Hospitalia Medium ist eine Krankenhausversicherung, die seit 2020 angeboten wird. Sie übernimmt die gleichen Leistungen wie Hospitalia Plus, deckt jedoch nur 200 % der möglichen Honorarzuschläge, die in belgischen Krankenhäusern bei einem Aufenthalt im Einzelzimmer berechnet werden. Damit liegt ihr Schutz zwischen Hospitalia (100 %) und Hospitalia Plus (300 %).
Zusatz „Garantie schwere Krankheiten“
Beim Anschluss an Hospitalia haben Sie die Möglichkeit die „Garantie schwere Krankheiten“ abzuschließen. Dadurch erhalten Sie bei bestimmten schweren Erkrankungen eine zusätzliche Kostenübernahme für Leistungen, die nicht im Zusammenhang mit einem stationären Aufenthalt stehen. Dabei können bis zu 7.000,00 € pro Jahr erstattet werden.
Gut zu wissen
Dieser freiwillige Zusatz ist sehr interessant, da die Prämien niedrig sind (zwischen 0,33 € und 2,48 € je nach Alter), die Leistungen jedoch hoch. Wenn Sie sich entscheiden, diese Option nicht abzuschließen, gilt die Wahl auch für Ihre Angehörigen. Wenn Sie sie später aktivieren möchten, können Sie dies nur bis zum Alter von 65 Jahren tun.
Monatliche Prämien
Die Garantie schwere Krankheiten ist in den folgenden Prämien bereits inbegriffen.
Alter |
Normale Prämie |
Erhöhte Prämien (nur bei Eintragung nach dem 46. Lebensjahr) Alter zum Zeitpunkt der Eintragung |
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Ohne Zuschlag |
46 – 49 + 5 % |
50 – 54 + 10 % |
55 – 59 + 50 % |
60 – 64 + 70 % |
|
unter 18 | 7,17 € | ||||
18 – 24 | 9,01 € | ||||
25 – 49 | 22,91 € | 23,98 € | |||
50 – 59 | 28,11 € | 29,43 € | 30,76 € | 41,39 € | |
ab 60 | 50,69 € | 53,10 € | 55,50 € | 74,71 € | 84,32 € |
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Wie erhalte ich eine Erstattung durch Hospitalia?
Sie müssen einen Antrag auf Erstattung Hospitalia bei uns einreichen. Diesen erhalten Sie auf unserer Website im Footer unter Dokumente downloaden > Erstattungen, in unseren Kontaktstellen oder vorausgefüllt im Online Büro. Dem Antrag müssen Sie die Krankenhausrechnung oder deren Kopie beifügen.
Gut zu wissen
Sie können bereits im Vorfeld eine Erstattung der Krankenhausanzahlung bei uns beantragen. Fügen Sie in diesem Fall dem Antrag auf Erstattung Hospitalia die Quittung der Anzahlung oder deren Kopie bei. Dies gilt nicht, wenn Sie eine Einschränkung in Ihrem Hospitalia-Produkt erhalten haben – reichen Sie in diesem Fall den Antrag auf Erstattung erst bei Erhalt der Krankenhausrechnung ein. Die Erstattung der gesetzlichen Anzahlung an das Krankenhaus erfolgt jedoch frühstens zu Beginn des entsprechenden Krankenhausaufenthaltes.
Kosten vor und nach dem Aufenthalt
Nicht nur der Aufenthalt an sich bringt Kosten mit sich, je nach Anamnese führen unterschiedliche Untersuchungen im Vorfeld zu dem Krankenhausaufenthalt. Hinterher sind oft Nachsorgeuntersuchungen notwendig, wie z.B. Reha-Maßnahmen. Auch hier sehen die Hospitalia-Produkte unterschiedliche Erstattungen für die Eigenanteile, die in Anspruch genommenen Pflegeleistungen usw. vor. Vermerken Sie auf den Behandlungsbescheinigungen, die Sie bei uns einreichen, dass es sich um Leistungen handelt, die in Verbindung mit dem Krankenhausaufenthalt stehen. So stellen Sie sicher, dass Sie die eventuelle ergänzende Erstattung erhalten. Für welche Zeiträume die ergänzende Erstattung vor und nach dem Aufenthalt gilt, können Sie hier unter „Hospitalia – Hospitalia Plus“ nachlesen.
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Ich habe eine Einschränkung in einem Hospitalia-Produkt für ein bestehendes Leiden, was nun?
Diese Einschränkung bezieht sich nur auf die Wahl eines Einzelzimmers und hat keine Auswirkung auf die Qualität der Pflege, Hospitalia Plus kommt ebenfalls für einen Krankenhausaufenthalt im Zusammenhang mit diesem Leiden auf. Sie sollten lediglich darauf achten, ein Zwei- oder Mehrbettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt in Bezug auf Ihr bestehendes Leiden zu wählen.
Die Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Sie stellen keine Anspruchsberechtigung dar. Für die Rechte und Pflichten der Versicherten ist ausschließlich die Satzung der VaG MLOZ Insurance maßgebend.
Freie Krankenkasse, Gesellschaftssitz: 4760 Büllingen, Hauptstraße 2
Versicherungsvertreter Nr. AfK 5004c für die VaG MLOZ Insurance, anerkannt vom Aufsichtsamt für die Krankenkassen und für die Landesbünde der Krankenkassen unter der Kodenummer AfK 750/01 für die Zweige 2 und 18.
Gesellschaftssitz: 1070 Brüssel – Route de Lennik 788 A – Belgien
Unternehmensnummer: 422.189.629
Beschwerden: Beschwerden können gerichtet werden an info@freie.be oder an den Beschwerdemanager von MLOZ Insurance (complaints@mloz.be) oder an den Ombudsmann der Versicherungen (info@ombudsman-insurance.be).
Die Freie Krankenkasse bietet diese Versicherung im Auftrag der VaG MLOZ Insurance an.
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