Jährlich erkranken mehr als 10.000 Belgierinnen an Brustkrebs. Bei frühzeitiger Diagnose und Behandlung sind die Heilungschancen allgemein sehr gut. Hier spielt vor allem die Vorsorge eine große und entscheidende Rolle. Deshalb sollten sich alle Frauen eins zu Herzen nehmen: Tasten Sie sich regelmäßig ab und nehmen Sie Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen wahr. Schließlich geht es um Ihr Leben.
Neben einer möglichen genetischen Veranlagung und dem Alter stellt vor allem der Lebensstil einen der größten Risikofaktoren dar: Übergewicht, Alkohol, Rauchen, Bewegungsmangel und Stress können die Entwicklung von Brustkrebs begünstigen.
(Fach-)ärztliche Untersuchung
Frauen wird empfohlen, ab dem 20. Lebensjahr einmal pro Jahr eine allgemeine Kontrolluntersuchung sowie eine Tastuntersuchung der Brust beim Gynäkologen durchführen zu lassen. In jungen Jahren haben sie zwar tendenziell ein viel geringeres Risiko, Brustkrebs zu entwickeln, eine Erkrankung ist aber trotzdem nicht ausgeschlossen. Zudem gibt es auch andere Beschwerden im Zusammenhang mit der Brust wie Zysten, gutartige Knoten, Absonderungen o.Ä., die ggf. einer Behandlung bedürfen.
Selbstuntersuchung
Neben der gynäkologischen Untersuchung sollte sich jede Frau regelmäßig selbst abtasten. Die Selbstuntersuchung ist nämlich eine der wichtigsten vorsorgenden Maßnahmen, um Brustkrebs frühzeitig zu entdecken. Fragen Sie Ihren Gynäkologen, wie Sie vorgehen müssen und worauf Sie achten sollten. Weitere Informationen zu diesem Thema sowie eine Anleitung zum Abtasten finden Sie in der Ausgabe 132 unseres Freie Magazin auf Seite 26 (siehe Downloadbereich).
Projekt „Mammotest“
Frauen zwischen 50 und 69 Jahren, bei denen keine Vorerkrankung und kein spezielles Risiko vorliegt, werden alle 2 Jahre postalisch eingeladen, sich einem Mammotest (Mammographie oder Ultraschalluntersuchung) zu unterziehen, da diese Altersgruppe als die gefährdeteste Altersklasse gilt (etwa 75 % der Diagnosen betreffen Frauen über 50 Jahre). Mithilfe dieses Tests soll eine mögliche Brustkrebserkrankung erkannt werden, noch bevor irgendwelche Symptome auftreten. Der Test wird in Belgien durch die Provinzen und die Gemeinschaften organisiert, die Kosten werden jedoch von der Krankenkasse übernommen.
Wenn Ihnen die Wartezeit zu lang erscheint, bitten Sie Ihren behandelnden Arzt oder Gynäkologen, Ihnen einen Mammotest unter der Erstattungsnummer 450192 zu verschreiben.
-
„Gene Expression Profiling“ bei Brustkrebs
Wenn Brustkrebs bei Ihnen in einem frühen Stadium diagnostiziert wird, kommen Sie für ein sogenanntes „Gene Expression Profiling (GEP)“ in Frage. Dieser Test gibt an, ob eine Chemotherapie für Sie von Vorteil sein kann oder nicht. Die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. erstattet einen solchen Genexpressionstest, wenn dieser in einer vom LIKIVLandesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (frz. INAMI, fläm. RIZIV). Das LIKIV verwaltet im Rahmen der belgischen Sozialgesetzgebung die Versicherung für Gesundheitspflege und für Geldleistungen (Ersatzeinkommen im Falle von Arbeitsunfähigkeit). Das LIKIV kontrolliert die Krankenkassen und die Pflegeleistenden (Ärzte, Pflegerinnen usw.). anerkannten Klinik für Brustkrebs durchgeführt wird. Eine Liste der Kliniken, die einen Genexpressionstest durchführen, finden Sie auf der Website des FÖD Volksgesundheit (siehe Nützliche Links). Fragen Sie gegebenenfalls in einer unserer Kontaktstellen nach.
-
Brustrekonstruktion mit Eigengewebe
In folgenden Fällen erstattet die gesetzliche Krankenversicherung eine autologe Brustrekonstruktion:
- bei einer Operation aufgrund von Brustkrebs, die den Aufbau der Brust zerstört,
- bei einer präventiven Mastektomie (Entfernung der Brust) aufgrund eines erhöhten Risikos für Brustkrebs,
- in einigen spezifischen Fällen nach vorheriger Zustimmung des Kollegiums der Ärzte-Direktoren des LIKIV. Zu diesem Zweck muss das Krankenhaus einen besonderen Antrag auf Erstattung an die Krankenkasse sowie an das Kollegium senden.
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt folgende Leistungen:
- mikrochirurgische Gewebetransplantation (Phase 1),
- Rekonstruktion der Brust einschließlich der Brustwarze sowie möglicherweise eine zusätzliche Wiederherstellung (Phase 2),
- Tätowierung der Brustwarze und des Warzenhofs durch den plastischen Chirurgen oder unter dessen Aufsicht (Phase 3),
- eventuelle Zusatzbehandlung des „Hautlappens“.
Diese Leistungen können nur 1 Mal erstattet werden und sind nicht mit anderen Eingriffen kumulierbar, die damit in Verbindung stehen. Sie müssen zudem in einer vom LIKIV anerkannten Brustklinik erbracht werden.
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet den vollständigen Wiederaufbau innerhalb 1 Jahres ab dem 1. Tag des Wiederaufbaus (Phase 1). Dieser Zeitraum kann bei Komplikationen, die in der medizinischen Akte dokumentiert sind, angepasst werden.
Bei Ihnen wurde Brustkrebs diagnostiziert?
Dann lassen Sie sich in einer Klinik behandeln, die für eine solche Behandlung spezialisiert und anerkannt ist. So wird sichergestellt, dass Sie eine qualitativ hochwertige Behandlung erhalten.
Stark im Kampf gegen Brustkrebs mit den richtigen Experten an Ihrer Seite.
Die Liste der Krankenhäuser, die über eine anerkannte Brustklinik (Koordinations- oder Satellitenzentrum) verfügen, finden Sie auf der Website des FÖD Volksgesundheit. Diese wird regelmäßig aktualisiert. Bei Fragen können Sie sich auch gerne an die Mitarbeiter unserer Kontaktstellen wenden.
Verwandte Themen
Nützliche Links
Downloadbereich
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
Während der Öffnungszeiten versuchen wir Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen, sei es telefonisch oder per Mail. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie einen Termin buchen oder gewisse Angelegenheiten in Ihrem persönlichen Online Büro selbst einsehen, Dokumente drucken, Vignetten bestellen und vieles mehr.