Tagesmütter: Eintragung bei der Krankenkasse


Anerkannte Tagesmütter oder -väter verfügen über ein besonderes Sozialstatut, welches Anrecht auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt.


Sozialversicherung der Tagesmutter

Wenn Sie einem Tagesmutterdienst angeschlossen sind:

Die meisten anerkannten Tagesmütter sind einem Tagesmutterdienst angeschlossen. Dieser prüft Ihre Eignung zur Tagesmutter und übernimmt die Vermittlung zwischen Ihnen und den Eltern.

Zwar gelten Sie nicht als Arbeitnehmerin, sondern als Ehrenamtliche, doch im Bereich der Sozialversicherung übernimmt der Tagesmutterdienst die Rolle Ihres Arbeitgebers. Einen Arbeitsvertrag gibt es allerdings nicht. Sie erhalten auch kein festes Einkommen, sondern werden anhand eines Pauschalbetrags pro Kind und pro Betreuungstag vom Tagesmutterdienst entlohnt.

Hauptversichert

Als Tagesmutter werden Sie normalerweise als Hauptversicherte bei der Krankenkasse eingetragen, d.h. Sie verfügen im Bereich der Sozialversicherung über die gleichen Rechte wie Arbeitnehmer. Sie haben somit Anrecht auf:

  • die Erstattungen für Gesundheitspflege durch die Krankenkasse (Arztbesuche, Medikamente, Untersuchungen);
  • Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit, Mutterschaftsgeld;
  • Altersrente, Familienzulage, Entschädigung bei Berufskrankheit usw.

Mitversichert

Lediglich wenn Ihr Jahreseinkommen den Betrag von 3.008,93 € pro Trimester nicht übersteigt, können Sie wahlweise als Mitversicherte Ihres Partners eingetragen werden. In diesem Fall verlieren Sie allerdings das Anrecht auf Kranken- und Mutterschaftsgeld.

Selbstständige Tagesmütter

Neben den anerkannten Tagesmüttern, die dem Tagesmutterdienst angeschlossen sind, gibt es auch selbstständige Tagesmütter. In diesem Fall werden Ihre Qualifikation und die Sicherheit des Betreuungsplatzes von Kaleido Ostbelgien geprüft. Sie haben das berufliche und soziale Statut einer nebenerwerblich Selbstständigen.

Allgemeine Informationen

Voraussetzungen um als Tagesmutter arbeiten zu dürfen

  • Sie sind zwischen 18 und 65 Jahre alt;
  • Sie verfügen über genügend Platz und ein angemessenes Sicherheitsniveau;
  • Sie können ein einwandfreies Leumundszeugnis vorlegen;
  • Sie können beweisen, dass Ihnen der Umgang mit Kleinkindern keine Schwierigkeiten bereitet.

Arbeitsausfall (nur für Tagesmütter, die an den Tagesmutterdienst angeschlossen sind)

Es kommt vor, dass Kinder, die bei Ihnen eingeschrieben sind, an einem oder mehreren Tagen nicht betreut werden können. Geschieht dies unabhängig von Ihrem Willen, so erhalten Sie eine Entschädigung für den Arbeitsausfall. Möglich ist dies in folgenden Fällen:

  • Abwesenheit des Kindes wegen Krankheit oder Familienurlaub;
  • Zeitweilige Arbeitsunfähigkeit aus Gründen höherer Gewalt oder bei Ausbruch einer ansteckenden Krankheit in Ihrem Haushalt.

Keine Entschädigung wird gezahlt

  • während Ihres Urlaubs;
  • für die Tage, an denen Sie keine Betreuung vorsehen (z.B. gesetzliche oder regionale Feiertage).