Eigenanteil
Der Eigenanteil ist der Anteil der Kosten, den der Patient nach Intervention der gesetzlichen Krankenversicherung selbst tragen muss. Der gesetzliche Eigenanteil beträgt für Normalversicherte ca. 25 % des Honorars. Patienten mit Anrecht auf den VorzugstarifAnrecht auf eine höhere Rückerstattung der Kosten für Gesundheitspflege. Um von diesem System profitieren zu können, darf das jährliche Einkommen der Person einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Mehr haben häufig einen geringeren oder gar keinen Eigenanteil zu zahlen.
Honorarzuschlag
Nicht konventionierte Pflegeleistende dürfen einen sogenannten HonorarzuschlagBetrag, der zusätzlich zum Basistarif von einem Arzt in Rechnung gestellt wird. Mehr berechnen. Das ist ein Betrag, der zusätzlich zum Basistarif vom Pflegeleistenden in Rechnung gestellt wird. Der Patient muss diese Kosten zusätzlich zum Eigenanteil selbst zahlen, denn die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Mehr kommt für Honorarzuschläge nicht auf.
Konventioniert - nicht konventioniert
Ein konventionierter Pflegeleistender hat das Kassenabkommen unterzeichnet und hält sich an die gesetzlich festgelegten Honorare. Ein nicht konventionierter Pflegeleistender ist dem Abkommen nicht beigetreten und hat die Möglichkeit, neben dem Honorar einen Zuschlag zu berechnen.
Jeder Pflegeleistender kann selbst entscheiden, ob er vollständig, teilweise oder nicht konventioniert sein möchte. Ein teilweise konventionierter Pflegeleistender kann bspw. zu bestimmten Zeiten (vormittags oder nachmittags) oder an bestimmten Orten (im Krankenhaus oder in der eigenen Praxis) konventioniert bzw. nicht konventioniert sein.
Beispiel
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Gesamtkosten |
Basistarif (gesetzliches Honorar) |
Erstattung gesetzliche Versicherung |
Gesetzlicher Eigenanteil |
Honorarzuschlag |
Gesamtkosten für den Patienten |
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60,00 € |
45,00 € |
33,75 € |
11,25 € |
15,00 € |
11,25 € + 15,00 € = 26,25 € |
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