Eltern werden: Mehr freie Tage ab 2023


Ab Januar 2023 werden folgende Urlaube verlängert, für die Sie von der Krankenkasse Krankengeld erhalten können:


1. Geburtsurlaub für Arbeitnehmer

Für die Geburt eines Kindes hat der Vater bzw. das Mitelternteil Anspruch auf einen bezahlten Geburtsurlaub. Dieser wird von 15 auf 20 Tage erhöht für Geburten ab dem 1. Januar 2023.

 

Diese Urlaubstage müssen innerhalb von 4 Monaten ab dem Tag der Geburt genommen werden. Die ersten 3 Tage zahlt der Arbeitgeber, die restlichen 17 Tage werden von der Krankenkasse entschädigt. Weitere Informationen erhalten Sie unter „Rechte des Partners: Arbeitnehmer“ (siehe Verwandte Themen).

2. Pflegeelternurlaub

Arbeitnehmer und Selbstständige, die ein minderjähriges Pflegekind während mindestens 6 Monaten aufnehmen, haben Anrecht auf einen Pflegeelternurlaub von 6 Wochen pro Elternteil (Basisdauer). Zusätzlich können sich die Pflegeeltern 2 Zusatzwochen frei untereinander aufteilen, die ebenfalls durch die Krankenkasse entschädigt werden.

Ab Januar 2023 erhalten die Pflegeeltern eine weitere Zusatzwoche. Dann haben sie also Anspruch auf insgesamt 3 statt 2 Zusatzwochen, die sie frei untereinander aufteilen können.

Je nach Berufsstatut erhalten Sie während dieses Urlaubs einen gewissen Prozentsatz Ihres Bruttogehalts oder eine wöchentlichen Pauschalbetrag. Mehr Informationen dazu erhalten Sie unter „Aufnahme eines Pflegekindes“ (siehe Verwandte Themen).

3. Adoptionsurlaub

Arbeitnehmer und Selbstständige, die ein minderjähriges Kind adoptieren, haben Anrecht auf einen Adoptionsurlaub von 6 Wochen pro Elternteil (Basisdauer). Zusätzlich können sich die Adoptiveltern 2 Zusatzwochen frei untereinander aufteilen, die ebenfalls durch die Krankenkasse entschädigt werden.

 

Ab Januar 2023 erhalten die werdenden Eltern eine weitere Zusatzwoche. Dann haben sie also Anspruch auf insgesamt 3 statt 2 Zusatzwochen, die sie frei untereinander aufteilen können.

Je nach Berufsstatut erhalten Sie während dieses Urlaubs einen gewissen Prozentsatz Ihres Bruttogehalts oder eine wöchentlichen Pauschalbetrag. Mehr Informationen dazu erhalten Sie unter „Adoption“ (siehe Verwandte Themen).