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Am Montag, 1. April bleiben alle unsere Kontaktstellen geschlossen. Ab dem 2. April sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Invalidengeld für Selbstständige


Ab dem 2. Krankheitsjahr geht die Arbeitsunfähigkeit automatisch in die Invalidität über. Der Vertrauensarzt übermittelt dem Medizinischen Invaliditätsrat die medizinischen Unterlagen sowie einen Vorschlag bezüglich des weiteren Verlaufs der Arbeitsunfähigkeit. Der Medizinische Invaliditätsrat kann den Vorschlag genehmigen, abändern oder ablehnen. In manchen Fällen können Sie zu einer medizinischen Kontrolle vor die Regionalkommission berufen werden, falls diese zusätzliche Informationen benötigt.

 

Die Berechnung des Ersatzeinkommens wird weiterhin im System der 6-Tage-Woche vorgenommen. In der Regel geht man von 26 gezahlten Tagen pro Monat aus. Durch die unterschiedliche Anzahl Arbeitstage pro Monat kann die monatliche Zahlung jedoch variieren. Das Ersatzeinkommen an sich wird nun anders berechnet als es noch während der Arbeitsunfähigkeit der Fall war.

 

Die Höhe der Tagespauschale ist abhängig davon, ob der Invalide seinen Betrieb aufgeben musste oder nicht.

Mit Betriebsaufgabe

Wenn Sie Ihren Betrieb aufgeben mussten und Ihre berufliche Tätigkeit eingestellt haben, erhalten Sie erhöhtes Invalidengeld (siehe Tabelle). Hierfür müssen Sie einen Antrag auf “Gleichstellung” beim LISVS (Landesinstitut für Sozialversicherung der Selbstständigen) stellen. Wird diese anerkannt, so können außerdem die Krankheitsjahre für die Pension berücksichtigt werden und Ihre Krankenversicherung bleibt in Ordnung, ohne Zahlung von Sozialbeiträgen.

Ohne Betriebsaufgabe

Eine Gleichstellung ist nicht möglich, wenn die Tätigkeit unter eigenem Namen weitergeführt wird, sie ist lediglich möglich, wenn der Betrieb durch eine andere Person übernommen wird.

  Betrieb nicht aufgegeben Betrieb aufgegeben
mit Personen zu Lasten 76,42 € 76,42 €
Alleinstehend 60,56 € 60,56 €
Mitbewohner 46,45 € 51,93 €

Invalidenprämie

Zusätzlich zum Invalidengeld wird Langzeitinvaliden jedes Jahr im Monat Mai eine Prämie seitens der Krankenkasse ausgezahlt. Die Höhe der Prämie ist abhängig vom Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit.

 

Selbstständige, die zum 31. Dezember des vorherigen Jahres seit mindestens einem Jahr arbeitsunfähig sind, erhalten 329,39 €.

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Beispiel

Im Jahr 2023 haben die Personen Anrecht auf die Invalidenprämie, die seit mindestens 31. Dezember 2021 arbeitsunfähig sind.

 

Letzte Indexanpassung am 1. Januar 2024

  • Erhalte ich als Invalide weiterhin den Zusatz „Hilfe einer Drittperson“?

    Wenn die Bedingungen für den Zusatz „Hilfe einer Drittperson“ erfüllt sind, wird dieser ab dem 1. Tag der Invalidität ausgezahlt.

  • Geht ein Steuervorabzug von meinem Invalidengeld ab?

    Invaliden wird kein Steuervorabzug abgehalten. Dies ist von der Gesetzgebung nicht erlaubt. Sorgen Sie also vor und halten Sie einen Betrag für die Steuernachzahlung bereit.

     

    Invaliden haben Anrecht auf verschiedene Steuervorteile:

    • Eine Vergünstigung auf die Einkommenssteuer; wobei allerdings das gesamte Familieneinkommen berücksichtigt wird. Kreuzen Sie hierzu die entsprechende Rubrik in der Steuererklärung an.
    • Eine Ermäßigung von 125 € auf die Immobiliensteuer. Diese Ermäßigung erfolgt nicht automatisch. Übermitteln Sie dem Steuereinnahmeamt eine von uns ausgestellte Bescheinigung.
  • Wann wird das Invalidengeld ausgezahlt?

    Für das Jahr 2024

    • ​29. Januar 2024 
    • 27. Februar 2024  
    • 27. März 2024     
    • 26. April 2024     
    • 29. Mai 2024       
    • 26. Juni 2024    
    • 29. Juli 2024
    • 28. August 2024
    • 26. September 2024
    • 29. Oktober 2024
    • 27. November 2024
    • 19. Dezember 2024

Wir stehen zu Ihrer Verfügung

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