Rilatine Modified Release 20 mg und 30 mg: Ende der Erstattung zum 1. November 2026
02.11.2026Seit dem 1. November 2026 sieht die gesetzliche Krankenversicherung keine Erstattung mehr vor für Rilatine Modified Release 20 mg und 30 mg. Diese Medikamente werden zur Behandlung von ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) eingesetzt. Doch seien Sie beruhigt: Sie verlieren dadurch nicht Ihr Anrecht auf eine Erstattung.
Warum endet die Erstattung?
Die Erstattung von Rilatine Modified Release 20 mg und 30 mg endet auf Antrag des Herstellers. Für Rilatine 10 mg mit kurzer Wirkungsdauer ändert sich nichts: Dieses Medikament bleibt erstattbar.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie bereits eine Genehmigung des Vertrauensarztes für eines dieser Medikamente haben, wird diese automatisch in eine Genehmigung für ein gleichwertiges Medikament umgewandelt, das weiterhin erstattet wird. Dabei handelt es sich um Equasym XR oder Methylphenidaat XR EG. Ihr Anrecht auf eine Erstattung bleibt somit bestehen.
Für den Erhalt des neuen Medikaments benötigen Sie allerdings eine ärztliche Verordnung.
Falls Sie weiterhin die Einnahme von Rilatine Modified Release bevorzugen, ist dies ebenfalls möglich. Beachten Sie jedoch, dass Sie in diesem Fall die Kosten für das Medikament vollständig selbst übernehmen müssen.