Zusätzliche Dienste: Änderungen und Neuerungen ab 2026
02.01.2026Durch unsere Zusätzlichen Dienste übernehmen wir Kosten, die nicht oder nur teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt sind. Mit diesem Plus möchten wir Sie bestmöglich unterstützen.
Besondere Erstattung für Schwerpflegebedürftige
Ab dem 1. Januar 2026 wird die Erstattung für Schwerpflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, nicht mehr anhand einzelner Ausgaben (z.B. für Inkontinenz- oder Pflegematerial) vorgenommen. Stattdessen zahlen wir eine monatliche Pauschale aus, wodurch das Einreichen von Belegen entfällt. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe:
- Pflegestufe A: 50 € pro Monat,
- Pflegestufe B: 75 € pro Monat,
- Pflegestufe C: 100 € pro Monat.
Die Auszahlung erfolgt jeweils vierteljährlich für die vergangenen 3 Monate. Die betroffenen Mitglieder brauchen nichts zu unternehmen.
Verhütungsmittel und Periodenprodukte
Unsere Mitglieder können die Erstattung für Verhütungsmittel in Höhe von 60 € pro Jahr seit Jahresbeginn auch für wiederverwendbare Periodenprodukte nutzen. Die Auszahlung nehmen wir auf Vorlage des Kaufbelegs oder der Lieferbescheinigung der Apotheke (BVAC) vor.
Psychologische Betreuung
Wir dehnen unsere Erstattung für psychologische Betreuung aus: Neben Behandlungen bei einem anerkannten selbstständigen Psychologen bzw. Therapeuten übernehmen wir auch einen Teil der Kosten für Sitzungen bei einem selbstständigen Orthopädagogen sowie für Sitzungen bei einem selbstständigen Sexologen. Für die ersten 20 Sitzungen beträgt die Erstattung 20 €, für jede weitere Sitzung 15 €, ohne Begrenzung der Anzahl Sitzungen pro Jahr.
Geburts- oder Adoptionsprämie
Wir erhöhen die Prämie, die wir anlässlich der Geburt oder Adoption eines Kindes auszahlen, und zwar von 350 € auf 400 €.
Perücke und Kopftücher
Für Personen, die aus medizinischen Gründen eine Perücke benötigen, welche nicht durch die gesetzliche KrankenversicherungVersicherung, die Ihnen die Pflegekosten für Arzt- oder Zahnarztbesuch, Arzneimittel, Entbindung usw. ganz oder teilweise rückerstattet. Das Anrecht auf Erstattung ergibt sich durch Sozialbeiträge. Auch Krankengeld und Invalidengeld sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Mehr erstattet wird, sehen wir eine Kostenübernahme von 75 % vor, bis zu 180 € pro Person, mit einer Erneuerungsfrist von 2 Jahren. Wir zahlen diese Erstattung nun wahlweise auch für Kopftücher aus.
Rückenschule
Wir erstatten bis zu 100 € pro Jahr für alle Rückenschulen oder -trainings, die von einem Kinesitherapeuten und/oder einer anderen speziell ausgebildeten Fachkraft durchgeführt werden.
Achtsamkeit und Mindfulness
Für Achtsamkeits- oder Mindfulnesskurse, die von einer ausgebildeten Fachkraft geleitet werden, erstatten wir 50 % der Kosten, bis zu 100 € pro Jahr.
Krankentransport
Wir übernehmen 80 % der Ausleihgebühren für ein speziell umgebautes Fahrzeug, das im Rahmen einer ambulanten oder stationären Behandlung für den Transport des Patienten angemietet wird.
Für einen Beitrag von 12 € pro Monat für Hauptversicherte (Mitversicherte sind inbegriffen) können Sie auf über 70 Leistungen zurückgreifen.