Sie können sich für eines der Hospitalia-Produkte versichern lassen, insofern Sie mit der Beitragszahlung für die Zusätzlichen Dienste in Ordnung sind. 

Altergrenzen

Produkt Altersgrenze
Hospitalia
Hospitalia Medium 65 Jahre
Hospitalia Plus 65 Jahre
Garantie für schwere Krankheiten 65 Jahre
Hospitalia Kontinuität 65 Jahre
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Sie müssen ebenfalls die Personen anschließen, die zu Ihren Lasten in der gesetzlichen Krankenversicherung eingetragen sind, es sei denn, diese sind bereits durch eine gleichwertige Versicherung gedeckt.

Antrag

Wenn Sie versichert werden möchten, müssen Sie folgende 2 Formulare ausfüllen:

  • den Antrag auf Mitgliedschaft oder Wechsel des Produktes (pro Haushalt, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung eingetragen)
  • einen medizinischen Fragebogen (pro Person)

Diese finden Sie im Downloadbereich unserer Website. Sind Sie im Online Büro registriert, können Sie die Dokumente dort auch mit Ihren Daten vorausgefüllt herunterladen. 

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Persönliche Beratung

Gerne beraten wir Sie in unseren Geschäftsstellen und sind Ihnen beim Ausfüllen der Dokumente behilflich. Anhand einer Bedürfnisanalyse, kann festgelegt werden welches Versicherungsprodukt am besten auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Ihr neugeborenes oder adoptiertes Kind können Sie mittels des Antrag auf Mitgliedschaft oder Wechsel des Produktes versichern. Ein medizinischer Fragebogen ist nicht erforderlich, insofern Ihr Neugeborenes (oder Ihr adoptiertes Kind unter 3 Jahren) innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt oder der Adoption eingetragen wird.

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Wozu dient der medizinische Fragebogen?

Auf Grundlage des medizinischen Fragebogens und eventueller zusätzlich angefragter Informationen, entscheidet der Medizinische Berater von MLOZ Insurance, ob für die Aufnahme in die Krankenhausversicherung eventuell eine Einschränkung gilt. Sie werden schriftlich darüber benachrichtigt, ob Sie mit oder ohne Einschränkung in unsere Krankenhausversicherung aufgenommen werden. Wird eine Einschränkung festgelegt, werden im Falle eines Krankenhausaufenthaltes in direkter Verbindung mit der bestehenden Krankheit, die Zimmer- und Honorarzuschläge im Einzelzimmer NICHT erstattet. Bei Aufenthalt im Zweibett- oder Mehrbettszimmer gilt keine Einschränkung.

Wartezeit

Bei den Leistungen der Krankenhausversicherung  besteht eine Wartezeit von 6 Monaten. Diese beginnt ab dem ersten Anschlusstag. Unter gewissen Bedingungen kann die Wartezeit aufgehoben werden:

  • Neue Mitglieder, die belegen können, dass sie bis zum Tag des Anschlusses seit 6 Monaten bei einer gleichwertigen Krankenhausversicherung angeschlossen waren, werden von der Wartezeit befreit.
  • Neugeborene und adoptierte Kinder (unter 3 Jahre) werden beim Anschluss automatisch ohne Wartezeit aufgenommen, insofern die Wartezeit der Eltern beendet ist.
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Keine Wartezeit bei Unfall

Falls Sie Opfer eines Unfalls wurden, übernimmt unsere Versicherung auch während der Wartezeit die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt, der in direkter Verbindung mit dem Unfall steht. Die Erstattung erfolgt nach Beurteilung des Medizinischen Beraters von MLOZ Insurance.

Wartezeit für Schwangere

Sind Sie zum Zeitpunkt Ihrer Eintragung schwanger, so gelten für Sie besondere Regelungen für die Kostenübernahme des Krankenhausaufenthalts:

 

während der ersten 6 Monate

Es ist keine Kostenübernahme möglich, es sei denn, Sie wurden vollständig von der Wartezeit befreit. In diesem Fall erfolgt die Kostenübernahme mit Ausnahme der Zimmer- und Honorarzuschläge im Einzelzimmer;

vom 7. bis zum 9. Monat

Es werden keine Zimmer- und Honorarzuschläge im Einzelzimmer erstattet.

ab dem 10. Monat

Normale Kostenübernahme

 

Auch hier gilt: Neue Versicherte, die bei ihrer vorherigen Krankenkasse einer gleichwertigen Krankenhausversicherung angeschlossen waren, müssen keine Wartezeit absolvieren, insofern sie am Datum der Geburt mindestens 9 Monate an die Krankenhausversicherung angeschlossen sind.

 

Die Freie Krankenkasse bietet diese Versicherung im Auftrag der VaG MLOZ Insurance an.

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Die Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Sie stellen keine Anspruchsberechtigung dar. Für die Rechte und Pflichten der Versicherten ist ausschließlich die Satzung der VaG MLOZ Insurance maßgebend.

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Freie Krankenkasse, Gesellschaftssitz: 4760 Büllingen, Hauptstraße 2

Versicherungsvertreter Nr. AfK 5004c für die VaG MLOZ Insurance, anerkannt vom Aufsichtsamt für die Krankenkassen und für die Landesbünde der Krankenkassen unter der Kodenummer AfK 750/01 für die Zweige 2 und 18. 

Gesellschaftssitz: 1070 Brüssel – Route de Lennik 788 A – Belgien
Unternehmensnummer: 422.189.629