Was passiert bei Diabetes im Körper?
DiabetesAuch Zuckerkrankheit genannt. Unterschieden wird zwischen Diabetes Typ 1, Typ 2 und Schwangerschaftsdiabetes. Mehr ist eine chronische Stoffwechselerkrankung, bei der der Körper den Zucker (Glukose) im Blut nicht richtig verwerten kann. Ursache ist entweder ein Mangel an InsulinIn der Bauchspeicheldrüse gebildetes blutzuckersenkendes Hormon, das hauptsächlich die normale Blutzuckerkonzentration regelt. Mehr oder eine verminderte Empfindlichkeit der Körperzellen gegenüber Insulin. Dadurch steigt der Blutzuckerspiegel an, was langfristig Augen, Nieren, Nerven sowie das Herz-Kreislauf-System schädigen kann.
Am häufigsten treten 2 Formen auf:
- Typ-1-Diabetes: Insulinmangel, da die Bauchspeicheldrüse kein Insulin mehr produziert.
- Typ-2-Diabetes: Insulinresistenz, häufig in Verbindung mit Alter, genetischen Faktoren oder Lebensstil.
Wer ist von Diabetes betroffen?
Diabetes ist kein Thema, das ausschließlich ältere oder übergewichtige Menschen betrifft. Auch jüngere Erwachsene oder Menschen mit normalem Gewicht können erkranken. Die Profile sind ganz unterschiedlich. Bestimmte Faktoren erhöhen jedoch das Risiko, z.B. wenn:
- man über 45 Jahre alt ist,
- es Fälle von Diabetes in der Familie gibt,
- man sich wenig bewegt,
- man raucht,
- die Ernährung unausgewogen ist,
- Blutdruck oder Cholesterin erhöht sind.
Vor allem der Typ-2-Diabetes nimmt in Belgien deutlich zu. Gründe dafür sind u.a. der demografische Wandel, Bewegungsmangel und ein zunehmender Konsum von stark verarbeiteten Lebensmitteln.
Behandlungswege
Diabetes verläuft bei jedem Patienten anders. Deshalb richtet sich auch die Unterstützung nach dem jeweiligen Diabetestyp, dem Stadium der Erkrankung und den persönlichen Bedürfnissen.
Die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Mehr erstattet verschiedene Leistungen, die gezielt dazu beitragen, die Behandlung individuell zu begleiten und den Alltag mit der Erkrankung zu erleichtern. Diese personalisierten Maßnahmen verbinden je nach Bedarf unterschiedliche Fachbereiche miteinander (z.B. ärztliche Betreuung, Diabetesberatung, Ernährungsberatung oder Podologie).
Bei Bedarf können auch bestimmte Hilfsmittel erstattet werden, die helfen, den Blutzucker optimal zu kontrollieren und die Erkrankung bestmöglich zu bewältigen.
So wird sichergestellt, dass jeder Patient die Unterstützung erhält, die er konkret benötigt.
Startprogramm Typ-2-Diabetes
Wird ein Typ-2-Diabetes frühzeitig festgestellt, ist eine gute Begleitung besonders wichtig. Genau hier setzt das Startprogramm an: Es unterstützt Patienten im Frühstadium der Erkrankung und hilft, die Behandlung von Anfang an gut zu strukturieren.
Ihr Hausarzt steht dabei im Mittelpunkt. Gemeinsam legen Sie persönliche Behandlungsziele fest. Je nach Bedarf empfiehlt er, weitere Pflegeleistende einzubeziehen (z.B. Ernährungsberater, Diabetesberater oder Podologe).
Seit dem 1. Januar 2024 haben Patienten, die am Startprogramm Typ-2-Diabetes teilnehmen, Anspruch auf zusätzliche Erstattungen.
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Die Vorteile im Überblick
Enge Begleitung durch Ihren Hausarzt
Ihr Hausarzt:
- bespricht mit Ihnen die Ziele der Behandlung,
- dokumentiert wichtige medizinische Daten in Ihrer Globalen Medizinischen Akte (GMA),
- koordiniert bei Bedarf, welche weiteren Pflegeleistenden Sie konsultieren sollten,
- verschreibt Medikamente und hält alle Berichte in Ihrer elektronischen Krankenakte fest.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse – Sie müssen nichts unternehmen.
Kostenlose Ernährungsberatung und Fußpflege
Auf Verschreibung Ihres Hausarztes erhalten Sie pro Jahr die vollständige Erstattung für:
- 2 Sitzungen von je 30 Minuten bei einem anerkannten Ernährungsberater,
- 2 Sitzungen von je 45 Minuten bei einem anerkannten Podologen (bei erhöhtem Risiko für Fußprobleme).
Diabetesberatung
Auf Verschreibung Ihres Hausarztes erhalten Sie pro Jahr die vollständige Erstattung für 4 Diabetesberatungen.
Bedingungen:
- 1 Beratung erfolgt bei einem Diabetesberater.
- Möglich sind Einzel- sowie Gruppensitzungen:
- Eine Einzelsitzung dauert mind. 30 Minuten.
- Eine Gruppensitzung dauert mind. 2 Stunden (max. 10 Teilnehmer).
Jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchung ohne Eigenanteil
Regelmäßige Zahnarztbesuche sind bei Diabetes besonders wichtig. Im Rahmen des Startprogramms entfällt Ihr Eigenanteil für die jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchung.
Ist Ihr Zahnarzt nicht konventioniert, kann er sich Zuschläge berechnen, für die Sie selbst aufkommen müssen.
Wer kann teilnehmen?
Sie können am Startprogramm teilnehmen, wenn:
- bei Ihnen Typ-2-Diabetes diagnostiziert wurde,
- Sie eine Globale Medizinische AkteAkte, die durch den Hausarzt verwaltet und gesammelt wird. Sie bringt dem Patienten einige Vorteile: der Hausarzt erstellt eine einzige Akte, worin sämtliche medizinische Angaben enthalten sind: Impfungen, Resultate von Blutanalysen usw. Ziel ist eine bessere Verfolgung des gesundheitlichen Zustandes des Patienten und das Vermeiden unnötiger Untersuchungen. Mehr (GMA) haben,
- Sie nicht bereits:
- über den Behandlungsweg Typ-2-Diabetes betreut werden oder
- an einem Selbstpflegeprogramm in einem zugelassenen Fachzentrum teilnehmen.
Für Patienten in einem fortgeschritteneren Stadium gibt es den Behandlungsweg Typ-2-Diabetes.
Wie nehmen Sie teil?
Sprechen Sie mit dem Hausarzt, der Ihre GMA verwaltet. Er prüft, ob das Startprogramm für Sie geeignet ist, und leitet alles Weitere in die Wege.
Programm „Beratung und Selbstpflege“ bei Typ-2-Diabetes
Bevor ein Behandlungsweg Typ-2-Diabetes begonnen wird, kann Ihr Hausarzt zunächst das Programm „Beratung und Selbstpflege“ starten. Dieses wird auch als „eingeschränktes Programm zur Blutzuckerkontrolle“ bezeichnet.
In diesem Rahmen übernimmt Ihr Hausarzt persönlich die Diabetes-Schulung und begleitet Sie eng bei der Einstellung Ihres Blutzuckers. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf die vollständige Erstattung des Materials zur Blutzuckerselbstkontrolle.
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Das Programm im Überblick
Was sind die Aufgaben des Hausarztes?
Ihr Hausarzt:
- führt die Diabetes-Schulung selbst durch,
- verschreibt das Material zur Blutzuckerselbstkontrolle,
- überwacht regelmäßig Ihre Blutzuckerwerte (HbA1c).
Was wird erstattest?
Die gesetzliche Krankenkasse sieht eine Erstattung vor für:
- 1 Blutzuckermessgerät (erneuerbar nach 3 Jahren),
- 2 x 50 Teststreifen und 100 Lanzetten (erneuerbar nach 1 Jahr).
Wichtig: Auf der Verschreibung muss „Programm Beratung und Selbstpflege“ vermerkt sein.
Die Verschreibung kann verlängert werden, wenn der HbA1c-Wert unter 7,5 % liegt (Messung innerhalb der letzten 3 Monate). Wird dieser Zielwert nicht erreicht, schlägt der Hausarzt einen Behandlungsweg Typ-2-Diabetes oder die Konsultation eines Facharztes vor.
Was kostet das Programm?
Ihr Hausarzt erhält keine pauschale Vergütung im Rahmen dieses Programms. Sie zahlen lediglich den gesetzlichen Eigenanteil für die Konsultationen beim Hausarzt.
Kombinationsmöglichkeiten
Das Programm „Beratung und Selbstpflege“ kann nicht kombiniert werden mit:
- dem Behandlungsweg Typ-2-Diabetes,
- einem Betreuungsprogramm in einem zugelassenen Fachzentrum.
Es kann jedoch mit dem Startprogramm Typ-2-Diabetes kombiniert werden. In diesem Fall haben Sie auf Verschreibung Ihres Hausarztes zusätzlich Anspruch auf die vollständige Erstattung von:
- 2 Ernährungsberatungssitzungen pro Jahr,
- 2 Podologiesitzungen pro Jahr.
Die Podologiesitzungen werden nur erstattet, wenn Sie zu einer der folgenden Risikogruppen gehören:
- Gruppe 1: Sensibilitätsverlust am Fuß (festgestellt mit einem Monofilament 10 g),
- Gruppe 2a: leichte orthopädische Fehlstellungen (z.B. Hammer- oder Krallenzeh, begrenzter Ballenzeh (Hallux valgus) unter 30°),
- Gruppe 2a: ausgeprägtere orthopädische Fehlstellungen,
- Gruppe 3: Durchblutungsstörungen, frühere Fußwunden, Amputation oder Charcot-Fuß.
Wer kann teilnehmen?
Sie können teilnehmen, wenn:
- bei Ihnen Typ-2-Diabetes diagnostiziert wurde,
- Sie eine Globale Medizinische Akte (GMA) bei dem Hausarzt haben, der das Programm startet,
- Sie eine Behandlung mit Inkretinmimetika erhalten oder Sie täglich einmal Insulin spritzen.
Ihr Hausarzt informiert den VertrauensarztArzt, der im Auftrag der Krankenkasse die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit oder von medizinisch-sozialen Leistungen der Versicherten vornimmt. Mehr der Krankenkasse über den Start des Programms und bestätigt, dass Sie eine Diabetes-Schulung erhalten.
Behandlungsweg Typ-2-Diabetes
Der Behandlungsweg bietet bei fortgeschrittenem Typ-2-Diabetes eine strukturierte und abgestimmte Betreuung. Ziel ist es, den Krankheitsverlauf bestmöglich zu kontrollieren und Komplikationen vorzubeugen.
Im Mittelpunkt steht eine enge Zusammenarbeit zwischen Ihnen, Ihrem Hausarzt und Ihrem Facharzt (Endokrinologe, Diabetologe oder Internist in einem Fachzentrum).
Der Behandlungsweg bietet Sie nicht nur eine individuelle Betreuung, sondern auch zahlreiche Erstattungen.
Ziel des Behandlungswegs
Der Behandlungsweg organisiert und koordiniert Ihre medizinische Betreuung langfristig. Ihre persönlichen Therapieziele stehen dabei im Vordergrund.
Bei neu diagnostiziertem Diabetes im Frühstadium steht das Startprogramm Typ-2-Diabetes zur Verfügung.
Bei schwerem Diabetes kann ein Selbstpflege-Programm in einem Fachzentrum in Frage kommen.
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Die Vorteile im Überblick
Enge Begleitung durch Ihren Hausarzt
Ihr Hausarzt:
- bespricht mit Ihnen die Ziele der Behandlung,
- dokumentiert wichtige medizinische Daten in Ihrer Globalen Medizinischen Akte (GMA),
- koordiniert bei Bedarf, welche weiteren Pflegeleistenden Sie konsultieren sollten,
- verschreibt Medikamente und hält alle Berichte in Ihrer elektronischen Krankenakte fest.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse – Sie müssen nichts unternehmen.
Kostenlose Ernährungsberatung und Fußpflege
Auf Verschreibung Ihres Hausarztes erhalten Sie pro Jahr die vollständige Erstattung für:
- 2 Sitzungen von je 30 Minuten bei einem anerkannten Ernährungsberater,
- 2 Sitzungen von je 45 Minuten bei einem anerkannten Podologen (bei erhöhtem Risiko für Fußprobleme).
Diabetesberatung
Auf Verschreibung Ihres Hausarztes erhalten Sie pro Jahr die vollständige Erstattung für 4 Diabetesberatungen.
Bedingungen:
- 1 Beratung erfolgt bei einem Diabetesberater.
- Möglich sind Einzel- sowie Gruppensitzungen:
- Eine Einzelsitzung dauert mind. 30 Minuten.
- Eine Gruppensitzung dauert mind. 2 Stunden (max. 10 Teilnehmer).
Jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchung ohne Eigenanteil
Regelmäßige Zahnarztbesuche sind bei Diabetes besonders wichtig. Im Rahmen des Startprogramms entfällt Ihr Eigenanteil für die jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchung.
Ist Ihr Zahnarzt nicht konventioniert, kann er sich Zuschläge berechnen, für die Sie selbst aufkommen müssen.
Wer kann teilnehmen?
Nicht jeder Patient mit Typ-2-Diabetes kann automatisch teilnehmen. Es gelten bestimmte medizinische und administrative Bedingungen.
Ihr Hausarzt oder Facharzt prüft gemeinsam mit Ihnen, ob der Behandlungsweg für Sie geeignet ist.
Beginn des Behandlungswegs
Der Behandlungsweg startet mit der Unterzeichnung eines Vertrags zwischen:
- Ihnen,
- Ihrem Hausarzt und
- Ihrem Facharzt.
Nach Eingang des Vertrags bei der Krankenkasse erhalten Sie eine Bestätigung über das Startdatum.
Die Entscheidung zur Teilnahme treffen Sie freiwillig – in der Regel nach Rücksprache mit Ihren behandelnden Ärzten.
Wann endet der Behandlungsweg?
Der Vertrag endet, wenn:
- die Teilnahmebedingungen nicht mehr erfüllt sind,
- Sie oder Ihre Ärzte einen neuen Vertrag abschließen (z.B. bei Arztwechsel),
- ein beteiligter Arzt seine Tätigkeit beendet und kein neuer Vertrag unterzeichnet wird.
Diabetes-Abkommen
Dieser Behandlungsweg ist für Personen gedacht, die an Typ-1- oder Typ-2-Diabetes leiden und sehr komplexe Therapieanforderungen haben (u.a. mehrfache Insulininjektionen). Die Betreuung erfolgt multidisziplinär über das Krankenhaus, inklusive Rückerstattung des benötigten Materials.
Weitere Informationen zu den Behandlungswegen und Erstattungen finden Sie auf der Website des LIKIV unter www.erstattungdiabetes.be.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt!
Ob Risiko, Verdacht oder Diagnose – der Hausarzt ist die erste Anlaufstelle. Er kann eine Untersuchung veranlassen, einschätzen, ob ein Behandlungsweg sinnvoll ist, und bei Bedarf den passenden Behandlungsweg starten.
Mit regelmäßiger Kontrolle, guter medizinischer Begleitung und alltagstauglichen Empfehlungen lässt sich trotz Diabetes ein aktives und gesundes Leben führen – und Komplikationen können wirksam verhindert werden.
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
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