Vagusnervstimulation bei Clusterkopfschmerzen


Menschen mit episodischen oder chronischen Clusterkopfschmerzen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung für eine nichtinvasive Vagusnervstimulation erhalten. Die Behandlung kommt zusätzlich zu den üblichen Therapien zum Einsatz, wenn Medikamente und/oder Sauerstoff über längere Zeit nicht ausreichend helfen.


Was ist der Vagusnerv?

Der Vagusnerv ist ein wichtiger Nerv, der vom Gehirn durch den Hals bis in den Brust- und Bauchraum verläuft. Er ist mit vielen Organen verbunden und hilft dabei, verschiedene Körperfunktionen zu steuern, zum Beispiel den Herzschlag, die Atmung und die Verdauung.

Wie funktioniert die Behandlung?

Bei der Vagusnervstimulation wird der Vagusnerv mit schwachen elektrischen Impulsen stimuliert. Dafür wird ein spezielles Gerät verwendet, das über eine Elektrode an der Haut des Halses oder der Ohrmuschel angewendet wird. Ein operativer Eingriff ist nicht notwendig.

 

Die Stimulation kann bestimmte Signale im Nervensystem beeinflussen, die an der Verarbeitung von Schmerzen beteiligt sind. Bei Clusterkopfschmerzen kann sie dazu beitragen, die Beschwerden seltener und weniger stark auftreten zu lassen.

Wann wird die Behandlung erstattet?

Die Behandlung muss von einem Neurologen eines anerkannten multidisziplinären Zentrums für Schmerzbehandlung (die Liste der Krankenhäuser finden Sie im Downloadbereich) verschrieben werden. Der Neurologe prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und stellt einen Antrag beim Vertrauensarzt der Krankenkasse.

 

Ein Antrag kann für erwachsene Patienten mit episodischen oder chronischen Clusterkopfschmerzen gestellt werden, wenn die Vagusnervstimulation ergänzend eingesetzt wird. Voraussetzung ist, dass die Standardbehandlung mit Medikamenten und/oder Sauerstoff seit mehr als einem Jahr keine ausreichende Wirkung zeigt. Zudem muss der Patient eine dreimonatige Testphase mit dem Gerät durchlaufen und von einem Neurologen eines spezialisierten multidisziplinären Zentrums als Responder eingestuft werden.

 

Alle 6 Monate muss der verschreibende Arzt nachuntersuchen, ob eine weitere Behandlung nötig ist.

Andere Anwendungsgebiete

Die Vagusnervstimulation kann zudem bei anderen Beschwerden und Erkrankungen eingesetzt werden, beispielsweise bei Migräne, Epilepsie, Tinnitus, Stress, Depressionen oder Essstörungen. Für diese Anwendungen ist derzeit jedoch keine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen.