Zusätzliche Dienste: Änderungen und Neuerungen ab 2026


Durch unsere Zusätzlichen Dienste übernehmen wir Kosten, die nicht oder nur teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt sind. Mit diesem Plus möchten wir Sie bestmöglich unterstützen.


Besondere Erstattung für Schwerpflegebedürftige

Ab dem 1. Januar 2026 wird die Erstattung für Schwerpflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, nicht mehr anhand einzelner Ausgaben (z.B. für Inkontinenz- oder Pflegematerial) vorgenommen. Stattdessen zahlen wir eine monatliche Pauschale aus, wodurch das Einreichen von Belegen entfällt. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe:

  • Pflegestufe A: 50 € pro Monat,
  • Pflegestufe B: 75 € pro Monat,
  • Pflegestufe C: 100 € pro Monat.

Die Auszahlung erfolgt jeweils vierteljährlich für die vergangenen 3 Monate. Die betroffenen Mitglieder brauchen nichts zu unternehmen.

 

Verhütungsmittel und Periodenprodukte

Unsere Mitglieder können die Erstattung für Verhütungsmittel in Höhe von 60 € pro Jahr seit Jahresbeginn auch für wiederverwendbare Periodenprodukte nutzen. Die Auszahlung nehmen wir auf Vorlage des Kaufbelegs oder der Lieferbescheinigung der Apotheke (BVAC) vor.

 

Psychologische Betreuung

Wir dehnen unsere Erstattung für psychologische Betreuung aus: Neben Behandlungen bei einem anerkannten selbstständigen Psychologen bzw. Therapeuten übernehmen wir auch einen Teil der Kosten für Sitzungen bei einem selbstständigen Orthopädagogen sowie für Sitzungen bei einem selbstständigen Sexologen. Für die ersten 20 Sitzungen beträgt die Erstattung 20 €, für jede weitere Sitzung 15 €, ohne Begrenzung der Anzahl Sitzungen pro Jahr.

 

Geburts- oder Adoptionsprämie

Wir erhöhen die Prämie, die wir anlässlich der Geburt oder Adoption eines Kindes auszahlen, und zwar von 350 € auf 400 €.

 

Perücke und Kopftücher

Für Personen, die aus medizinischen Gründen eine Perücke benötigen, welche nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet wird, sehen wir eine Kostenübernahme von 75 % vor, bis zu 180 € pro Person, mit einer Erneuerungsfrist von 2 Jahren. Wir zahlen diese Erstattung nun wahlweise auch für Kopftücher aus.

 

Rückenschule

Wir erstatten bis zu 100 € pro Jahr für alle Rückenschulen oder -trainings, die von einem Kinesitherapeuten und/oder einer anderen speziell ausgebildeten Fachkraft durchgeführt werden.

 

Achtsamkeit und Mindfulness

Für Achtsamkeits- oder Mindfulnesskurse, die von einer ausgebildeten Fachkraft geleitet werden, erstatten wir 50 % der Kosten, bis zu 100 € pro Jahr.

 

Krankentransport

Wir übernehmen 80 % der Ausleihgebühren für ein speziell umgebautes Fahrzeug, das im Rahmen einer ambulanten oder stationären Behandlung für den Transport des Patienten angemietet wird.

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Für einen Beitrag von 12 € pro Monat für Hauptversicherte (Mitversicherte sind inbegriffen) können Sie auf über 70 Leistungen zurückgreifen.