Geburt & Adoption: Längerer Urlaub


Das Jahr 2021 startet positiv für werdende Eltern. Für die Geburt eines Kindes stehen dem Partner der Mutter fortan 5 Tage mehr Geburtsurlaub zu. Auch Adoptiv- und Pflegeeltern können seit dem 1. Januar 2021 eine weitere Zusatzwoche beanspruchen.


Vaterschaftsurlaub für Arbeitnehmer

Der Vater oder Partner der Mutter kann fortan statt 10 Tagen Geburtsurlaub 15 Tage beanspruchen. Die ersten 3 Tage zahlt der Arbeitgeber und während der restlichen 12 Tage zahlt die Krankenkasse ein Ersatzeinkommen. 

Für Geburten ab dem Jahr 2023 sieht die gesetzliche Krankenversicherung einen weiteren Sprung von 5 Tagen vor, so dass der Geburtsurlaub dann 20 Tage betragen darf.

Adoptions- oder Pflegeurlaub für Arbeitnehmer und Selbstständige

Seit 2019 sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine stufenweise Verlängerung des Pflege- und Adoptionsurlaubs vor: Alle 2 Jahre sollen Eltern eine Zusatzwoche in Anspruch nehmen dürfen. Die Basisdauer beträgt 6 Wochen und darf in unterschiedlichen Fällen verlängert werden:

  • Bei Adoption eines Kindes oder Aufnahme eines Pflegekindes mit Beeinträchtigung werden die 6 Wochen verdoppelt, was 12 Wochen Adoptions- oder Pflegeurlaub entspricht.
  • Bei Adoption oder Aufnahme mehrerer Kinder gleichzeitig ist eine Verlängerung von 2 Wochen vorgesehen, was 8 Wochen Urlaub entspricht.

Zusätzlich zu dieser Regelung haben Adoptiv- und Pflegeeltern seit dem 1. Januar 2021 Anspruch auf 2 Zusatzwochen. Diese dürfen zwischen den Eltern aufgeteilt werden oder aber ein Elternteil nimmt beide Wochen in Anspruch. Alleinstehenden Adoptiv- oder Pflegeeltern stehen beide Wochen zu.

Bis zum Jahr 2027 soll der Adoptions- und Pflegeurlaub inklusive der Basisdauer 11 Wochen betragen:

  • 2021: 6 Basiswochen + 2 Zusatzwochen
  • 2023: 6 Basiswochen + 3 Zusatzwochen
  • 2025: 6 Basiswochen + 4 Zusatzwochen
  • 2027: 6 Basiswochen + 5 Zusatzwochen

Bedingungen und finanzielle Unterstützung

Finden Sie unter verwandte Themen weitere Informationen zu den Bedingungen und dem finanziellen Ausgleich der unterschiedlichen Urlaube.