Kinesitherapie: Neue Regeln für Behandlungen und Erstattungen
In der Kinesitherapie gibt es 2 wichtige Änderungen: Seit dem 1. November 2026 gelten neue Regeln für längere Behandlungssitzungen bei Menschen mit Tetraplegie oder Paraplegie. Ab 2027 übermittelt der Kinesitherapeut die Behandlungsbescheinigungen direkt und elektronisch an die Krankenkasse. Das vereinfacht die Rückerstattung.
1. Längere Kinesitherapiesitzungen für Tetra- und Paraplegiker
Menschen mit Tetraplegie (Lähmung von Armen und Beinen) oder Paraplegie (Lähmung vor allem der Beine) können seit dem 1. November 2026 bis zu 100 Kinesitherapiesitzungen von jeweils 60 Minuten pro Jahr erhalten, maximal 1 Sitzung pro Tag.
Bei Tetraplegie sind keine zusätzlichen Formalitäten erforderlich, sofern der VertrauensarztArzt, der im Auftrag der Krankenkasse die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit oder von medizinisch-sozialen Leistungen der Versicherten vornimmt. Mehr der Krankenkasse nichts anderes bestimmt.
Bei Paraplegie muss der Kinesitherapeut nachweisen, dass die längeren Sitzungen notwendig sind. Dazu muss er den funktionellen Zustand des Patienten beurteilen und das entsprechende Meldeformular ausfüllen und einreichen.
2. Einfachere Rückerstattung von Kinesitherapiesitzungen
Ab 2027 ist Ihr Kinesitherapeut dazu verpflichtet, die Behandlungs-bescheinigungen elektronisch an Ihre Krankenkasse zu übermitteln. Sie müssen sich also nicht mehr selbst um die Einreichung kümmern und profitieren von einer einfacheren Rückerstattung.