Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

Für Palliativpatienten, deren Wunsch es ist, zu Hause zu sterben, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung eine Pauschale in Höhe von 827,99 €. Diese dient zur Deckung der Kosten für Medikamente (z.B. Schmerzmittel, Antidepressiva usw.), Pflegematerial (z.B. Inkontinenzmaterial, Sonden, Spritzen usw.) sowie Pflegevorrichtungen (z.B. Spezialbett, Matratze, Urinflasche usw.).

Bedingung

Um die Unterstützung zu erhalten, muss Ihr behandelnder Arzt einen Antrag an den Vertrauensarzt unserer Krankenkasse richten. Dieser überprüft das Anrecht.

Verlängerungsantrag

Die Unterstützung gilt für einen Zeitraum von 30 Tagen, ab Einsendedatum des Antrags durch den Hausarzt. Die Pauschale kann ein 2. Mal beantragt werden, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Auch in diesem Fall muss der behandelnde Arzt den Antrag an den Vertrauensarzt unserer Krankenkasse richten.