Was müssen Sie beim Arzt bezahlen?
Einige Gruppen von Pflegeleistenden sind verpflichtet, die Tarife ihrer Leistungen für ihre Patienten auszuhängen. Ziel dieser Maßnahme ist es, dass die Patienten vor der PflegeleistungMedizinische Behandlung an einem Patienten. Mehr eine klarere Vorstellung davon erhalten, welche Kosten auf sie zukommen, damit sie ihre Zustimmung zu dieser Pflegeleistung unter Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen geben können.
Welche Pflegeleistenden sind von der Maßnahme betroffen?
Seit dem 1. März 2024 sind Zahnärzte (Allgemeinzahnärzte, Kieferorthopäden und Parodontologen), Krankenpfleger, Kinesitherapeuten, Logopäden, Optiker, Orthopädietechniker (Orthopäden, Bandagisten und Orthopädieschuhmacher), Apotheker, Hebammen und Akustiker gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Honorartarife auszuhängen.
Welche Infos müssen mitgeteilt werden?
- Allgemeine Infos (Zulassungsnummer, Fachbereich usw.),
- Konventionierungsstatus (Status, ob der Arzt dem KassenabkommenAbkommen zwischen Pflegeleistenden und Krankenkassen, bei dem u.a. die Honorare festgelegt werden. (s. auch konventioniert) Mehr (ganz oder teilweise) beigetreten ist oder nicht, und ggf. die Tage und Uhrzeiten, an denen er nicht konventioniertEin konventionierter Pflegeleistender hat das Kassenabkommen unterzeichnet und hält sich an die vereinbarten Honorare. Ein Arzt kann entscheiden ob er vollständig, teilweise oder nicht konventioniert ist. Mehr ist),
- eine Beschreibung der am häufigsten in Anspruch genommenen Pflegeleistungen und deren Kodenummer,
- der Gesamtbetrag der Pflegeleistung bestehend aus:
-
- dem Betrag, den die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Mehr übernimmt,
- dem Betrag, der zu Lasten des Patienten bleibt (Eigenanteil), und
- dem Höchstbetrag der möglichen Zuschläge, die der Pflegeleistende zusätzlich zum gesetzlichen Tarif berechnen darf, wenn er nicht konventioniert ist.
Auch für Pflegeleistungen, die in einem Ärztehaus erbracht werden, müssen die Kosten der erbrachten Leistungen im Rahmen der Pauschalzahlung angegeben werden.
Wo und wie müssen diese Infos ausgehängt werden?
Die Infos müssen klar, lesbar und verständlich sein und mindestens in der Praxis des Pflegeleistenden (z.B. im Wartezimmer) ausgehängt werden. Dabei steht es dem Pflegeleistenden frei, ob er sie auf Papier oder digital bereitstellt.
Die Infos dürfen auch online zugänglich sein, wenn der Pflegeleistende über eine Website verfügt. Dies entbindet ihn jedoch nicht davon, die Infos in seiner Praxis auszuhängen. Wenn er seine Patienten an verschiedenen Orten empfängt, ist er verpflichtet, die Infos über die Kosten der Pflegeleistungen an allen Orten auszuhängen.
Mit welchen Konsequenzen müssen Pflegeleistende rechnen, die diese Infos nicht aushängen?
Nicht konventionierte oder teilweise konventionierte Pflegeleistende, die ihren Konventionierungsstatus nicht aushängen, dürfen ihren Patienten keine Zuschläge berechnen.
Bei welchen Pflegeleistenden kann ich eine Kostenschätzung anfragen?
Eine Kostenschätzung muss von Orthopädietechnikern (Orthopäden, Bandagisten und Orthopädieschuhmachern), Chirurgen und Implantatanbietern erstellt werden. Bei Orthopädietechnikern, Hörgeräteakustikern und Optikern muss der Patient die Lieferbescheinigung unterschreiben, um zu bestätigen, dass er die Leistung erhalten hat und über den Betrag informiert wurde, den er nach Intervention der Krankenkasse selbst tragen muss.
Welche Infos müssen mitgeteilt werden?
Der zu zahlende Gesamtbetrag, die Liste der erstattungsfähigen und nicht erstattungsfähigen Leistungen (mit einer klaren Aufschlüsselung der Beträge, die von der Krankenkasse übernommen werden, und der Beträge, die zu Lasten des Patienten bleiben).
Wie kann ich herausfinden, ob ein Pflegeleistender konventioniert ist?
Besuchen Sie die dafür vorgesehene Website des LIKIVLandesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (frz. INAMI, fläm. RIZIV). Das LIKIV verwaltet im Rahmen der belgischen Sozialgesetzgebung die Versicherung für Gesundheitspflege und für Geldleistungen (Ersatzeinkommen im Falle von Arbeitsunfähigkeit). Das LIKIV kontrolliert die Krankenkassen und die Pflegeleistenden (Ärzte, Pflegerinnen usw.). Mehr: www.pflegeerbringerfinden.be. Die Suche im Recherche-Tool erfolgt nach Name, Gemeinde oder Beruf.
Kann ich mich an die Krankenkasse wenden, wenn die Tarife schlecht oder gar nicht ausgehängt sind?
Wenn Sie Fragen oder Probleme mit einem Pflegeleistenden in Bezug auf dessen Tarifinfos oder Abrechnung haben, können Sie uns kontaktieren:
- per E-Mail,
- über das Kontaktformular auf unserer Website,
- in einer unserer Kontaktstellen,
- per Telefon.
Sollte es ein Problem mit der Abrechnung geben, kann der Dienst Verteidigung der Mitglieder unserer Krankenkasse Ihnen zur Seite stehen.
info@freie.be
+32 (0)80 640 515
Sie möchten mehr über die Kosten Ihrer Gesundheitspflege und über Ihre Rechte als Patient erfahren?
Dann besuchen Sie die dafür vorgesehene Website des LIKIV: www.pflegetarife.be.
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
Während der Öffnungszeiten versuchen wir Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen, sei es telefonisch oder per Mail. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie einen Termin buchen oder gewisse Angelegenheiten in Ihrem persönlichen Online Büro selbst einsehen, Dokumente drucken, Vignetten bestellen und vieles mehr.