Hinter diesem Menüpunkt verbergen sich alle Geldleistungen, die Sie von uns erhalten – sei es durch einen Arztbesuch, Krankenhausaufenthalt oder wegen einer Arbeitsunfähigkeitsperiode. Sie warten auf eine Genehmigung für ein Medikament? Den Status können Sie unter „Anträge Vertrauensarzt“ verfolgen.
Erstattungen
Unter „Erstattungen“ können Sie die letzten Erstattungen einsehen – Ihre sowie die Ihrer Mitversicherten.
Erstattungen suchen
Unter „Erstattungen suchen“ können Sie alle Ihre Erstattungen sowie die Erstattungen Ihrer Mitversicherten und Vollmachten der letzten zwei Jahre einsehen. Sie haben folgende Auswahl- oder Suchmöglichkeiten:
- Auswahl einzelner Personen
- Anzeige nach Zeitraum
- Anzeige nach gezahltem Betrag
- Anzeige nach erstattetem Betrag
- Auswahl der Versicherungen für die die Rückzahlungen angezeigt werden sollen (bspw. nur Hospitalia, nur gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Mehr usw.)
- Auswahl des oder der Pflegeleistenden für die die Rückzahlungen angezeigt werden sollen.
- Auswahl nach Art der Bescheinigung (Papier, eAttestDie elektronische Form der Pflegebescheinigung. Der Arzt übermittelt der Krankenkasse die Bescheinigung direkt in digitaler Form und Sie erhalten lediglich eine Quittung. Mehr, Drittzahler)
Die Erstattungen zeigen sich pro Person und pro Versicherung an. Seit Kurzem können Sie auch Drittzahler-Erstattungen unter „Drittzahler-Abrechnung zwischen Krankenkasse und Pflegeleistendem“ einsehen. In folgenden FAQs finden Sie die wichtigsten Antworten zu dieser Neuerung:
-
Was genau hat sich geändert mit Hinzufügen der Drittzahler-Erstattungen?
- Vorher: Das Online Büro zeigte nur Rückerstattungen, die auf das Bankkonto des Mitglieds überwiesen wurden.
- Jetzt: Es werden auch Zahlungen direkt an Pflegeleistende angezeigt, die im Rahmen des Drittzahlersystems für die Leistungen des Mitglieds erfolgen. Die Informationen betreffen derzeit nur Leistungen, die von der Krankenkasse übernommen werden und erbracht werden durch:
- Hausärzte
- Fachärzte
- Kines
- Zahnärzte
- Krankenpfleger zu Hause
-
Was ist der Vorteil für mich?
- Sie können Ihre Gesundheitsausgaben besser verstehen durch eine allumfassendere Übersicht erstatteter Leistungen.
- Sie haben die Möglichkeit, Ihre Rechte zu prüfen und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
- Sie können mögliche Abrechnungsfehler erkennen und melden (nicht erbrachte Leistungen, unübliche Zuschläge usw.).
-
Welche Details sind auf der Erstattungsseite verfügbar?
Für Rückerstattungen auf das Bankkonto des Mitglieds:
- Leistungsdatum
- Erstattungsdatum
- PflegeleistenderArzt, Facharzt, Zahnarzt, Krankenpflegerin, Kinesitherapeut usw. Mehr
- Leistung und Leistungskode
- Gesetzliches Honorar, Gezahlter Betrag, Gesetzlicher Eigenanteil und Summe der beiden in Gezahlter Eigenanteil
- Erstattung
- Kontonummer auf die die Erstattung überwiesen wurde
- Referenz (Teil des Verwendungszwecks auf der Überweisung)
Für Zahlungen direkt an Hausärzte, Fachärzte, Zahnärzte oder Kines (Drittzahler):
- Leistungsdatum
- Erstattungsdatum
- Pflegeleistender
- Leistung und Leistungskode
- Gesetzliches Honorar, Gezahlter Betrag, Zuschlag und Summe der beiden in Gezahlter Eigenanteil
- Betrag der Drittzahler-Abrechnung
- Button „Leistung melden“
Für Zahlungen direkt an Krankenpfleger (Drittzahler):
- Leistungsdatum
- Erstattungsdatum
- Pflegeleistender
- Leistung und Leistungskode
- Gesetzliches Honorar, Gezahlter Betrag, Zuschlag und Summe der beiden in gezahlter Eigenanteil
- Betrag der Drittzahler-Abrechnung
- Anzahl Besuche an diesem Leistungsdatum
- Button „Leistung melden“
-
Wie genau kann ich auf die Drittzahler-Erstattungen zugreifen?
- Über online.freie.be (Registirerung oder Anmeldung erforderlich)
- Menüpunkt: „Erstattungen suchen“
- Zahlungen an Pflegeleistende sind getrennt von den anderen gesetzlichen Erstattungen
- Daten können als PDF heruntergeladen werden, indem der Button „Bescheinigung drucken“ geklickt wird. Auch hier werden die Erstattungen und Zahlungen gesondert angezeigt
Drittzahler-Abrechnungen sind nicht sichtbar unter „Letzte Erstattungen“: Dort werden nur Erstattungen auf das Konto des Mitglieds angezeigt, zudem nur Erstattungen des eingeloggten Mitglieds sowie seiner Mitversicherten – Vollmachten sind hier ausgeschlossen. Diese findet man auch nur unter „Erstattungen suchen“.
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Wie lange sind Erstattungen einsehbar?
- Vollständige Historie der letzten 2 Jahre.
- Neue Daten ab Januar 2025; ältere Zahlungen nur sichtbar, wenn sie innerhalb dieses 2-Jahres-Zeitraums erfasst wurden.
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Wie funktioniert das Melden einer Leistung?
- Sie können direkt auf der entsprechenden Zeile „Leistung melden“ klicken
- Häufige Meldungsarten:
- Falscher Betrag
- Unbekannter Leistungserbringer
- Nicht erbrachte Leistung
- Unüblicher Zuschlag
Anträge an den Vertrauensarzt
Unter diesem Menüpunkt können Sie den Stand Ihrer Anträge an den VertrauensarztArzt, der im Auftrag der Krankenkasse die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit oder von medizinisch-sozialen Leistungen der Versicherten vornimmt. Mehr verfolgen, so bspw. Sondergenehmigungen für Medikamente.
Krankengeld einsehen
Wenn Sie arbeitsunfähig waren oder sind, können Sie hier die periodischen Zahlungen einsehen, die Sie von uns erhalten haben. Diese Zahlungen können Sie bis zu 2 Jahre zurückverfolgen.
Wir stehen zu Ihrer Verfügung
Während der Öffnungszeiten versuchen wir Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen, sei es telefonisch oder per Mail. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie einen Termin buchen oder gewisse Angelegenheiten in Ihrem persönlichen Online Büro selbst einsehen, Dokumente drucken, Vignetten bestellen und vieles mehr.