Früherkennung spielt bei Brustkrebs eine große Rolle. Im Frühstadium kann der Krebs vor allem durch eine Mammographie erkannt und meist erfolgreich behandelt werden.

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Projekt Mammotest

Das Projekt richtet sich an Frauen von 50 bis 69 Jahre (gefährdete Altersklasse, etwa 75% Erkrankungen betreffen Frauen über 50 Jahre). Diese werden alle 2 Jahre zu einem Mammotest (Mammographie ohne Ultraschalldiagnostik) eingeladen, um so eine Brustkrebserkrankung frühzeitig zu erkennen.

  • „Gene Expression Profiling“ bei Brustkrebs

    Wenn Brustkrebs bei Ihnen in einem frühen Stadium diagnostiziert wird, kommen Sie für ein sogenanntes „Gene Expression Profiling (GEP)“ in Frage. Dieser Test gibt an, ob eine Chemotherapie für Sie von Vorteil sein kann oder nicht.

     

    Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet einen Genexpressionstest, wenn dieser in einer vom LIKIV anerkannten Klinik für Brustkrebs durchgeführt wird. Eine Liste der Kliniken, die einen Genexpressionstest durchführen, finden Sie auf der Website des FÖD Volksgesundheit (siehe Nützliche Links). Fragen Sie gegebenenfalls in einer unserer Kontaktstellen nach.

  • Brustrekonstruktion mit Eigengewebe

    In folgenden Fällen erstattet die gesetzliche Krankenversicherung eine autologe Brustrekonstruktion:

    • bei einer Operation aufgrund von Brustkrebs, die den Aufbau der Brust zerstört,
    • bei einer präventiven Mastektomie (Entfernung der Brust) aufgrund eines erhöhten Risikos für Brustkrebs,
    • in einigen spezifischen Fällen nach vorheriger Zustimmung des Kollegiums der Ärzte-Direktoren des LIKIV. Zu diesem Zweck muss das Krankenhaus einen besonderen Antrag auf Erstattung an die Krankenkasse sowie an das Kollegium senden.

     

    Die gesetzliche Krankenversicherung deckt folgende Leistungen:

    • mikrochirurgische Gewebetransplantation (Phase 1),
    • Rekonstruktion der Brust einschließlich der Brustwarze sowie möglicherweise eine zusätzliche Wiederherstellung (Phase 2),
    • Tätowierung der Brustwarze und des Warzenhofs durch den plastischen Chirurgen oder unter dessen Aufsicht (Phase 3),
    • eventuelle Zusatzbehandlung des „Hautlappens“.
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    Diese Leistungen können nur 1 Mal erstattet werden und sind nicht mit anderen Eingriffen kumulierbar, die damit in Verbindung stehen. Sie müssen zudem in einer vom LIKIV anerkannten Brustklinik erbracht werden.

    Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet den vollständigen Wiederaufbau innerhalb 1 Jahres ab dem 1. Tag des Wiederaufbaus (Phase 1). Dieser Zeitraum kann bei Komplikationen, die in der medizinischen Akte dokumentiert sind, angepasst werden.

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    Bei Ihnen wurde Brustkrebs diagnostiziert?

    Dann lassen Sie sich in einer Klinik behandeln, die für eine solche Behandlung spezialisiert und anerkannt ist. So wird sichergestellt, dass Sie eine qualitativ hochwertige Behandlung erhalten.

     

    Die Liste der Krankenhäuser, die über eine anerkannte Brustklinik (Koordinations- oder Satellitenzentrum) verfügen, finden Sie auf der Website des FÖD Volksgesundheit. Diese wird regelmäßig aktualisiert. Bei Fragen können Sie sich auch gerne an die Mitarbeiter unserer Kontaktstellen wenden.