Europäischer Tag der Patientenrechte


Der 18. April ist der Europäische Tag der Patientenrechte. In Belgien sind die Rechte des Patienten gesetzlich geregelt. Das Gesetz über die Rechte des Patienten bezieht sich auf das Verhältnis zwischen dem Patienten und dem Pflegeleistendem, d.h. auf die Untersuchung, Behandlung und Beratung, auf die Patientenakte sowie auf die Vertretung des Patienten.


Die Patientenrechte fassen die Grundrechte eines Patienten zusammen und sollen u.a. zu einer besseren Qualität in der Gesundheitspflege führen.

 

Vereinbarungen, Gesetze und Verpflichtungen in Bezug auf folgende Elemente sind in den Patientenrechten enthalten:

  • Anrecht auf hochwertige Gesundheitspflege;
  • freie Wahl des Arztes;
  • Information über den Gesundheitszustand;
  • Bestimmungen über die Pflegeleistungen;
  • Einsicht in die Patientenakte;
  • Schutz der Privatsphäre;
  • bei Beschwerden: Kontaktaufnahme mit dem Mediationsdienst.

Meine Patientenverfügung

Bei der Patientenverfügung handelt es sich um eine schriftliche Erklärung, in der die Person die erlaubten Behandlungen, die Behandlungsgrenzen sowie ihre persönlichen Wünsche hinsichtlich des Sterbens festhält.

 

Manche Patienten sind aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht mehr in der Lage, über ihre Behandlung zu entscheiden. Wer sicher sein möchte, dass in einem solchen Fall seine Wünsche respektiert werden, kann schon im Vorfeld eine Patientenverfügung hinterlegen.

 

Zudem kann eine Vertrauensperson ernannt werden, die auf die Einhaltung des in der Patientenverfügung angegebenen Willens achtet.

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Denken Sie frühzeitig an Ihre Patientenverfügung, damit Ihre gesundheitliche Versorgung nach Ihren persönlichen Werten und Erwartungen erfolgt!

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Das Original der Patientenverfügung sollten Sie zu an einem gut auffindbaren Ort zu Hause aufbewahren, sodass diese im Notfall schnell zu finden ist.

 

Außerdem sollten Sie dem Hausarzt sowie der Vertrauensperson eine Kopie aushändigen.

 

Ausführliche Informationen zu den Patientenrechten und eine Patientenverfügung zum Ausdrucken und Ausfüllen finden Sie in der Rubrik Verwandte Themen unter „Patientenrecht“.