In Belgien leiden rund 400.000 Menschen an Schwerhörigkeit. Dies kann bedingt sein durch einen Unfall, eine Krankheit oder das natürliche Altern. In vielen Fällen wird das Tragen eines Hörgerätes erforderlich.

Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Erstattung fällt je nach Gerät und Alter unterschiedlich aus. Sehen Sie unten die geläufigsten Tarife.

Bedingungen

  • Eine Erstattung ist nur möglich, wenn das Hörvermögen unterhalb von 40 Dezibel liegt.
  • Durch das Hörgerät muss sich Ihr Hörvermögen um mindestens 5 Dezibel verbessern.
  • Es werden nur Geräte erstattet, die in der Liste der „anerkannten“ Hörgeräte aufgeführt sind, welche vom LIKIV festgelegt ist.
  • Sie müssen das Hörgerät bei einem vom LIKIV anerkannten Akustiker kaufen.

Sie sollten folgendermaßen vorgehen:

  1. Suchen Sie zuerst einen Hals-Nasen-Ohren-Facharzt auf. Dieser testet ihr Hörvermögen. Je nach Resultat stellt er Ihnen eine Verordnung zum Testen eines Hörgerätes bei einem Akustiker aus.
  2. Mit der Verordnung begeben Sie sich zu einem Akustiker, der ebenfalls einen Hörtest durchführt, um ein geeignetes Hörgerät zu finden. Erwachsene müssen zudem einen Fragebogen ausfüllen.
  3. Ein Testgerät wird Ihnen während 2 Wochen kostenlos und unverbindlich zur Verfügung gestellt. Anschließend erstellt der Akustiker einen Bericht für den HNO-Arzt, aus dem hervorgeht ob es zu eine Verbesserung des Hörvermögens durch das Gerät kommt.
  4. Wenn das Testergebnis zufriedenstellend war, stellt der HNO-Arzt Ihnen die definitive Verordnung aus.
  5. Reichen Sie alle Dokumente (die beiden Verordnungen des HNO-Arztes, Fragebogen, Bericht des Akustikers) bei uns ein, um die Genehmigung des Vertrauensarztes zu beantragen. Die Entscheidung wir Ihnen und dem Akustiker schriftlich mitgeteilt.
  6. Bei Genehmigung durch den Vertrauensarzt händigt der Akustiker Ihnen das definitive Hörgerät sowie eine Lieferbescheinigung aus.  
  7. Reichen Sie anschließend die Lieferbescheinigung des Akustikers, zusammen mit der Verordnung des HNO-Arztes und der Genehmigung des Vertrauensarztes bei uns ein. In den meisten Fällen rechnet der Akustiker die Kosten über das Drittzahlersystem mit uns ab, Sie zahlen lediglich Ihren Eigenanteil.
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Gut zu wissen

Achten Sie darauf, einen Akustiker auszuwählen, der dem nationalen Kassenabkommen beigetreten ist. Anderenfalls fällt die Rückerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung wesentlich niedriger aus. Außerdem müssen Sie alle Kosten vorstrecken.

Erneuerungsfrist

Eine Erstattung ist alle 5 Jahre möglich, bzw. alle 3 Jahre für unter 18-Jährige. Ausnahme: Wenn sich Ihr Hörvermögen wesentlich verschlechtert (mindestens 20 dB) fällt die Erneuerungsfrist weg.

  • Tarife für Hörgeräte: Jugendliche bis 18 Jahre

    Leistung 

    Tarife

    Erstattung

     

     

    bei einem Akustiker mit 
    Kassenabkommen

    bei einem Akustiker 
    ohne Kassenabkommen

    monophones
    Hörgerät

    1.404,65 € 1.404,65 €

    1.053,49 €

    stereophones 
    Hörgerät

    2.782,28 € 2.782,28 € 2.086,71 €

    kontralaterales 
    Hörgerät

    1.377,63 € 1.377,63 € 1.033,23 €
  • Tarife für Hörgeräte: Personen zwischen 18 und 65 Jahren

    Leistung 

    Tarife

    Erstattung

     

     

    bei einem Akustiker 
    mit Kassenabkommen

    bei einem Akustiker 
    ohne Kassenabkommen

    monophones 
    Hörgerät 

    909,92 € 856,00 € 628,52 €

    stereophones 
    Hörgerät

    1.802,34 € 1.694,42 € 1.243,84 €

    kontralaterales 
    Hörgerät

    892,42 € 838,50 € 615,40 €
  • Tarife für Hörgeräte: Personen ab 65 Jahre

    Leistung

    Tarife

    Erstattung

       

    bei einem Akustiker
    mit Kassenabkommen

    bei einem Akustiker
    ohne Kassenabkommen

    monophones
    Hörgerät

    864,37 €

    810,45 € 594,36 €

    stereophones
    Hörgerät

    1.712,12 €

    1.604,20 € 1.176,17 €

    kontralaterales
    Hörgerät

    847,75 € 793,83 € 581,90 €