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Zusätzliche Dienste

Schwerpflegebedürftige können durch unsere Zusätzlichen Dienste eine besondere Erstattung erhalten für verschiedene Nebenkosten in der häuslichen Pflege, welche nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung getragen werden:

  • Ausgaben für Inkontinenzmaterial,
  • Pflegematerial,
  • Arzneimittel der Kategorie D,
  • Leihgebühren für technische Hilfsmittel,
  • Kosten für SOS-Hilfe oder Dienstleistungsschecks in Höhe von 3,00 € pro Stunde,
  • Familien- oder Haushaltshilfe in Höhe von 3,00 € pro Stunde (zzgl. zur normalen Erstattung in Höhe von 2,00 € pro Stunde)

Für diese Kosten kann das pflegebedürftige Mitglied seitens unserer Krankenkasse eine Erstattung bis zu 150,00 € pro Monat erhalten.

 

Bedingung

Diese Kostenbeteiligung ist unseren Mitgliedern vorbehalten, die als schwerpflegebedürftig anerkannt sind und die seit mindestens 5 Jahren Mitglied der Zusätzlichen Dienste sind.