Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

Für Palliativpatienten, deren Wunsch es ist zu Hause zu sterben, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung eine Pauschale in Höhe von 801,23 €. Diese deckt die Kosten für Medikamente (z.B. Schmerzmittel, Antidepressiva usw.), Pflegematerial (z.B. Inkontinenzmaterial, Sonden, Spritzen usw.) sowie die Kosten für Pflegevorrichtungen (Spezialbett, Matratze, Urinflasche usw.).

Bedingung

Um die Unterstützung zu erhalten, muss Ihr Hausarzt  einen Antrag an den Vertrauensarzt der Krankenkasse richten. Dieser überprüft das Anrecht.

Verlängerungsantrag

Die Unterstützung gilt für einen Zeitraum von 30 Tagen, ab Einsendedatum des Antrags durch den Hausarzt. Die Pauschale kann ein 2. Mal beantragt werden, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Auch in diesem Fall muss der Hausarzt den Antrag an den Vertrauensarzt der Krankenkasse richten.