Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung sieht eine Erstattung für die Begleitung von übergewichtigen oder fettleibigen Kindern vor. Erstattet werden 75 % des gesetzlich festgelegten Honorars pro Sitzung (für Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif liegt die Erstattung bei 90 %).

 

Der Ernährungsberater erstellt eine Akte mit den wichtigsten Details über Gewicht, Ernährung, Ziele usw. Zusätzlich erstellt er dem verschreibenden Arzt regelmäßig Berichte über den Verlauf der Begleitung.

Begleitung durch einen Facharzt

Die Begleitung dauert 2 Jahre und beginnt mit der Verschreibung eines Arztes. In erster Linie wird das übergewichtige Kind durch einen Ernährungsberater begleitet. Die Erstattung ist aber auch für Sitzungen bei einem Podologen, Orthopädisten oder Ergotherapeuten vorgesehen:

  • Behandlungsjahr: maximal 5 Sitzungen für eine Evaluierung der Situation sowie ernährungsbezogene Maßnahmen.
  • Behandlungsjahr: maximal 4 Sitzungen für eine Evaluierung der Situation sowie ernährungsbezogene Maßnahmen.

Bedingungen

  • Das betroffene Kind ist zwischen 6 und 17 Jahren alt.
  • Die Behandlung wurde von einem Hausarzt oder Kinderarzt verschrieben.
  • Der BMI beträgt je nach Alter und Geschlecht zwischen 17,33 (z.B. ein 6-jähriges Mädchen) und 24,70 (z.B. ein 17-jähriges Mädchen).