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Es ist wichtig zwischen Kranken- und Rettungstransport zu unterscheiden. Mehr zum Thema Rettungstransport finden Sie unter Verwandte Themen. Achten Sie außerdem darauf, von uns empfohlene Transportdienste in Anspruch zu nehmen.

Handelt es sich um eine nicht dringende Fahrt ins Krankenhaus oder zu einer Behandlung (d.h. wird die Nummer 112 nicht gewählt), spricht man von einem Krankentransport. In vielen Fällen kann die Fahrt zum Krankenhaus oder von dort zurück nach Hause in Ruhe geplant, eventuell sogar mit anderen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden. 

Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Fahrten wegen Krebsbehandlungen

    Bei Krebspatienten häufen sich die Fahrten ins Krankenhaus und bedeuten somit eine finanzielle Belastung für den Patienten. Die gesetzliche Krankenversicherung sieht daher eine Rückerstattung vor für:

    • Fahrtkosten zur ambulanten Krebsbehandlung
    • Fahrtkosten zu Kontrolluntersuchungen
    • Fahrtkosten der Eltern oder des Vormundes krebskranker Kinder (jünger als 18 Jahre)

    Bedingungen

    Bei dem Zielkrankenhaus muss es sich um ein Zentrum handeln, das über eine Abteilung für onkologische Behandlungen verfügt. 

    Erstattung

    Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet jeweils einen Krankentransport pro Tag (Hin- und Rückfahrt):

    • Wenn Sie mit dem Auto, Taxi oder Krankenwagen (Rotes Kreuz) ins Krankenhaus fahren, erhalten Sie 0,34 €/km (unabhängig von der Distanz)
    • Für öffentliche Transportmittel erhalten Sie eine vollständige Rückerstattung des Fahrscheins 2. Klasse

     

    Die Erstattung wird auf Basis einer Bescheinigung ausgezahlt, welche Ihnen das Behandlungszentrum am Ende des Monats oder nach Abschluss der Therapie aushändigt.

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    Kostenlose Fahrdienste für Krebskranke

    Im Norden Ostbelgiens bietet der Josephine-Koch-Service einen Fahrdienst für Krebspatienten an und begleitet die Patienten des Sankt Nikolaus Hospitals zu Diagnose- und Therapiezentren in der Region, u.a. nach Verviers und Lüttich. Die ehrenamtlichen Fahrer stehen den erkrankten Menschen der Gemeinden Eupen, Lontzen, Kelmis und Raeren von montags bis freitags jeweils von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Seite. Anfragen werden täglich von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr entgegengenommen.

     

    Im Süden Ostbelgiens organisiert die Vereinigung Hilfe für Krebskranke im Süden Ostbelgiens einen kostenlosen Fahrdienst für Krebspatienten der Gemeinden Amel, Büllingen, Bütgenbach, Burg-Reuland, Sankt Vith, Malmedy und Weismes. Sollten Sie diesen Fahrdienst in Anspruch nehmen, so werden Sie von Ehrenamtlichen zu Hause abgeholt, zur Therapie begleitet und wieder nach Hause gebracht.

     

    Die Kontaktdaten finden Sie unter Kontaktdaten.

     

  • Fahrten zum Dialysezentrum

    Für Dialysepatienten können die regelmäßigen Fahrten zum Dialysezentrum eine finanzielle Belastung darstellen. Folgende Fahrtkosten werden daher durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet:

    • Einzelfahrten zur ambulanten Dialyse in ein anerkanntes Dialysezentrum
    • Gruppenfahrten zur ambulanten Dialyse in ein anerkanntes Dialysezentrum
    • Kontrolluntersuchungen im Krankenhaus, falls die Dialysen zu Hause durchgeführt werden

    Bedingungen

    Sie müssen einen Antrag bei der Krankenkasse einreichen. Ein spezielles Formular für individuelle Fahrten oder für Gruppenfahrten muss vom Patienten selbst oder dessen gesetzlichen Vertreter ausgefüllt werden. Dieses Formular erhalten Sie im Dialysezentrum oder in unseren Geschäftsstellen.

    Erstattung

    Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt maximal eine Hin- und Rückfahrt pro Tag.

    • Für öffentliche Transportmittel erhalten Sie eine vollständige Rückerstattung des Fahrscheins 2. Klasse
    • Falls mehrere Dialysepatienten gemeinsam dasselbe Transportmittel benutzen, um zur Dialysebehandlung ins Krankenhaus zu fahren, gelten folgende Regeln:
      • Nur die Person, die am weitesten entfernt wohnt, erhält die Rückerstattung
      • Die Erstattung beträgt 0,34 €/km
      • Die Krankenkasse des Patienten, der die Erstattung erhält, muss die Krankenkasse der übrigen Patienten benachrichtigen
    • Wenn Sie mit dem Auto, Taxi oder Krankenwagen (Rotes Kreuz) ins Krankenhaus fahren, erhalten Sie 0,34 €/km für eine Hin- und Rückfahrt.
  • Fahrten zum Rehabilitationszentrum

    Unter bestimmten Bedingungen können Sie eine Erstattung für den Transport zum und vom Rehabilitationszentrum mit einem angepassten Transportmittel oder Ihrem behindertengerechten Auto erhalten.

    Bedingungen

    Das Rehabilitationszentrum hat eine Vereinbarung mit dem Versicherungsausschuss des Landesinstituts für Kranken- und Invalidenversicherung getroffen.

     

    Sie müssen einen Antrag bei uns einreichen (auch in unseren Geschäftsstellen erhältlich). Diesem muss eine ärztliche Bescheinigung beigefügt sein, woraus hervorgeht, dass Sie sich nicht ohne behindertengerechtes Fahrzeug fortbewegen können.

     

    Das Kollegium der Ärztedirektoren oder der Vertrauensarzt der Krankenkasse muss begutachten, ob Sie den Weg von und zum Rehabilitationszentrum aus schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen nur in Ihrem Rollstuhl zurücklegen können.

    Erstattung

    Der Transport wird durchgeführt Erstattung

    … durch das Rehabilitationszentrum oder ein Transportunternehmen

    1,58 €/km (0,49 €/km,

    wenn das Transportunternehmen Subventionen erhält)

    … mit dem Privatwagen

    0,30 €/km

    Gemeinsamer Transport  

    Transport von 2 Personen

    Die Erstattung wird um 20 % pro Person reduziert.

    Transport von 3 Personen

    Die Erstattung wird um 30 % pro Person reduziert.

  • Transport bei Frühgeburten

    Eine Erstattung der Transportkosten ist vorgesehen für frühgeborene oder neugeborene Kinder, deren Leben in Gefahr ist oder die dem Risiko ausgesetzt sind, unter permanenten, neurologischen Folgeschäden zu leiden. Die Fahrtkosten für Mutter und Kind werden übernommen. Erstattet wird:

    • der Transport von der Entbindungsstation zur Neugeborenenstation
    • eventuell der Rücktransport

    Bedingungen

    • Das Leben des Ungeborenen (Risiko Frühgeburt) oder des Neugeborenen ist in Gefahr
    • Der Transport erfolgt unter Aufsicht eines Arztes mit der Ambulanz
    • Der behandelnde Arzt bescheinigt, dass der Transport aus medizinischer Sicht notwendig ist
    • Das Kind ist hospitalisiert

    Erstattung

    • Pauschale für jeden Transport von 10 km: 72,57 €
    • Erhöhung der Pauschale ab 11 km: 7,26 €
    • Erhöhung der Pauschale ab 21 km: 72,57 €
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Zusätzliche Dienste

Die folgenden Erstattungen gelten nur für Fahrten innerhalb von Belgien oder in einem der direkt angrenzenden Länder (Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande). 

 

Falls eine Erstattung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist bspw. bei Nierendialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie (siehe oben), so wird keine Erstattung durch die Zusätzlichen Dienste gewährt (außer bei einer Fahrt mit dem Krankenwagen).

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Die Kostenerstattung für nicht dringende Krankenwagenfahrten im Rahmen einer stationären und/oder ambulanten Behandlung wird kumuliert und ist begrenzt auf 2.000,00 € pro Jahr.

  • Fahrten mit anderen Verkehrsmitteln und Fahrdiensten zu ambulanten Behandlungen / Transport von Muttermilch
    Taxifahrten

    0,60 €/km, Pauschale von 6,00 € für Kurzfahrten bis zu 10 km.

    Bus, Bahn, Tram, Metro

    Vollständige Erstattung der Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel 2. Klasse.

    Privatwagen

    0,15 €/km (abzüglich 10,00 € Eigenanteil/Fahrt). Die Erstattung gilt ausschließlich für Fahrten ab 150 km (Hin- und Rückweg). Bei Transport von Muttermilch wird kein Eigenanteil abgezogen.

    Organisierte Fahrdienste

    (Stundenblume, Josephine-Koch-Service, Télé-Service, SOS Médical Meuse usw.)

    0,15 €/km, bis zu 50 % der ausgestellten Rechnung.

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    Für Fahrten im Rahmen einer ambulanten Behandlung, sei es mit dem Krankenwagen, dem Taxi, Bus oder Privatwagen, besteht insgesamt eine Höchstgrenze von 2.000,00 € pro Jahr, bei Transport von Muttermilch bei 400,00 €.

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Von uns empfohlene Transportdienste

Unsere Krankenkasse empfiehlt derzeit folgende Dienste, die in ganz Ostbelgien in Anspruch genommen werden können. Dabei ist es ratsam, den Dienst mit dem kürzesten Anfahrtsweg zu kontaktieren. Außerdem sollten Sie den Fahrer darüber informieren, dass Sie bei unserer Krankenkasse versichert sind. 

  • Ambulanz Hautes Fagnes/Malmedy
  • LC Ambulances/Anhée
  • Rotes Kreuz (Wallonie)

Die Kontaktdaten der Dienste finden Sie auf dieser Seite unter Kontaktdaten.