Verreisen während einer Arbeitsunfähigkeit: Was sollten Sie beachten?
22.05.2025Sie sind arbeitsunfähig und möchten ein paar Tage verreisen? Das ist grundsätzlich möglich – vorausgesetzt, Sie befolgen bestimmte Schritte. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Informieren Sie Ihre Krankenkasse 15 Tage vor der Abreise
Melden Sie Ihrer Krankenkasse Ihren geplanten Aufenthalt spätestens 15 Tage vor der Abreise.
- Warum? Damit die Krankenkasse Ihre verpflichtenden Termine mit dem VertrauensarztArzt, der im Auftrag der Krankenkasse die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit oder von medizinisch-sozialen Leistungen der Versicherten vornimmt., dem Paramediziner oder dem Return to work-Koordinator unter Berücksichtigung Ihrer Abwesenheit organisieren kann.
- Wie? Füllen Sie das Kontaktformular aus.
Ist vor Abreise eine Genehmigung notwendig?
Nur wenn Sie außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR = EU + Norwegen, Island, Liechtenstein) und der Schweiz verreisen.
Ist ein längerer Auslandsaufenthalt geplant?
Wenn Sie sich 1 Monat oder länger im Ausland aufhalten und der Zeitraum fällt in eine Periode, in der Sie auf jeden Fall vorgeladen werden (siehe Gut zu wissen), müssen Sie zum geplanten Termin erscheinen, auch wenn Sie Ihre Abwesenheit rechtzeitig gemeldet haben.
Was passiert, wenn Sie nicht rechtzeitig Bescheid geben?
- Wenn Sie Ihre Reise nicht fristgerecht melden, wird sie von der Krankenkasse nicht berücksichtigt. Das bedeutet: Sie müssen zu allen während Ihrer Abwesenheit geplanten Terminen erscheinen.
Was passiert, wenn Sie nicht erscheinen?
- Wenn Sie einen Termin beim Vertrauensarzt oder Paramediziner versäumen, wird die Zahlung Ihres Kranken-/Invalidengelds ausgesetzt.
- Wenn Sie einen Termin beim Return to work-Koordinator verpassen, wird Ihr Kranken-/Invalidengeld um 2,5 % pro Tag gekürzt.
- Wenn Sie ohne Genehmigung außerhalb des EWR und der Schweiz verreisen, werden die Zahlungen ausgesetzt.
Gut zu wissen
Termine mit dem Vertrauensarzt oder Paramediziner können während Ihrer ArbeitsunfähigkeitDie Unfähigkeit zu arbeiten wegen einer Krankheit oder eines Unfalls. jederzeit geplant werden – insbesondere im 4., 7. und 11. Monat des 1. Jahres Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Prüfen Sie regelmäßig Ihre E-Mails und Ihre Post.
Seien Sie bestens vorbereitet, um
böse Überraschungen zu vermeiden.