Von Krebs geheilt? Das sind Ihre Rechte und Möglichkeiten bei der Versicherung
Wenn Sie eine Krebserkrankung überstanden haben und heute wieder gesund sind, ist das großartig! Doch trotz Ihrer Genesung war es bisher oft so, dass Ihre Krankengeschichte noch lange Schatten warf – etwa in Form von höheren Versicherungsprämien, Leistungsausschlüssen oder gar Ablehnungen bei Versicherungsanfragen. Die gute Nachricht: Das ändert sich nun. Das „Recht auf Vergessenwerden“ nimmt Gestalt an, und wir erklären Ihnen, was das für Sie bedeutet.
Was ist das Recht auf Vergessenwerden?
Das Recht auf Vergessenwerden ist ein Prinzip in der Versicherungsbranche, das besagt, dass eine Person, die von Krebs geheilt ist, nach einer bestimmten Zeit nicht mehr aufgrund dieser früheren Erkrankung benachteiligt werden darf. Ziel ist es demnach, geheilten Personen erneut leichteren Zugang zu Standardtarifen für Versicherungsprodukte zu ermöglichen.
Welche Versicherungen sind betroffen?
Das Recht auf Vergessenwerden gilt derzeit für die Restschuldversicherung, die häufig bei Hypotheken- oder Geschäftskrediten verlangt wird, sowie für die Einkommensgarantieversicherung, die Einkommensverluste im Falle von ArbeitsunfähigkeitDie Unfähigkeit zu arbeiten wegen einer Krankheit oder eines Unfalls. ausgleicht.
Im Jahr 2026 wird die Reiserücktrittsversicherung hinzukommen, die die Stornokosten einer Reise aufgrund medizinischer, familiärer oder beruflicher Gründe abdeckt.
Das Recht auf Vergessenwerden verhindert eine Doppelbestrafung: Es soll nicht nur die Vergangenheit, sondern auch die finanzielle Zukunft der betroffenen Personen schützen. Das ist besonders positiv für geheilte Krebspatienten, die eine Versicherung abschließen möchten.
Nach 5 Jahren: keine Benachteiligung mehr
Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Versicherer eine Krebserkrankung, die seit mindestens 5 Jahren als geheilt gilt (vorher waren es 8 Jahre), nicht mehr bei der Beurteilung des aktuellen Gesundheitszustands berücksichtigen. Das bedeutet, dass nach Ablauf dieser Frist die Versicherer diese medizinische Vorgeschichte nicht mehr nutzen können, um einen Vertrag abzulehnen, Leistungen auszuschließen, die Prämien zu erhöhen oder die Selbstbeteiligung zu ändern. Das Ergebnis: ein besserer Zugang zu Versicherungen und oft auch günstigere Tarife.
Diese Frist variiert je nach Krebsart, dem Stadium zum Zeitpunkt der Diagnose und weiteren spezifischen Kriterien.
Bald keine Angabe mehr erforderlich
Aktuell müssen Patienten bei Vertragsabschluss einen medizinischen Fragebogen ausfüllen, in dem sie sowohl ihren aktuellen als auch früheren Gesundheitszustand angeben. Doch bald, und zwar spätestens im Jahr 2026, wird es nicht mehr erforderlich sein, eine Krebserkrankung anzugeben, die seit 5 Jahren geheilt ist – vorausgesetzt, es gab keinen Rückfall, die Behandlung wurde erfolgreich abgeschlossen und die Person war aufgrund der Krankheit nicht mehr arbeitsunfähig.
Und was ist mit schweren oder chronischen Krankheiten?
Für bestimmte schwere oder chronische Erkrankungen gibt es ein ähnliches Verfahren. Ein Referenzrahmen legt fest, welche Fristen und Bedingungen eingehalten werden müssen. Je nach Vorgaben kann der Versicherer verpflichtet sein, einen Vertrag abzuschließen, bestimmte Leistungen nicht auszuschließen oder Prämienaufschläge zu begrenzen.
Wie können Sie Ihr Recht auf Vergessenwerden durchsetzen?
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt: Er kann feststellen, ob Ihre medizinische Situation den Kriterien entspricht. Bei Uneinigkeiten mit einem Versicherer haben Sie die Möglichkeit, sich über die Website www.ombudsman-insurance.be an den Ombudsdienst für Versicherungen zu wenden (nur auf FR und NL verfügbar).