Den Personalausweis zur Hand: der richtige Reflex beim Zahnarzt
28.05.2026Ihr nächster Zahnarzttermin steht bevor? Denken Sie daran, Ihren Personalausweis mitzunehmen. So wird gewährleistet, dass Sie als Patient korrekt identifiziert werden und die Abrechnung mit der Krankenkasse reibungslos und ohne zusätzlichen administrativen Aufwand erfolgt.
Ab dem 1. Oktober 2026 sind Zahnärzte dazu verpflichtet, die Identität ihrer Patienten zu überprüfen, um das elektronische DrittzahlersystemSystem, durch das ein Pflegeleistender (Arzt, Pflegerin usw.) oder Krankenhaus der Krankenkasse die Kosten direkt in Rechnung stellt. So muss der Patient die Arzthonorare und Krankenhauskosten nicht mehr vollständig vorstrecken, sondern zahlt nur seinen Eigenanteil und eventuelle Honorarzuschläge, d.h. die Kosten die er ohnehin tragen muss. Mehr (eFact) anwenden zu dürfen. eFact ermöglicht die direkte Abrechnung zwischen Zahnarzt und Krankenkasse auf elektronischem Weg: Die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt automatisch, Sie zahlen lediglich Ihren Eigenanteil.
Dank Identitätsnachweis kann der Patient eindeutig identifiziert werden und das automatische Erstattungssystem angewendet werden. Außerdem ist es möglich, über den Personalausweis auf relevante Daten und Behandlungsinformationen zuzugreifen. So kann der Zahnarzt eine qualitativ hochwertige Versorgung gewährleisten, während der Patient gleichzeitig vor Missbrauch geschützt wird.
Wer muss welches Dokument vorlegen?
- Erwachsene: Personalausweis (eIDIhr elektronischer Personalausweis (eID) dient dazu, Ihre Rechte in der Sozialsicherheit, insbesondere Ihr Anrecht auf Erstattungen für Gesundheitspflege, zu prüfen. Sie wird vor allem beim Besuch in Krankenhäusern, Apotheken und beim Arztbesuch benutzt. Mehr), die elektronische Ausländerkarte (oder ISI+ Karte, wenn Sie keins von beidem besitzen)
- Kinder: Kids-ID oder ISI+ Karte
Ihren Identitätsnachweis gerade nicht zur Hand?
Dann nehmen Sie eine VignetteDie Vignetten werden von der Krankenkasse ausgestellt. Es handelt sich um kleine Aufkleber, welche die Identität und das Statut des Versicherten ausweisen. Sie sind jedoch ohne Wert und dienen einzig dazu, den Versicherten zu identifizieren. Im Prinzip müssen sie auf alle Pflegebescheinigungen geklebt werden, vor dem Einreichen bei der Krankenkasse. Mehr Ihrer Krankenkasse mit zu Ihrem Zahnarztbesuch. Das ist weiterhin eine gültige Alternative, um Ihre Identität zu prüfen.