eAttest: Ein rascher Fortschritt


Die Coronakrise hat unserem Gesundheitssystem einen digitalen Boost verliehen. Besonders durch die Nutzung von eFact und eAttest haben Allgemeinmediziner, Fachärzte sowie Zahnärzte zum erhöhten elektronischen Austausch beigetragen. Im ersten Trimester diesen Jahres haben die Freien Krankenkassen 1,2 Millionen elektronische Pflegebescheinigungen durch hausärztliche Konsultationen erhalten.


Seit Ende 2015 gibt es das System eFact: Pflegebescheinigungen dürfen auf elektronische Weise vom Arzt an die Krankenkasse gesendet werden, wenn für einen Patienten das Drittzahlersystem angewendet wird. In diesem Fall zahlt der Patient lediglich seinen Eigenanteil.

Seit Februar 2018 gibt es außerdem das eAttest. Bei diesem System zahlt der Patient zwar weiterhin das vollständige Honorar beim behandelnden Arzt, muss jedoch keine Pflegebescheinigung mehr bei der Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse erhält die Bescheinigung elektronisch und nimmt die Erstattung an den Patienten unverzüglich vor.

Kein Papier mehr

eFact und eAttest ersetzen auf Dauer alle Papierbescheinigungen, die Ihnen früher nach dem Arztbesuch ausgehändigt wurden. Der Arzt kodiert die Daten in einer gesicherten Plattform ein, welche im Anschluss von der Krankenkasse verarbeitet werden. Sie erhalten am Ende Ihres Besuchs lediglich eine Quittung mit deren Hilfe Sie die Erstattung auf Ihren Kontoauszügen nachvollziehen können.