Sozialtarif für Strom und Erdgas


Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif der Krankenkasse erhielten im Jahr 2021 aufgrund der Coronakrise vorübergehend den Sozialtarif für Strom und Erdgas. Diese Maßnahme wurde seitdem öfters verlängert. Nun hat die Föderalregierung beschlossen, den Sozialtarif für diese Personengruppe noch bis Ende März 2023 anzuwenden.


Was ist der Sozialtarif für Strom und Erdgas?

Es handelt sich um eine Maßnahme, die einkommensschwachen Personen oder Familien helfen soll, ihre Strom- oder Erdgasrechnungen zu begleichen. Haushalte, die Anspruch darauf haben, zahlen außerdem keinen Mietpreis für ihren Zähler, sowohl für den Stromzähler als auch für den Erdgaszähler.

 

Der Sozialtarif ist unabhängig vom Energielieferanten oder Netzbetreiber. Er wird 4x jährlich von der föderalen Energieregulierungsbehörde CREG festgelegt.

  • Für Strom variiert der Sozialtarif je nachdem, ob Ihr Haushalt einen einfachen Zähler (Tageszähler), einen Doppelzähler (Tag- und Nachtzähler) oder einen reinen Nachtzähler hat.
  • Für Erdgas gibt es einen einheitlichen Sozialtarif.

 

Wenn Ihr Haushalt über einen Budgetzähler verfügt, wird der Sozialtarif ebenfalls gewährt, sofern Ihr Haushalt einer der berechtigten Kategorien angehört.

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Für Informationen über

  • das Aufladesystem: Wenden Sie sich an Ihren Netzbetreiber.
  • die Rechnungsstellung: Wenden Sie sich an Ihren Energieversorger oder Ihren Netzbetreiber: Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Energierechnung.

Wie erhalte ich den Sozialtarif?

Der Sozialtarif für Strom und/oder Erdgas wird in den meisten Fällen automatisch gewährt. Sie müssen also nichts unternehmen. Alle 3 Monate teilt der FÖD Wirtschaft den Energielieferanten die Namen der Kunden mit, die Anspruch auf den Sozialtarif haben.

 

Seit Februar 2021 gehören hierzu auch die Personen, die Anrecht auf den Vorzugstarif der Krankenkasse haben. Was damals eine Maßnahme für ein Quartal war, wurde nun erneut verlängert: bis Ende März 2023 können Personen mit Anrecht auf den Vorzugstarif ebenfalls von dem Sozialtarif für Strom und Erdgas profitieren.

 

Wenn Sie mit jedem folgenden Quartal weiterhin Anspruch auf den Vorzugstarif haben, wird dies in den nachfolgenden vierteljährlichen Bearbeitungen berücksichtigt.

 

Die Energieversorger werden nach jedem Quartal automatisch über die betroffenen Haushalte informiert, sodass der Tarif wie immer rückwirkend angewandt wird.

 

Der Sozialtarif gilt nur für den offiziellen Wohnsitz und den Eigenbedarf.

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In einigen Fällen wird der Sozialtarif nicht automatisch angewendet. Dann müssen Sie bei Ihrem Energieversorger eine Bescheinigung einreichen. Diese können Sie bei uns anfordern.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website des FÖD Ökonomie (siehe „nützliche Links“).