Wo und warum müssen Sie Ihr Baby anmelden?


Mit der Geburt eines Kindes wird das ganze Leben plötzlich auf den Kopf gestellt. Zwischen zartem Babyduft, überwältigenden Glücksgefühlen, leichter Überforderung und hormonellen Achterbahnfahrten müssen auch einige wichtige Formalitäten erledigt werden: die Anmeldung des neuen Erdenbürgers bei verschiedenen Behörden und Institutionen. Damit Sie den Überblick behalten, erklären wir Ihnen, wo und warum Sie Ihr Kind anmelden müssen.


Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung

Ein neugeborenes Kind muss innerhalb von 15 Tagen nach seiner Geburt beim Standesamt der Geburtsgemeinde angemeldet werden. Dafür reicht es, wenn ein Elternteil die Anmeldung vornimmt. Unverheiratete Paare sollten die Vaterschaft vor der Geburt anerkennen lassen – sonst muss die Mutter die Anmeldung übernehmen.

 

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

  • Personalausweis,
  • ärztliche Geburtsbescheinigung,
  • verheiratete Paare: Heiratsbuch,
  • unverheiratete Paare: Vaterschaftsanerkennung.

Nach der Anmeldung erhalten Sie 3 Kopien der Geburtsurkunde: eine für die Familienzulagenkasse, eine für die Krankenkasse und eine allgemeine Bescheinigung, die Sie nach Bedarf für andere Institutionen nutzen können. Ihre Wohngemeinde wird automatisch über die Änderung in Ihrem Haushalt informiert.

Anmeldung bei der Krankenkasse

Damit wir die Dauer der Mutterschaftsruhe berechnen, Ihnen das Mutterschaftsgeld auszahlen und das Kind in die Krankenversicherung eintragen können, benötigen wir folgende Dokumente:

  • eine Kopie der Geburtsurkunde,
  • den Antrag auf Änderung im Haushalt (dieses Dokument erhalten Sie im Downloadbereich unserer Website, in unseren Kontaktstellen oder vorausgefüllt im Online Büro),
  • falls Sie einem der Hospitalia- oder Dentalia-Produkte angeschlossen sind: den Antrag auf Mitgliedschaft (haben Sie die Wartezeit bereits durchlaufen, wird Ihr Kind ohne Wartezeit und medizinischen Fragebogen eingetragen).

Nach der Eintragung erhalten Sie von uns die entsprechenden Vignetten für Ihr Kind.

 

Die ISI+ Karte, mit der Sie Ihr Kind alternativ zur KidsID beim Arzt, im Krankenhaus oder in der Apotheke ausweisen können, ist in der App MyGov.be verfügbar. So haben beide Elternteile den Gesundheitsausweis ihres Kindes jederzeit auf dem Smartphone griffbereit. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die Bescheinigung auch in Papierform aus. Wenden Sie sich dafür an eine unserer Kontaktstellen.

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Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird das Kind bei dem Elternteil versichert, dessen Versicherungsstatut am vorteilhaftesten ist. Haben beide Elternteile dasselbe Statut, erfolgt die Eintragung in der Regel beim älteren Elternteil. Arbeitet ein Elternteil im Ausland, so wird das Kind bei dem in Belgien Beschäftigten eingetragen.

Anmeldung bei der Familienzulagenkasse (Ministerium)

Damit die Geburtsbeihilfe und das Kindergeld ausgezahlt werden können, muss das Neugeborene bei der Familienzulagenkasse angemeldet werden. Legen Sie dem Antrag auf Kindergeld den Auszug aus der Geburtsurkunde Ihres Kindes bei.

Geburtsbeihilfe

Arbeitnehmer, Selbstständige und Arbeitslose haben Anrecht auf eine einmalige Geburtsbeihilfe, auch Geburtsprämie genannt. Die Höhe variiert je nach Gemeinschaft. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft beträgt sie aktuell 1.376,16 € und muss beim Ministerium der DG beantragt werden. Der Antrag kann ab dem 6. Schwangerschaftsmonat gestellt werden – entweder mit einem ärztlichen Attest oder direkt mit dem Antrag auf Geburtsprämie. Die Auszahlung erfolgt frühestens 2 Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin. 

In den anderen Landesteilen sind folgende Zahlstellen zuständig: Famiwal (Wallonie), Fons Vlaanderen (Flandern) und Famiris (Region Brüssel).

Kindergeld

Für Kinder bis 18 Jahre gibt es Kindergeld. Bei Kindern mit einer Beeinträchtigung ist die Altersgrenze auf 21 Jahre angehoben. Jugendliche, die nach ihrem 18. Geburtstag einer beruflichen oder schulischen Ausbildung folgen, können bis zum 25. Geburtstag Kindergeld erhalten.

 

Zusätzlich zum Basiskindergeld von 188,89 € pro Monat (Regelung DG) gibt es je nach familiärer Situation verschiedene Zuschläge, z.B. für kinderreiche Familien, Familien mit geringem Einkommen, Kinder mit einer Beeinträchtigung oder Waisen.