Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung sieht folgende Erstattungen vor für:

  • Blutzuckermessgeräte mit dazugehörigem Material

    Viele Diabetiker können ein Blutzuckermessgerät und das dazugehörige Material zur Selbstkontrolle ihres Blutzuckerspiegels kostenlos durch die gesetzliche Krankenversicherung erhalten. Diabetes-Patienten haben die Wahl zwischen 2 unterschiedlichen Messverfahren zur Feststellung Ihres Blutzuckerspiegels:

    • das klassische Blutzuckermessgerät mit den dazugehörigen Teststreifen, die mithilfe eines Piks in den Finger den Glukosewert ermitteln;
    • das Messgerät „FreeStyle Libre“ mit den dazugehörigen Pflastern, welches mithilfe eines Sensors auf der Haut den Glukosewert drahtlos an das Blutzuckermessgerät sendet.

     

    Erste Bedingungen für die Erstattungen sind:

    • Sie sind älter als 16 Jahre (für Kinder bestehen andere Kriterien);
    • es besteht eine globale medizinische Akte;
    • Sie gehen einer Diabetesbetreuung in einem anerkannten Diabeteszentrum nach.

     

    Wer hat Anrecht?

    Die gesetzliche Krankenversicherung sieht für die Gruppe A eine vollständige Erstattung der Messgeräte und des dazugehörigen Materials vor. Lediglich Gruppe B und C müssen eine Pauschale für die Sensor-Pflaster des FreeStyles Libre zahlen:

     

    Diabetiker Klassisches Messgerät FreeStyle Libre
    Gruppe A

    Gruppe B

    2,52 €/ Tag

    Gruppe C

    3,49 €/ Tag

     

    Gruppe A

    • Patienten, die an Diabetes Typ 1 erkrankt sind;
    • Patienten mit komplexer Insulintherapie und völligem Ausfall der Hormondrüsenfunktion der Bauchspeicheldrüse;
    • Patienten, die an Mukoviszidose erkrankt sind und sich einer Insulinbehandlung oder einer Behandlung mit anderen anti-diabetischen Injektionen unterziehen;
    • Patienten, die an einer Form monogenetischem Diabetes (z.B. MODY) erkrankt sind und sich einer komplexen Insulintherapie unterziehen;
    • Patienten, die an einer schweren organisch bedingten Unterzuckerung leiden und dadurch häufig Pflege in Anspruch nehmen müssen. 

    Gruppe B

    • Diabetiker des Typs 2 mit einer komplexen Behandlung und mindestens 3 Insulininjektionen oder anderen anti-diabetischen Injektionen;
    • Schwangerschaftsdiabetikerinnen mit Insulinbehandlung;
    • Diabetiker mit Insulininjektionen nach einer Organtransplantation oder Nierendialyse;
    • Frauen mit Kinderwunsch, die sich einer Insulinbehandlung oder einer Behandlung mit anderen anti-diabetischen Injektionen unterziehen (maximal ein Jahr).

    Gruppe C

    • Diabetiker des Typs 2, die an Mehrfacherkrankungen leiden und mindestens 2 Insulininjektionen oder andere anti-diabetische Injektionen pro Tag benötigen (maximal 6 Monate, einmalige Verlängerung möglich).
    • Diabetiker ohne Insulinbehandlungen nach einer Organtransplantation oder Nierendialyse;
    • Patienten, die an organisch bedingter Unterzuckerung leiden; 
    • Schwangerschaftsdiabetikerinnen ohne Insulinbehandlung;
    • Diabetikerinnen ohne Insulintherapie, die einen Kinderwunsch hegen;
    • Patienten, die an einer chronischen Bauchspeicheldrüsenentzündung leiden und sich einer Insulinbehandlung oder einer Behandlung mit anderen anti-diabetischen Injektionen unterziehen.
  • Insulinpumpe

    Was ist eine Insulinpumpe?

    Patienten, die einer Insulintherapie nachgehen, sollten eine Insulinpumpe am Körper tragen. Solche Pumpen werden immer weiter modernisiert, um Diabetikern ihr alltägliches Leben zu erleichtern. Anhand eines Pflasters wird die Insulinpumpe an eine geeignete Körperstelle befestigt. Über einen dünnen Schlauch und eine kleine Nadel leitet die Insulinpumpe automatisch (auch nachts) und in regelmäßigen Abständen Insulin in den Körper und ermöglicht somit einen Ausgleich des Insulinmangels.

     

    Eine Insulinpumpe bringt viele Freiheiten für den Diabetes-Patienten mit sich, bspw. kann die Person ihre Mahlzeiten freier planen, der Blutzucker ist stabiler eingestellt, usw. Die Insulinmessung und -versorgung ist automatisiert, sodass die Betroffenen nicht mehr ständig auf ihren Blutzuckerwert achten müssen.

     

    Das Programm für eine Insulintherapie wird von einem multidisziplinären Team in der Diabetesabteilung eines Krankenhauses organisiert. Die spezialisierten Zentren für Diabetes stellen für dieses Programm die notwendige Ausrüstung zur Verfügung, die immer wieder auf den modernsten Stand gebracht wird und den Patienten schulen. Der Diabetes-Erkrankte erhält Unterstützung, Aufklärung und das nötige Wissen.

     

    Erste Bedingungen für die Erstattungen sind:

    • Sie sind älter als 16 Jahre (für Kinder bestehen andere Kriterien);
    • es besteht eine globale medizinische Akte;
    • Sie gehen einer Diabetesbetreuung in einem anerkannten Diabeteszentrum nach.

     

    Wer hat Anrecht?

    Die gesetzliche Krankenversicherung sieht für folgende Personen eine vollständige Erstattung für eine Insulinpumpe vor:

    • Patienten, die an Diabetes Typ 1 erkrankt sind;
    • Patienten, die schwanger sind oder schwanger werden möchten;
    • Patienten, die bereits als Kind oder Jugendlicher eine Behandlung erhielten und die Insulinpumpentherapie ohne Unterbrechung fortsetzen müssen;
    • Patienten, die eine extreme Insulinempfindlichkeit aufweisen;
    • Patienten, die in Vorbereitung auf eine Bauchspeicheldrüsen- oder Inselzelltransplantation oder in der Anfangsphase nach einer solchen Operation sind;
    • Patienten mit Diabetes Typ 1, die aufgrund ihrer Arbeitsbedingungen einem unregelmäßigen Lebensstil (unregelmäßige Arbeitszeiten) oder einem besonderen Risiko (Arbeitssituationen, die die Sicherheit und das eigene Leben oder das Leben anderer gefährden könnten) ausgesetzt sind.
  • Welche Krankenhäuser haben ein anerkanntes Diabeteszentrum?

    In folgenden Krankenhäusern befinden sich anerkannte Abteilungen für die Behandlung von Diabetespatienten:

    • Sankt Nikolaus-Hospital (Eupen)
    • Centre Hospitalier Reine Astrid (Malmedy) 
    • Centre Hospitalier Peltzer/La Tourelle (Verviers)
    • Centre Hospitalier de Huy (Huy)
    • Centre Hospitalier de la Citadelle – Service de Diabétologie (Lüttich)
    • Centre Hospitalier Universitaire Sart Tilman – Service de Medecine Interne (Lüttich)
    • Clinique CHC MontLégia (Lüttich)
    • Clinique Universitaires Saint-Luc – Service Endocrinologie (Brüssel)
    • U.Z. Brussel – Dienst interne Geneeskunde-Endocrinologie (Brüssel)
    • C.H.U. Brugmann – Clinique d’Endocrinologie (Brüssel)
    • C.H.U. Saint Pierre – Clinique d’Endocrinologie (Brüssel)
    • Kliniek St. Jan (Brüssel)
    • Hopitaux Iris Sud – Baron Lambert (Brüssel)

    In bestimmten Fällen können auch Apotheken diese Messgeräte aushändigen.

  • Projekt „Behandlungsweg”

    Für chronisch Kranke, Typ-2-Diabetiker inbegriffen, kann eine zusätzliche Behandlungsbegleitung vorgesehen werden – das Projekt „Behandlungsweg“. Erfahren Sie mehr unter “Verwandte Themen”.

  • Betreuung von Typ-2-Diabetikern

    Diese Begleitung richtet sich an Typ-2-Diabetiker, die weder einem sogenannten Behandlungsweg noch einem speziellen Programm in einem anerkannten Krankenhaus nachgehen. Der behandelnde Hausarzt garantiert die medizinische Verpflegung für betroffene Typ-2-Diabetiker und erstellt einen individuellen Plan. Die Dauer der Betreuung beträgt ein Jahr, kann aber jährlich vom Hausarzt verlängert werden. Zusätzlich hat der Patient jährlich Anrecht auf Erstattung folgender Pflegeleistungen:

    • Eine Diabetes-Schulung: Diese besteht aus 4 individuellen Sitzungen (30 Minuten) oder Gruppensitzungen (2 Stunden), die je nach Beratungsbedarf bei einem Diabetologen, Ernährungsberater, Apotheker, Kinesitherapeuten oder Krankenpfleger beansprucht werden können.
    • 2 Ernährungsberatungen(30 Minuten)
    • 2 Podologiebehandlungen (45 Minuten)

    Bedingungen

    • Sie sind Typ-2-Diabetiker;
    • Ihr Gesundheitszustand weist ein kardiovaskuläres Risiko auf, entweder wegen eines zu hohen Körpergewichts (BMI über 30) oder wegen eines zu hohen Blutdrucks;
    • Sie sind zwischen 15 und 69 Jahre alt;
    • Ihr Hausarzt hat eine Globale Medizinische Akte für Sie angelegt;
    • Sie gehen keinem anderen Pflegemodell für Diabetiker nach.

     

     

logo

Zusätzliche Dienste

Wir sehen unterschiedliche Erstattungen für Diabetiker vor:

 

Blutzuckermessgerät und Testmaterial

Wer keine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung erhält oder nach einer Erstattung noch Kosten zu eigenen Lasten trägt, kann eine Rückzahlung durch unsere Zusätzlichen Dienste erhalten:

  • für den Ankauf eines Blutzuckermessgerätes: bis zu 75,00 €, auf Basis der Rechnung sowie der ärztlichen Verordnung, alle 5 Jahre;
  • für das Testmaterial zur Selbstkontrolle Ihres Blutzuckers sowie für die Nadeln zur Insulininjektion: 50 % der Kosten, begrenzt auf 120,00 € pro Trimester, bis zu 480,00 € pro Jahr.

Fußpflege und Fußreflexzonenmassage

Pro Fußreflexzonenmassage durch einen anerkannten Therapeuten erstatten wir je 15,00 € (max. 8 Behandlungen pro Jahr). Finden Sie anerkannte Therapeuten in unserer Kontaktliste.

 

Podologie

Pro Behandlung durch einen vom LIKIV anerkannten Podologen erhalten Sie bei Vorlage der offiziellen Behandlungsbescheinigung eine Vergütung in Höhe von 12,00 € (max. 6 Behandlungen pro Jahr).

 

Posturologie

Wir zahlen für eine Behandlung durch einen diplomierten Posturologen eine Erstattung in Höhe von 12,00 € (max. 2 Behandlungen pro Jahr).

 

Ernährungsberatung

Für Ernährungsberatung sehen wir eine Erstattung vor in Höhe von 15,00 € pro Einzelsitzung. Die Behandlungsdauer und die Anzahl der Sitzungen pro Jahr sind dabei nicht begrenzt.