Zusatzaufgaben für Pflegehelfer


Augentropfen verabreichen, Blutzuckerspiegel oder Blutdruck messen ... Betreuende Helfer werden in Kürze eine Reihe neuer Aufgaben übernehmen dürfen. Diese Erweiterung stärkt ihre Rolle und bietet den Patienten eine bestmögliche Betreuung.


Zusatzmaßnahmen

Derzeit sind in unserem Land 127.513 solcher Pflegekräfte tätig, meist in Pflege- und Seniorenheimen, Krankenhäusern oder anderen Pflegeeinrichtungen. Hygienische Pflege, Puls- und Körpertemperaturmessung, Maßnahmen zur Vorbeugung von Infektionen usw. gehören bereits zu ihren Aufgaben. Künftig sollen zusätzliche Verfahren nach Delegation, Beauftragung  durch eine qualifizierte Pflegekraft, hinzugefügt werden können, z.B. das Verabreichen von Augentropfen oder das Messen des Blutdrucks.

150 Schulungsstunden

Um diese neuen Aufgaben zu übernehmen, müssen die Betreuer zunächst 150 Stunden Schulung absolvieren. Die Föderalregierung möchte damit die Sicherheit und Qualität der Patientenversorgung gewährleisten. Ab dem 1. September 2019 soll die Grundausbildung der Pflegeassistenten so angepasst werden, dass alle Pflegeassistenten, die in Zukunft ihren Abschluss machen werden, über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.