Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche belgische Krankenversicherung erstattet Stützstrümpfe nur in seltenen Fällen. Sie müssen einem therapeutischen Zweck für folgende medizinische Erkrankungen erfüllen:

  • ein Lymphödem: Dies ist eine sichtbare Flüssigkeitsansammlung in den Zwischenzellräumen, welche auf Grund einer Fehlleistung des Lymphsystems nicht über die Lymphgefäße abtransportiert werden kann. 
  • eine chronische Venenerkrankung: Diese Erkrankung beschreibt eine chronisch unzureichende Blutzirkulation zum Herzen, was dazu führt, dass sich das Blut in den Beinen anstaut. Die häufigsten Symptome sind Krampfadern und Druck in den Beinen.

Bedingungen

  • Sie leiden an einer spezifischen Form der oben genannten Erkrankungen
  • Ihr Facharzt hat Ihnen spezielle Stützstrümpfe verordnet:
    • Strümpfe bis zur Kniekehle
    • Strümpfe bis zur Leiste
    • Strümpfe bis zur Leiste mit Befestigung an der Hüfte
    • Strumpfhose
    • Hose
  • Die Strümpfe müssen eine gewisse Kompressionsstärke haben: 
    • Vor dem 15. Lebensjahr: Klasse 2 (bei Lymphödem), Klasse 3 oder 4
    • Nach dem 15. Lebensjahr: Klasse 3 oder 4
  • Die verschriebenen Kompressionsstrümpfe werden auf Maß gefertigt oder sind vorgefertigt. Sie müssen auf der offiziellen Liste des LIKIV aufgeführt sein.
  • Die Strümpfe müssen durch einen anerkannten Bandagisten geliefert werden.
  • Wir können Ihr Anrecht auf eine eventuelle Erstattung prüfen, wenn Sie die Lieferbescheinigung des anerkannten Bandagisten bei uns einreichen sowie die Verschreibung Ihres Facharztes, mit Angabe der Diagnose, des zu behandelnden Beines, der Art des Strumpfes und seiner Stärke (Klasse).

Finanzielle Unterstützung

  • Im Falle eines Lymphödems: maximal 4 Stützstrümpfe pro Bein pro Jahr
  • Im Falle einer chronischen Venenerkrankung: maximal 2 Stützstrümpfe pro Bein pro Jahr
  • Für beide Erkrankungen ist es möglich, ebenfalls eine Erstattung für eine Strumpf-Anziehhilfe zu erhalten.

Erstattung durch Hospitalia und Hospitalia Plus

Die Krankenhausversicherung Hospitalia sieht ebenfalls eine finanzielle Unterstützung für Stützstrümpfe vor, falls diese im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes auf der Krankenhausrechnung aufgeführt sind. Hospitalia erstattet 50 %, Hospitalia Plus 100 % des vom Krankenhaus berechneten Preises.