Arbeitsunfähigkeit: 3 Vorladungen im ersten Krankheitsjahr


Wer durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig ist, hat eventuell Anrecht auf Krankengeld. Für die Arbeitnehmer des Privatsektors hat der Vertrauensarzt der Krankenkasse die Aufgabe, zu überprüfen, ob die Person ihre Arbeit nicht mehr ausüben kann. Die Vorladungen des Vertrauensarztes erfolgen zu bestimmten Zeitpunkten.


Neue Regelung seit dem 1. Januar 2024

Bei Arbeitnehmern (Angestellte, Arbeiter und Arbeitslose) und Selbstständigen, die sich in einer primären Arbeitsunfähigkeit, d.h. im 1. Jahr ihrer Arbeitsunfähigkeit, ist der Vertrauensarzt verpflichtet, diese zu gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkten vorzuladen:

  • vor Ende des 4. Monats,
  • im 7. Monat,
  • im 11. Monat.

Es geht nicht nur um die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit, sondern auch darum, die Person besser durch die Situation der Arbeitsunfähigkeit begleiten zu können.

 

Nach dem 1. Jahr Arbeitsunfähigkeit geht diese automatisch in die Invalidität über. Betroffene Personen werden auch weiterhin obligatorisch vorgeladen, bevor z.B. die Invalidität verlängert werden kann.