Den Personalausweis zur Hand: der richtige Reflex beim Zahnarzt


Ihr nächster Zahnarzttermin steht bevor? Denken Sie daran, Ihren Personalausweis mitzunehmen. So wird gewährleistet, dass Sie als Patient korrekt identifiziert werden und die Abrechnung mit der Krankenkasse reibungslos und ohne zusätzlichen administrativen Aufwand erfolgt.


Ab dem 1. Oktober 2026 sind Zahnärzte dazu verpflichtet, die Identität ihrer Patienten zu überprüfen, um das elektronische Drittzahlersystem (eFact) anwenden zu dürfen. eFact ermöglicht die direkte Abrechnung zwischen Zahnarzt und Krankenkasse auf elektronischem Weg: Die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt automatisch, Sie zahlen lediglich Ihren Eigenanteil.

 

Dank Identitätsnachweis kann der Patient eindeutig identifiziert werden und das automatische Erstattungssystem angewendet werden. Außerdem ist es möglich, über den Personalausweis auf relevante Daten und Behandlungsinformationen zuzugreifen. So kann der Zahnarzt eine qualitativ hochwertige Versorgung gewährleisten, während der Patient gleichzeitig vor Missbrauch geschützt wird.

Wer muss welches Dokument vorlegen?

  • Erwachsene: Personalausweis (eID), die elektronische Ausländerkarte (oder ISI+ Karte, wenn Sie keins von beidem besitzen)
  • Kinder: Kids-ID oder ISI+ Karte

Ihren Identitätsnachweis gerade nicht zur Hand?

Dann nehmen Sie eine Vignette Ihrer Krankenkasse mit zu Ihrem Zahnarztbesuch. Das ist weiterhin eine gültige Alternative, um Ihre Identität zu prüfen.