfordernd und kränkend. Eventuelle Anwaltskosten sind zu Lasten des Klägers.
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Kann meine Arbeitsunfähigkeit kontrolliert werden?
Ihr Arbeitgeber hat das Recht, die Arbeitsunfähigkeit während der gesamten Abwesenheit zu kontrollieren. Dieses Recht beschränkt sich also nicht auf den Zeitraum des garantierten Einkommens.
Die Kontrolle
Auf eine Vorladung hin müssen Sie bei dem Kontrollarzt – den Ihr Arbeitgeber bestimmt hat – vorstellig werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn Ihr behandelnder Arzt Ihnen auf der Krankmeldung jeglichen Ausgang verboten hat. Die Fahrtkosten zur Kontrolluntersuchung werden vom Arbeitgeber übernommen.
Aufgabe des Kontrollarztes
Der Kontrollarzt überprüft:
- ob Sie wirklich arbeitsunfähig sind;
- und ob die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit realistisch erscheint.
Beschluss
Das Ergebnis der Untersuchung durch den Kontrollarzt erhalten Sie schriftlich. Gegebenenfalls wird auch Ihr behandelnder Arzt kontaktiert. Der Kontrollarzt stellt zudem eine Bescheinigung aus, die ihn als unabhängig vom Arbeitgeber erklärt.
Berufungsmöglichkeit
Wenn Sie mit dem Beschluss des Kontrollarztes nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von zwei Tagen Berufung einlegen. Dazu bestimmen Sie einen Schiedsarzt aus einer Liste des Arbeitsministeriums. Dieser Arzt entscheidet innerhalb von drei Arbeitstagen nach seiner Ernennung über den Streitfall. Seine Entscheidung teilt er dem behandelnden Arzt, dem Kontrollarzt, dem Arbeitgeber und Ihnen selbst mit. Gegen das Urteil des Schiedsarztes kann kein Einspruch erhoben werden. Die Kosten für die gesamte Prozedur gehen zu Lasten des Verlierers.
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Kann ich während einer Arbeitsunfähigkeitsperiode entlassen werden?
Ihr Arbeitgeber ist berechtigt, Ihnen während der Arbeitsunfähigkeit die Kündigung mitzuteilen. Die Kündigungsfrist beginnt jedoch erst ab dem Tag der Wiederaufnahme der Arbeit.
Entlassung mit Kündigungsfrist oder Abfindung
Falls Sie während der Kündigungsfrist arbeitsunfähig werden, wird diese Frist vorübergehend aufgehoben. Der Arbeitgeber kann anordnen, dass die Kündigungsfrist nicht ausgeführt werden muss. In diesem Fall zahlt er Ihnen eine Abfindung.
Besonderheit bei Arbeitern
Bei einem Arbeiter muss der Arbeitgeber beweisen, dass die Entlassung für die Firma unumgänglich ist (z.B. Restrukturierung des Personals oder Neuorganisation der Dienste). Ansonsten muss er mit einer Klage wegen illegitimer Entlassung rechnen.
Angestellten kann bei einer Entlassung nach 6 Monaten Arbeitsunfähigkeit das garantierte Einkommen von der Abfindung abgezogen werden. Das ist bei Arbeitern nicht möglich. Diese haben sowohl Anrecht auf das garantierte Einkommen als auch auf die Abfindung.
Entlassung durch den Arbeitgeber ohne Kündigungsfrist oder Abfindung
Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre vorherige Tätigkeit auszuüben, kann dies zu einer sofortigen Entlassung, ohne Kündigungsfrist und ohne Abfindung, führen. In diesem Fall spricht man von „höherer Gewalt“. Reichen Sie zu diesem Zweck ein medizinisches Attest bei Ihrem Arbeitgeber ein, welches ausdrücklich den definitiven und bleibenden Charakter der Arbeitsunfähigkeit deutlich macht. Dabei kann es sich um eine vollständige oder teilweise Arbeitsunfähigkeit handeln.
Solange die Arbeitsunfähigkeit vorübergehend ist, kann sich der Arbeitgeber nicht auf die höhere Gewalt berufen. Die höhere Gewalt wird nur hinsichtlich der vereinbarten Arbeit beurteilt, d.h. die Möglichkeit in anderen Bereichen der Firma eingesetzt zu werden, wird nicht berücksichtigt. Wenn Sie aus Gründen höherer Gewalt entlassen werden, erhalten Sie eine Bescheinigung über die Arbeitslosigkeit, die den Grund für die Entlassung angibt. Sind Sie damit nicht einverstanden, können Sie sich an das Gericht wenden, welches Ihren Arbeitgeber eventuell dazu verpflichtet, eine Entlassungsentschädigung zu zahlen.
Kündigung des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer kann zu jedem Zeitpunkt seiner Arbeitsunfähigkeit seine Kündigung einreichen. Die Kündigungsfrist läuft während der Arbeitsunfähigkeit ab.
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Welche Rolle spielt der Vertrauensarzt?
Wer durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig ist, hat eventuell Anrecht auf Krankengeld. Der Vertrauensarzt hat die Aufgabe, zu überprüfen, ob Sie in dem Maße arbeitsunfähig sind (mindestens 66 %), dass Sie Ihre Arbeit nicht mehr ausüben können. Dazu werden Sie automatisch durch ihn vorgeladen. Die Vorladungen erfolgen zu gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkten.
Kontrolluntersuchungen beim Vertrauensarzt
Der Vertrauensarzt kann Sie in regelmäßigen Abständen zu Kontrolluntersuchungen vorladen. Dabei prüft er, ob Sie die gesundheitlichen Bedingungen erfüllen, um Krankengeld seitens der Krankenkasse zu erhalten. Der Vertrauensarzt entscheidet, ob die Krankheitsperiode anerkannt, ob sie ggf. verlängert oder beendet wird.
Falls jemand der Vorladung des Vertrauensarztes nicht Folge leistet, ohne triftigen Grund, oder falls jemand sich weigert, sich vom Vertrauensarzt untersuchen zu lassen, so kann das Krankengeld zeitweilig oder definitiv gestrichen werden.
Eine Abmeldung wird nur akzeptiert, wenn die vorgeladene Person gesundheitlich nicht in der Lage ist, den Termin wahrzunehmen. Dies muss durch eine ausdrückliche ärztliche Erklärung belegt werden, eine einfache Krankmeldung ist nicht ausreichend.Um dem Vertrauensarzt die Kontrolle zu ermöglichen, müssen Sie uns jede Adressänderung und jeden Wohnsitzwechsel innerhalb von 2 Tagen mitteilen. Auch Auslandsaufenthalte müssen spätestens 10 Tage vor dem Abreisedatum angekündigt werden.
Wiedereingliederung ins Berufsleben
Der Vertrauensarzt überprüft außerdem, ob für Sie die Möglichkeit der Wiedereingliederung ins Berufsleben besteht, eventuell in Form einer teilweisen Wiederaufnahme der Arbeit oder im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation.
Ein Wiedereinstieg des Erkrankten in die Arbeitswelt ist in manchen Fällen auch möglich dank Umschulungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziell unterstützt werden. In einem solchen Falle wird der Antrag vom Vertrauensarzt begutachtet. Erfahren Sie mehr unter Meine Situation > Berufliche Situation > Arbeitsunfähigkeit > Rückkehr ins Berufsleben
Falls Sie die medizinischen Kriterien für die Anerkennung einer Arbeitsunfähigkeit nicht mehr erfüllen (mindestens 66 % Arbeitsunfähigkeit) und die Möglichkeit einer Wiedereingliederung nicht gegeben ist, muss der Vertrauensarzt Ihre Arbeitsunfähigkeit beenden. Arbeitnehmer müssen sich in diesem Fall an ihren Arbeitgeber wenden, Personen ohne laufenden Arbeitsvertrag an ihre Stempelkasse sowie das Arbeitsamt, um sich als arbeitssuchend einzutragen.
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Was geschieht, wenn ich meinen Termin beim Vertrauensarzt versäume?
Nehmen Sie die Vorladung des Vertrauensarztes nicht wahr, werden Ihre Krankengeldzahlungen ausgesetzt, bis Sie den Kontrolltermin wahrgenommen haben.
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Welche Rolle spielt der Return to work-Koordinator?
Als Krankenkasse unterstützen und begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zurück in die Arbeitswelt. Wir bieten Ihnen eine persönliche Begleitung durch einen spezialisierten Berater an, einem sogenannten Return to work-Koordinator, der Ihnen dabei hilft, Ihre Fähigkeiten einzuschätzen und einen Wiedereingliederungsplan auszuarbeiten. Außerdem können wir Ihnen finanzielle Unterstützung, administrative Beratung und Nachsorgeleistungen anbieten, um sicherzustellen, dass Ihre Wiederaufnahme der Arbeit unter den bestmöglichen Bedingungen und unter Berücksichtigung Ihres Wohlbefindens erfolgt.
Erfahren Sie mehr unter Meine Situation > Berufliche Situation > Arbeitsunfähigkeit > Rückkehr ins Berufsleben
Krankengeld
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Ab wann erhalte ich Krankengeld?
Bevor die Krankenkasse das Krankengeld zahlt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, während einer bestimmten Periode weiterhin ein Einkommen zu zahlen, der sogenannte „garantierte Lohn“.
Angestellte
Für Angestellte zahlt der Arbeitgeber während 30 Tagen 100 % des Lohns. Wurde der Arbeitsvertrag für weniger als 3 Monate abgeschlossen, gelten dieselben Regeln wie für Arbeiter.
Arbeiter
- Bis zum 7. Tag zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber 100 % des Lohns.
- Vom 8. bis zum 14. Tag sind es 85 %.
- Vom 15. bis zum 30. Tag der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber einen Zusatz zum Krankengeld.
Erfolgt die Arbeitsunfähigkeit in Ihrem ersten Arbeitsmonat, ist Ihr Arbeitgeber nicht verpflichtet, den garantierten Lohn zu zahlen. Erreichen Sie allerdings während der ersten 14 Tage Ihrer Arbeitsunfähigkeit einen Monat Betriebszugehörigkeit, wird ab diesem Moment bis zum 14. Tag die Lohnfortzahlung gezahlt. Sie erhalten ebenfalls den Zusatz zum Krankengeld bis zum 30. Tag.
Gut zu wissen
Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer ersten Arbeitsunfähigkeit ein zweites Mal erkranken (Rückfall), haben Sie nur noch Anrecht auf das restliche garantierte Einkommen der ersten Krankheitsperiode. Liegt jedoch eine andere Erkrankung vor, so steht Ihnen erneut das gesamte garantierte Einkommen zu.
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Wann und wie wird mein Krankengeld berechnet?
Erst nach Eingang des Auskunftsblattes können wir die Höhe des Krankengeldes errechnen und es auszahlen. Damit Sie Ihre Zahlung ohne Verzögerung erhalten, ist es wichtig, uns das Auskunftsblatt so schnell wie möglich und vollständig ausgefüllt zurück zu senden.
Wenn Sie nach der Periode des garantierten Einkommens weiterhin arbeitsunfähig sind, zahlen wir Ihnen ein Krankengeld. Es beläuft sich auf 60 % des Bruttolohns und wird in Tagessätzen berechnet. Die Berechnung wird im System der 6-Tage-Woche vorgenommen. In der Regel geht man von 26 gezahlten Tagen pro Monat aus.
Ab dem 3. Monat der Arbeitsunfähigkeit zahlt die Krankenkasse in der Regel weiterhin 60 % des Bruttolohns. Jedoch wird nun auch ein täglicher Mindestbetrag angewandt: Liegt der errechnete Krankengeld-Tagesatz unter dem garantierten Mindestbetrag, wird er demnach erhöht. Übersteigt der Mindestbetrag allerdings Ihr tägliches Bruttoeinkommen, wird der Krankengeld-Tagessatz auf die Höhe Ihres täglichen Bruttoeinkommens begrenzt.
Der garantierte Mindestbetrag variiert je nach Familiensituation und beruflichem Statut. Dazu erfahren Sie mehr unter Freie Krankenkasse > Meine Situation > Berufliche Situation > Arbeitsunfähigkeit > Krankengeld für Arbeitnehmer
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Wann wird das Krankengeld ausgezahlt?
An jedem ersten Werktag des folgenden Monats. Zum Beispiel für den Monat Februar erhalten Sie am 1. März Ihr Krankengeld.
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Geht ein Steuervorabzug von meinem Krankengeld ab?
Ja, das Krankengeld ist ein zu versteuerndes Ersatzeinkommen. Der Zusatz „Hilfe einer Drittperson“ hingegen ist steuerfrei. Es werden 11,11 % Berufssteuervorabzug abgehalten. Mit Ausnahme von wenigen Fällen, darf der Berufssteuervorabzug das Krankengeld nicht auf den Betrag kürzen, der unter dem Eingliederungseinkommen liegt.
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Arbeitsunfähig, aber tätig in einem Verein?
Wenn Sie bereits vor Ihrer Arbeitsunfähigkeit in einem Verein tätig waren, dann teilen Sie dem Vertrauensarzt dies mit über das Formular „Teilweise Wiederaufnahme der Arbeit“. Es handelt sich dabei um ein Formular, dass in allen Fällen ausgefüllt werden muss, wenn jemand eine Arbeit teilzeitig aufnimmt, ganz gleich, ob es sich dabei um eine bezahlte oder unbezahlte Tätigkeit handelt. Das Dokument finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich.
Reichen Sie das Formular spätestens einen Monat nach Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit beim Vertrauensarzt ein, um Kürzungen Ihres Krankengeldes zu vermeiden.
Im Allgemeinen wird Vereinsarbeit nicht als professionelle Tätigkeit eingestuft, eventuelle Einkünfte aus einer Vereinstätigkeit sind normalerweise mit Ihrem Krankengeld kumulierbar. Es ist aber wichtig, dass folgende Bedingungen eingehalten werden, die der Vertrauensarzt mithilfe des Antrags prüfen wird:
- Der Betroffene muss weiterhin als arbeitsunfähig anerkannt sein.
- Die Tätigkeit muss mit dem Gesundheitszustand des Betroffenen vereinbar sein.
Im Falle einer Vereinsarbeit, die Sie erst während der Arbeitsunfähigkeit beginnt, müssen Sie je nach Berufsstatut unterschiedlich handeln:
Arbeitnehmer
Die Tätigkeit muss dem Vertrauensarzt über das Formular „Teilweise Wiederaufnahme der Arbeit“ mitgeteilt werden, spätestens einen Tag vor Aufnahme dieser Tätigkeit. Das Dokument finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich.
Eventuelle Einkünfte aus der Vereinsarbeit während der Arbeitsunfähigkeit sind kumulierbar mit Ihrem Krankengeld. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie vom Vertrauensarzt weiterhin als arbeitsunfähig eingestuft sind und dass die Vereinsarbeit mit Ihrem Gesundheitszustand vereinbar ist.
Die Genehmigung des Vertrauensarztes ist bis zu 2 Jahre gültig.
Selbstständige
Die Tätigkeit muss dem Vertrauensarzt über das Formular „Teilweise Wiederaufnahme der Arbeit“ mitgeteilt werden. Das Dokument finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich. Dies muss vor Beginn der Vereinsarbeit geschehen und zwar vor Aufnahme dieser Tätigkeit. Die Vereinsarbeit darf erst begonnen werden, wenn der Vertrauensarzt diese genehmigt hat.
Eventuelle Einkünfte aus der Vereinsarbeit während der Arbeitsunfähigkeit sind kumulierbar mit Ihrem Krankengeld, können nach 6 Monaten allerdings zu einer Kürzung des Krankengeldes führen (-10 %).
Voraussetzung ist jedoch, dass Sie vom Vertrauensarzt weiterhin als arbeitsunfähig eingestuft sind und dass die Vereinsarbeit mit Ihrem Gesundheitszustand vereinbar ist.
Die Genehmigung des Vertrauensarztes ist auf unbestimmte Zeit gültig.
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Wann enden meine Krankengeldzahlungen?
Die Zahlungen enden, wenn …
… das Enddatum des eingereichten ärztlichen Attestes abgelaufen ist.
Das ärztliche Attest ist abgelaufen und es wurde kein Verlängerungsattest bei der Krankenkasse eingereicht.
… Sie die Arbeit spontan wieder aufnehmen bzw. stempeln.
Denken Sie daran, uns sofort darüber zu informieren. Hierzu haben Sie zu Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit einen Vordruck (Karte) erhalten.
… Sie die Arbeit teilweise wieder aufnehmen.
Hierfür ist allerdings eine Genehmigung des Vertrauensarztes notwendig. Außerdem müssen Sie sich vorher mit Ihrem Arbeitgeber geeinigt haben. Die Genehmigung ist zeitlich unbegrenzt.
… die Arbeitsunfähigkeit nicht mehr anerkannt wird.
Dies geschieht sobald der Vertrauensarzt der Meinung ist, dass Ihr Zustand nicht mehr den rechtlichen Kriterien einer Arbeitsunfähigkeit entspricht. Die Arbeit muss in diesem Fall zum gegebenen Datum wieder aufgenommen werden.
… Sie das Rentenalter erreichen.
In diesem Fall enden die Zahlungen am letzten Tag des Monats, in dem Sie 65 Jahre alt werden.