Eine vom behandelnden Arzt ausgestellte Bescheinigung der erhaltenen Pflege. Anhand dieser Bescheinigung zahlt die Krankenkasse die vorgesehene Erstattung an den Patienten.
Wichtige Mitteilung: Wegen Krankheit müssen wir leider unseren Themenabend „Gesundheit: Ernährung bei chronischer Erkrankung“ am 8. und 15 April in Eupen und Sankt Vith absagen. Der Vortrag wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.