Anpassung von logopädischen Behandlungen zum 1. September 2026
01.09.2026Zum 1. September 2026 haben sich die Regeln für logopädische Behandlungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung für 4 Patientengruppen geändert.
Patienten mit Kopf- und Halskrebs
- Patienten mit Kopf- und Halskrebs können künftig bereits vor Beginn der Krebsbehandlung bis zu 10 logopädische Sitzungen in Anspruch nehmen. Diese 10 präventiven Sitzungen sind Teil der insgesamt 55 erstattungsfähigen Sitzungen. Die Vorbereitung kann dabei helfen, besser in die Rehabilitation zu starten und dazu beitragen, dass die Patienten nach der Krebsbehandlung möglicherweise weniger Sitzungen benötigen. Der behandelnde Arzt kann diese präventiven logopädischen Sitzungen verordnen.
- Patienten, die wegen Kopf- oder Halskrebs sowohl operiert als auch mit einer Strahlentherapie behandelt werden, können künftig 2 Mal Anspruch auf logopädische Sitzungen haben: 55 Sitzungen nach der Operation und 55 Sitzungen nach der Strahlentherapie.
Kinder mit Lippen-, Gaumen- oder Zahnfachspalte
Kinder mit diesen Fehlbildungen erhalten häufig von der Geburt bis in die Pubertät logopädische Behandlungen. Nun wird das administrative Verfahren zur Verlängerung der Therapie vereinfacht: Bisher musste beim VertrauensarztArzt, der im Auftrag der Krankenkasse die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit oder von medizinisch-sozialen Leistungen der Versicherten vornimmt. Mehr der Krankenkasse ein Antrag zur Verlängerung gestellt werden und der Logopäde musste zusätzliche Formulare ausfüllen. Seit dem 1. September 2026 genügt eine ärztliche Verordnung zur Verlängerung, die an den Vertrauensarzt der Krankenkasse geschickt werden muss.
Patienten mit neurologischen Erkrankungen
Für logopädische Behandlungen im Rahmen von chronischen Sprechstörungen aufgrund neurologischer Erkrankungen, wie z.B. Parkinson oder die Huntington-Krankheit, sind die Regelungen nun flexibler geworden: Künftig können Patienten Einzelsitzungen von 60 Minuten (bisher 30 Minuten) in Anspruch nehmen. So ist innerhalb einer Sitzung eine intensivere Betreuung möglich. Erstattungen für max. 80 Sitzungen an jeweils 60 Minuten sind vorgesehen.
Patienten mit Dysglossie
Dysglossie ist eine Sprech- und Artikulationsstörung, die durch Veränderungen im Bereich des Mundes, der Zunge, der Lippen, der Zähne oder des Gaumens verursacht wird. Patienten mit Dysglossie können künftig nur noch max. 90 Sitzungen statt bisher 149 in Anspruch nehmen.
Einen Überblick der Logopädieerstattungen und Bedingungen seitens der gesetzlichen Krankenversicherung oder unserer Zusätzlichen Dienste finden Sie unter Verwandte Themen.