Warum werden Sie vorgeladen?

Eine Beurteilung Ihrer Arbeitsunfähigkeit muss zu gesetzlich festgelegten Zeitpunkten während Ihrer Arbeitsunfähigkeit stattfinden. Um Ihre soziale, berufliche und medizinische Situation einschätzen zu können, werden Sie vom Vertrauensarzt und evtl. einem medizinischen Mitarbeiter empfangen.

Was müssen Sie mitbringen?

  • Ihren Personalausweis
  • Die aktuellsten Berichte Ihrer Ärzte (Allgemeinmediziner und/oder Fachärzte)
  • Medizinische Untersuchungsberichte, einschließlich bildgebender Verfahren und Laborergebnissen
  • Eventuelle Berichte anderer Pflegeleistenden (Psychologen, Kinesitherapeuten usw.)
  • Eine Liste der Medikamente, die Sie derzeit einnehmen
  • Andere Dokumente, die für die Beurteilung Ihrer Akte nützlich sein könnten

 

Die Krankenkasse hat keinen Zugriff auf Ihre digitale Globale Medizinische Akte. Wir bitten Sie daher, zu jeder Kontrolluntersuchung eine Kopie Ihrer medizinischen Berichte mitzubringen. Versehen Sie jedes Dokument mit einer Vignette.

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Fall Sie die deutsche Sprache und/oder auch die französische Sprache nicht sprechen, empfehlen wir Ihnen, einen volljährigen Dolmetscher mitzubringen, damit das Gespräch reibungslos und klar verständlich verlaufen kann.

Die erste Vorladung

Wurden Sie zum ersten Mal während Ihrer Arbeitsunfähigkeitsperiode vorgeladen? Wenn ja, haben Sie den medizinischen Fragebogen bereits ausgefüllt? Um eine gute Vorbereitung Ihrer Krankenakte zu gewährleisten, bitten wir Sie, den medizinischen Fragebogen, den wir Ihnen übermittelt haben, bereits vor dem Termin auszufüllen.

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Den medizinischen Fragebogen zum Ausfüllen finden Sie im Downloadbereich unter „Medizinischer Fragebogen (Selbstständige)“ oder „Medizinischer Fragebogen (Arbeitnehmer)“ (für Angestellte, Arbeiter und Arbeitslose), bereit zum Ausdrucken.

 

Den medizinischen Fragebogen können Sie jedoch auch in unseren Geschäftsstellen erhalten.

Was erwartet Sie?

Es wird ein Gespräch stattfinden und gegebenenfalls eine körperliche Untersuchung. Dem Gesetz nach ist der Vertrauensarzt verpflichtet, eine Bewertung Ihres Gesundheitszustandes vorzunehmen. Dazu gehört auch die Einschätzung Ihrer Fähigkeiten und die Prüfung der Möglichkeiten einer eventuellen Wiedereingliederung ins Berufsleben, wie beispielsweise die teilweise Wiederaufnahme der Arbeit oder gegebenenfalls eine berufliche Umschulung (siehe Punkt „Sie nehmen die Arbeit teilweise wieder auf?“).

Wiedereingliederung ins Berufsleben

Wenn Sie wieder ins Berufsleben einsteigen möchten und dazu gesundheitlich in der Lage sind, kann ein „Return to work-Koordinator“, wenn Sie dies wünschen, Sie dabei begleiten. An dieser Stelle findet eine Zusammenarbeit mit dem Vertrauensarzt, dem behandelnden Arzt sowie dem Dienst für Prävention am Arbeitsplatz und wenn Sie Arbeitnehmer sind, in Zusammenarbeit mit Ihrem Arbeitgeber, statt. Der Return to work-Koordinator schaut gemeinsam mit Ihnen, welche Möglichkeiten am besten zu Ihrer Situation passen wie beispielsweise eine schrittweise Rückkehr in den alten Beruf, eine angepasste Arbeit, ein neuer Arbeitsplatz, eine Aus- oder Weiterbildung. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Verwandte Themen unter „Projekt: Rückkehr zur Arbeit“.

 

Wenn Sie – unter Berücksichtigung der Möglichkeiten für eine Wiedereingliederung – die Kriterien der Gesetzgebung nicht mehr erfüllen, muss der Vertrauensarzt Ihre Arbeitsunfähigkeit beenden. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, müssen Sie sich in diesem Fall an Ihren Arbeitgeber wenden. Wenn Sie keinen laufenden Arbeitsvertrag haben, müssen Sie sich unverzüglich als Arbeitssuchender beim Arbeitsamt eintragen und an Ihre Stempelkasse oder die Hilfskasse für Arbeitslosenunterstützung wenden.

Was passiert, wenn Sie nicht zur Vorladung erscheinen?

Wenn Sie ohne vorherige Abmeldung nicht erscheinen, so riskieren Sie, dass das Krankengeld zeitweilig oder definitiv gestrichen wird.

 

Eine Abmeldung wird nur akzeptiert, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, den Termin wahrzunehmen und ein ärztliches Attest vorlegen können, worin dies ausdrücklich bestätigt wird. Bitte beachten Sie: Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. eine Krankmeldung reicht zu diesem Zweck nicht aus.

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Auch falls Sie die Arbeit teilweise wieder aufgenommen haben, wird von Ihnen erwartet, dass Sie Ihren Termin wahrnehmen, es sei denn, Sie können eine ausdrückliche ärztliche Begründung vorlegen.

  • Sie möchten Ihre Arbeit wieder aufnehmen?

    Sie beabsichtigen, Ihre Arbeit in naher Zukunft wieder aufzunehmen?

    Teilen Sie der Krankenkasse das Datum der Wiederaufnahme der Arbeit zum Zeitpunkt der tatsächlichen Wiederaufnahme mit.

     

    Wenn Sie erneut arbeitsunfähig werden, müssen Sie der Krankenkasse eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

  • Sie nehmen die Arbeit teilweise wieder auf?

    Füllen Sie das Dokument „Teilweise Wiederaufnahme der Arbeit“ aus, welches die Krankenkasse Ihnen übermittelt hat. Dieser Formular dient als Antrag an die Krankenkasse. Füllen Sie das Dokument bitte so präzise wie möglich aus (Arbeitszeiten, Art der Beschäftigung, Ort usw.). Dieser Antrag ich verpflichtend, unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer oder selbstständig sind.

     

    Das Dokument finden Sie in der Rubrik „Downloadbereich“ unter „Teilweise Wiederaufnahme der Arbeit (Arbeitnehmer)“ und „Teilweise Wiederaufnahme der Arbeit (Selbstständige)“.

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    Bringen Sie das Formular zur teilweisen Wiederaufnahme spätestens am letzten Werktag vor der Wiederaufnahme der Arbeit zur Krankenkasse.

     

    Selbstständig?

    Nehmen Sie außerdem Kontakt auf zu Ihrer Sozialversicherungskasse, um die Möglichkeiten in Bezug auf Ihre Sozialversicherungsbeiträge zu besprechen.

    Die Genehmigung des Vertrauensarztes zur teilweisen Wiederaufnahme wird Ihnen per Post und/oder per E-Mail mitgeteilt. Sie können Ihre Teilzeittätigkeit nach Ihrer Antragstellung schon aufnehmen, selbst wenn Sie noch keine Antwort vom Vertrauensarzt erhalten haben.

     

    Die Genehmigung des Vertrauensarztes kann zeitlich begrenzt sein und es liegt in seiner Entscheidung, die Genehmigung zu unterbrechen oder wenn nötig zu verlängern, je nach Ihrem Gesundheitszustand.