Patienten, die an einer schweren Krankheit leiden, können so eine zusätzliche Erstattung für ambulante Pflegekosten erhalten, d.h. Kosten die nicht im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt stehen.

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Gut zu wissen

Dieser freiwillige Zusatz ist sehr interessant, da die Prämien niedrig sind (zwischen 0,33 € und 2,48 € je nach Alter), die Leistungen jedoch hoch. Wenn Sie sich entscheiden, diese Option nicht abzuschließen, gilt die Wahl auch für Ihre Mitversicherten. Wenn Sie sie später aktivieren möchten, können Sie dies nur bis zum Alter von 65 Jahren tun.

 

Anschluss an die Garantie

 

Leistungen

Patienten, die an einer schweren Krankheit leiden, können durch die Garantie schwere Krankheiten bis zu 7.000,00 € pro Jahr für ambulante Pflegekosten erhalten, d.h. Kosten, die nicht in Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt stehen:

  • Eigenanteile und Honorarzuschläge (bis 100 % des gesetzlich festgelegten Tarifs) für Arztbesuche und Konsultationen,
  • häusliche Krankenpflege,
  • Honorare für Innere Medizin, Nuklearmedizin, Klinische Biologie, Haut- und Venenheilkunde, Orthopädie, Anatomopathologie, Genetik,
  • technisch-medizinische Leistungen,
  • medizinische Bildverfahren, Strahlen- und Radiumtherapie, Radioisotope,
  • Zuschläge für Notdienste,
  • Honorare für die dringende Inanspruchnahme einer spezialisierten Notfallversorgung,
  • Leistungen von Bandagisten, Optikern und Akustikern,
  • Kinesitherapie, Physiotherapie, Logopädie,
  • Herztraining,
  • spezielle Leistungen,
  • Kosten für Medikamente (alternative Heilmittel ausgeschlossen) und magistrale Zubereitungen, insofern eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt,
  • Kosten für eine Perücke, insofern eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt,
  • Leihgebühren für Krankenmaterial,
  • bis zu 400,00 € für die Tätowierung des Warzenhofs und der Brustwarze nach einer Brustrekonstruktion, insofern eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt.
  • Welche Krankheiten sind abgedeckt?
    • Aids *
    • Alzheimer-Erkrankung *
    • Amyotrophe Lateralsklerose *
    • Bruccellose
    • Cholera
    • Creutzfeldt-Jakob-Krankheit *
    • Crohn-Erkrankung *
    • Demenz-Erkrankung (andere als Alzheimer) *
    • Diabetes Typ 1 *
    • Diphtherie
    • Entzündung der Hirn- und Rückenmarkhäute
    • Flecktyphus
    • Gehirnentzündung
    • Hodgkin-Erkrankung
    • Huntington-Krankheit *
    • Kinderlähmung *
    • Krebs
    • Leberzirrhose infolge von Hepatitis *
    • Leukämie
    • Malaria
    • Milzbrand-Krankheit
    • Mukoviszidose *
    • Multiple Sklerose *
    • Niereninsuffizienz, die eine Dialyse erfordert *
    • Organtransplantation (mit Ausnahme von Hornhaut- und Hauttransplantationen) *
    • Parkinson-Erkrankung *
    • Pompesche Krankheit *
    • Progressive Muskeldystrophie *
    • Sklerodermie mit Organbefall *
    • Tuberkulose
    • Typhus-ähnliche Erkrankung und Parathyphuserkrankung
    • Ulzerös-hämorrhagische Proktokolitis *
    • Wundstarrkrampf

     

    * Unheilbare schwere Krankheiten.

Bedingungen für eine Erstattung

  • Die Kosten stehen im Zusammenhang mit der schweren Krankheit.
  • Die erbrachten Leistungen müssen ärztlich verordnet und medizinisch notwendig sein.
  • Es muss sich um Pflege handeln, die in Belgien ausgeführt wird und dies während des Zeitraums, in dem die schwere Krankheit durch den Medizinischen Berater von MLOZ Insurance anerkannt ist.
  • Die schwere Krankheit darf erst nach dem 1. Januar 2004 diagnostiziert worden sein (für manche der Krankheiten gilt ein späteres Datum) und nach dem Anschluss des Mitglieds an Hospitalia oder Hospitalia Plus.

Monatliche Prämien

Altersgruppe Prämien
unter 18 Jahre 0,33 €
18 – 24 Jahre 0,41 €
25 – 49 Jahre 1,11 €
50 – 59 Jahre 1,36 €
ab 60 Jahre 2,48 €
  • Wie erhalte ich eine Erstattung durch die Garantie schwere Krankheiten?

    Sie müssen einen Antrag auf Gewährung der Garantie schwere Krankheiten und/oder der Garantie Krebs einreichen. Diesen finden Sie im Downloadbereich sowie mit Ihren Daten vorausgefüllt im Online Büro. Sie können sich aber auch an einen Kundenberater in einer unserer Kontaktstellen wenden.

     

    Dem Antrag muss ein ärztlicher Bericht beigefügt werden, auf dem Folgendes vermerkt ist:

    • die Art der Erkrankung,
    • das Datum der Diagnose.

     

    Für die unheilbaren schweren Krankheiten gilt die Gewährung ohne zeitliche Begrenzung, solange der Versicherte Hospitalia angeschlossen bleibt.

     

    Für die anderen heilbaren schweren Krankheiten wird die Zustimmung für den Zeitraum von 1 Jahr erteilt, beginnend ab dem Datum der Diagnose der schweren Krankheit, insofern zwischen dem Datum der Diagnose der schweren Krankheit und dem Zeitpunkt des Antrags auf Gewährung nicht mehr als 3 Jahre vergangen sind.

     

    Diese Zustimmung kann jeweils um einen Zeitraum von 1 Jahr für dieselbe Krankheit erneuert werden, entweder direkt oder nicht direkt im Anschluss an die erste Periode.

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Die Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Sie stellen keine Anspruchsberechtigung dar. Für die Rechte und Pflichten der Versicherten ist ausschließlich die Satzung der VaG MLOZ Insurance maßgebend.

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Freie Krankenkasse, Gesellschaftssitz: 4760 Büllingen, Hauptstraße 2

Versicherungsvertreter Nr. AfK 5004c für die VaG MLOZ Insurance, anerkannt vom Aufsichtsamt für die Krankenkassen und für die Landesbünde der Krankenkassen unter der Kodenummer AfK 750/01 für die Zweige 2 und 18. 

Gesellschaftssitz: 1070 Brüssel – Route de Lennik 788 A – Belgien
Unternehmensnummer: 422.189.629

 

Beschwerden: Beschwerden können gerichtet werden an info@freie.be oder an den Beschwerdemanager von MLOZ Insurance (complaints@mloz.be) oder an den Ombudsmann der Versicherungen (info@ombudsman-insurance.be).

Die Freie Krankenkasse bietet diese Versicherung im Auftrag der VaG MLOZ Insurance an.